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Vorbesitzer/Verkäufer soll das Auto wieder abholen und schlägt Scheibe ein, um es zu öffnen & wegschieben

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Gibt es einen Kaufvertrag?
Natürlich muss der Verkäufer die Scheibe bezahlen.
Müsste er auch, wenn er meine Autoscheibe einschlägt.

Wer ist denn der ominöse es?
 

Grisu

Mitglied
@Dalmatiner
Genau das - Anwalt für Verkehrsrecht - weil da (wie Du so schön sagst) nahezu alles krumm und schief ist - und alles entgegen jeglicher Logik (so ein Auto würde ich nie im öffentlichen Raum bewegen ohne HU. Wenn das nämlich lang genug abgemeldet war .....

Gruß von Grisu

HU/TÜV Um bis zu 2 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg. Um 2 bis 4 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg. Um 4 bis 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg. Um mehr als 8 Monate überzogen: 75 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg.

Spassig kann es auch werden, wenn:
Ist der TÜV mehr als acht Monate abgelaufen, kann nicht nur ein Bußgeld verhängt werden, sondern du bekommst sogar Punkte in Flensburg. Im ungünstigsten Fall führt dies sogar zum Entzug des Führerscheins.
 
Zuletzt bearbeitet:

Persephone

Mitglied
Es sieht nicht so aus,als wenn der Threadersteller der Käufer ist.
Zumal ich mir Gedanken machen würde,man sieht jegliche Kennzeichen,nix verpixelt,die Leute wurden sicherlich auch nicht gefragt,ob er sie fotografieren darf,inkl.der Polizei.
Abschleppen hätte er ihn müssen lassen,von einer Firma,aber da wollte man ja wieder Geld sparen.
 

MarinaM

Mitglied
Nun ja, wer ein Auto für 400 Euro kauft - ohne TÜV - ist normalerweise ein Bastler, der den Wagen entweder wieder richten will oder die Teile braucht.
Wer bezahlt bekommt normalerweise auch die Papiere ausgehändigt - woraus ersichtlich ist, ob der Wagen zugelassen ist. Und wie lange der TÜV bereits abgelaufen ist.
Warum fährt man eine solche Karre im Strassenverkehr ? Man müsste ihn zumindest abschleppen, besser auf dem Hänger transportieren.
Was hier genau los war ? Wahrscheinlich wurde nicht angegeben, wem der Wagen heute gehört und daher der letzte Halter angeschrieben. Der den Wagen schnell geholt hat um Kosten zu vermeiden.

Inwieweit hier wer und wie bestraft wird und wer wem gegenüber ersatzpflichtig ist ? Lässt sich aus den Schilderungen leider nicht ableiten.
 

Grisu

Mitglied
Die Polizei dürfte sich um die Ordnungsstrafen/fehlenden Versicherungsschutz und Anzeigen kümmern.

Käufer und Verkäufer können sich dann "klopfen" wer für welchen Schaden (Scheibe, Autokauf ohne Auto, Abholung obwohl Auto verkauft durch Polizei angeordnet) verantwortlich ist und wer gegen wen im Recht ist - was dann über eine Zivilklage oder private Klärung zu einem Ende gebracht werden kann.

Der Verkäufer hat sich unter Garantie nicht gefreut als die Polizei ihn kontaktierte und aufgefordert hat sein "Heilix Blechle" schnellstmöglich und ohne Schlüssel von der Straße zu holen wenn er nicht eine schöne Strafe bekommen möchte...... So hatte der sich den Verkauf bestimmt auch nicht vorgestellt; ist natürlich maßgeblich selber schuld an dem Ärger.

Hier dürften wohl zwei Personen Le(e)hrgeld bezahlen dürfen.....

Gruß von Grisu
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Wie sieht es denn nun rechtlich aus, wenn der Vorbesitzer das Auto verkauft hat, somit auch das Geld bekommen hat, und nun macht er (nachträglich) so eine Sachbeschädigung.
Spontan würde ich sagen, er hat dein Eigentum beschädigt.
Also ist er haftbar.

Die Frage ist allerdings, wie es Kaufvertraglich aussieht und
in wie weit die Abholung des KFZ durch den Altbesitzer beauftragt wurde.

Was die Polizei gemacht hat und ob der Passat TÜV hatte, ist egal.
 

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