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Verurteilung eines Unschuldigen

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sponny!! was glaubst Du warum so viele "Vergleiche" in den USA und anderswo (Östreich) gemacht werden? Ja, w e n n man danach nicht als vorbestraft gilt- na wunderbar. Zum Bleistift.🙄

Du muß in den USA DEINE U N s c h u l d b e w e i s e n!! Na das mache mal!! Das ist doch eine gänzlich andere Lage!
und zudem wird noch der RA nach Erfolg bezahlt.

KLAR- das ist die Freiheit, die ich meine🙄:nerv: Satiere oder wie das heißt.
FG
 
Kapiere hier die Vergleiche nicht.

Wenn man nach dem österreichischen Recht nach einer Diversion als weiterhin unschuldig gilt, dann ist das so festgelegt. Da kann man sich als Deutscher doch nicht einfach so - ohne Ahnung - hinstellen und behaupten, man wäre danach nach dem Recht schuldig.

Dass das amerikanische Recht zu einem großen Teil eine Katastrophe ist, dürfte klar sein. Ich weiß jedoch nicht, was diese Vergleiche mit den deutschen bzw. österreichischen Recht zu tun haben sollen.

Das ist genauso hanebüchen, wie wenn ich versuchen würde, Deutschland das chinesische Strafrecht überzustülpen.
 
Wenn man nach dem österreichischen Recht nach einer Diversion als weiterhin unschuldig gilt, dann ist das so festgelegt.


Das ist nicht eine Frage von schuldig oder unschuldig. Sondern nach einer Diversion ist man, auch wenn man schuldig ist, das heißt ein Schuldeingeständnis gemacht hat, weiterhin unbescholten bzw. nicht vorbestraft. Weil es zu keiner Verurteilung kommt und das Strafverfahren eingestellt wird. Man scheint auch nicht im Strafregister auf



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Das ist nicht eine Frage von schuldig oder unschuldig. Sondern nach einer Diversion ist man, auch wenn man schuldig ist, das heißt ein Schuldeingeständnis gemacht hat, weiterhin unbescholten bzw. nicht vorbestraft. Weil es zu keiner Verurteilung kommt und das Strafverfahren eingestellt wird. Man scheint auch nicht im Strafregister auf

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Genau so habe ich das auch verstanden.
Ist doch eine gute Sache, finde ich.
Erleichtert die Abhandlung von Kleindelikten, spart Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligten.
 
Genau so habe ich das auch verstanden.
Ist doch eine gute Sache, finde ich.
Erleichtert die Abhandlung von Kleindelikten, spart Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligten.

Birgt aber die Gefahr in sich, dass Richter und Staatanwalt bei Kleindelikten eben Zeit sparen wollen und daher sich gar nicht sehr mit der Sache auseinandersetzen wollen, ein längeres Verfahren abhandeln und dann lang mächtig ein Urteil mit langer Begründungen ausfertigen zu müssen.
Und damit auch ein Unschuldiger unter die Räder kommen kann.
Ein Unschuldiger der angesichts einer ungünstigen Beweislage lieber ein Diversionsangebot akzeptiert bevor das Risiko einer Verurteilung einzugehen und damit als Krimineller zu gelten.



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Und damit auch ein Unschuldiger unter die Räder kommen kann.
Ein Unschuldiger der angesichts einer ungünstigen Beweislage lieber ein Diversionsangebot akzeptiert bevor das Risiko einer Verurteilung einzugehen und damit als Krimineller zu gelten.
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Erklär mir mal, wie damit ein Unschuldiger unter die Räder kommen soll, wenn er nach Zustimmung zur Diversion weiterhin als unschuldig gilt.

So, wie ich es verstanden habe, gibt es eine geringen Strafe verurteilt (wenn er dem Angebot zustimmt) und damit hat es sich. Das ist keine Verurteilung, die ihn zu einem Kriminellen stempelt.
 
Erklär mir mal, wie damit ein Unschuldiger unter die Räder kommen soll, wenn er nach Zustimmung zur Diversion weiterhin als unschuldig gilt.

So, wie ich es verstanden habe, gibt es eine geringen Strafe verurteilt (wenn er dem Angebot zustimmt) und damit hat es sich. Das ist keine Verurteilung, die ihn zu einem Kriminellen stempelt.

Für einen bisher Unbescholtenen ist es trotzdem keine leichte Sache etwas zugeben zu müssen was er nicht getan hat. Sein unmittelbares Umfeld wird von der Sache vielleicht Kenntnis haben. Was ihm auch nicht angenehm sein wird, wenn er sagen muss im Rahmen einer Diversion gestanden zu haben. Die näheren Umstände kann man Freunden, Verwandten und Kollegen schwer erklären.
Im Allgemeinen sagt jeder, wenn ich was nicht getan habe, dann hab ich nichts zu gestehen.


Und die Geldbuße die er zu zahlen hat kann auch ganz schön saftig sein


Zitat aus Wikipedia:

  • es liegt ein hinreichend geklärter Sachverhalt vor
  • eine Einstellung des Verfahrens nach den §§ 190 und 192 kommt nicht in Frage
  • im Hinblick auf die Diversionsmaßnahme bedarf es weder aus spezial- noch aus generalpräventiven Gründen einer Bestrafung.
Ein hinreichend geklärter Sachverhalt wird wohl nicht vorliegen, wenn der Betreffende unschuldig ist.
Zudem steht dem Betroffenen frei dem Verfahren zuzustimmen oder nicht.

Du konstruierst hier eine Zwangs-/Notlage, die ich beim besten Willen nicht erkennen kann.

Nicht zu vergessen wäre hier, dass es sich um Kleindelikte handelt. Kein Mensch gilt danach als schuldig oder gar als Krimineller.




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Zuletzt bearbeitet:
Angelo- es geht also, darum, daß der Angeklagte seine Unschuld belegen muß?

Das ist nach meinem Verständnis eine falsche Rechtsprechung, weil in der BRD das Recht der Unschuldsvermutung gilt.
Unter anderen Voraussetzungen mag ich nicht leben.
Das ist ja die verkehrte Welt der USA, wo jeder erst mal terrorverdächtiger behandlet wird, jeder und alles überprüft werden darf und muß. (Was immer mehr als regulär einzieht - oder wie?)
In der deutschen Rechtssprechung m u ß zuerst ein starker Anfangsverdacht vorliegen, wenn weitere Ermittlungen genehmigt werden dürfen.

Das ist ja das übel: was man (als Recht) hat, dessen ist man sich nicht bewußt, das nimmt man als selbstverständlich, als usus und merkt es erst, wnn man es nicht mehr hat.

FG
 
Angelo- es geht also, darum, daß der Angeklagte seine Unschuld belegen muß?

Natürlich muss zuerst der Staatsanwalt in der Anklage die Beweise nennen die seine Schuld belegen.

Wenn der Angeklagte aber unschuldig ist liegt es an ihm Beweise zu nennen die seine Unschuld belegen bzw. die Schuldbeweise widerlegen.

 
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