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vom kündigungsgeschützten Arbeitsplatz weggelockt und dann auf dem Arbeitsmarkt verheizt

A

Ano Nüm

Gast
ist unterschiedlich, manchmal ist der Abstand zwischen zwei Jobangeboten eine Woche,
manchmal 2 Wochen, es waren auch schon mal 3 Wochen dazwischen.

Bis jetzt waren die meisten Angebote zu unpassend gegenüber meinem bisherigen Arbeits-
profil und ich habe mich daher auf diese Angebote nicht beworben.

Ich schicke dann jedes mal den Begleitzettel, in welchem man ankreuzen soll ob man sich
beworben hat oder nicht, zurück zur Bundesagentur.

Als ich zwischendurch mal krank war habe ich mich auch nicht beworben.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
G

Gelöscht 117789

Gast
ist unterschiedlich, manchmal ist der Abstand zwischen zwei Jobangeboten eine Woche,
manchmal 2 Wochen, es waren auch schon mal 3 Wochen dazwischen.

Bis jetzt waren die meisten Angebote zu unpassend gegenüber meinem bisherigen Arbeits-
profil und ich habe mich daher auf diese Angebote nicht beworben.

Ich schicke dann jedes mal den Begleitzettel, in welchem man ankreuzen soll ob man sich
beworben hat oder nicht, zurück zur Bundesagentur.

Als ich zwischendurch mal krank war habe ich mich auch nicht beworben.
Warum gehst Du denn nicht auf meine Beiträge ein?
Oder willst Du nur jammern und bedauert werden?
 
A

Ano Nüm

Gast
Warum gehst Du denn nicht auf meine Beiträge ein?
Oder willst Du nur jammern und bedauert werden?
Wie schon eingangs erwähnt habe ich keinerlei Erfahrung mit der Bundesagentur, und habe als
Anhaltspunkt auch nur die Anzahl der Jobangebote welche die Handvoll Ex-Kollegen zugeschickt
bekommen haben, nämlich gar keine.

Ich bedauere wenn ich dadurch den Eindruck erweckt habe jammern zu wollen. Jedenfalls vielen
Dank für die bisher geleistete Hilfe.

viele Grüße
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Bis jetzt waren die meisten Angebote zu unpassend gegenüber meinem bisherigen Arbeits-
profil und ich habe mich daher auf diese Angebote nicht beworben.

Ich schicke dann jedes mal den Begleitzettel, in welchem man ankreuzen soll ob man sich
beworben hat oder nicht, zurück zur Bundesagentur.

Als ich zwischendurch mal krank war habe ich mich auch nicht beworben.
Und, hat das irgendjemanden interessiert?
Nein.
Also entspann Dich.
Sprich mit Deinem Arzt über den Druck, den Du empfindest, den Stress, den Dir das macht.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Solange man nur arbeitssuchend ist und nicht arbeitslos und keine Gelder von der Agentur für Arbeit bekommt, muss man gar nichts und ist auch zu nichts verpflichtet.
Natürlich ist man das. Wir haben gemäß SGB eine Versicherungspflicht. Man muss sich Pflicht-Krankenversicheren sofern keine Familenversicherung greift. Sonst kommt der Zoll und treibt das Geld ein. Also mal nachdenken was man schreibt.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Natürlich ist man das. Wir haben gemäß SGB eine Versicherungspflicht. Man muss sich Pflicht-Krankenversicheren sofern keine Familenversicherung greift. Sonst kommt der Zoll und treibt das Geld ein. Also mal nachdenken was man schreibt.
Das verstehe ich gerade nicht.

Der TE z.B.: ist in der Transfergesellschaft versicherungspflichtig angestellt.

In Zeitarbeit muss sich der AN auch 3 Monate vor Ablauf der 18 Monatsfrist arbeit suchend melden.

Gruß Hajooo
 
A

Ano Nüm

Gast
darf man eigentlich schriftliche ärztliche Gutachen wie z.B.
Rückenbeschwerden durch Bandscheibenverschleiß, zu einer
schriftlichen Bewerbung beifügen?

Oder muss man das sogar, damit ein Arbeitgeber weiß, worauf
er sich einlässt?


viele Grüße
 

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