Der Gesetzgeber sieht das jedenfalls anders. Genau die Bewertung, dass so etwas eben gerade NICHT ein Privatproblem des Geschädigten ist, sondern die Öffentlichkeit betrifft und daher von Amts wegen verfolgt werden muss
Abgesehen davon, dass man einen Menschen vorsätzlich falsch beschuldigt und schwer schädigt, kommt noch dazu, dass man bei einer Verleumdung die Behörden nachhaltig in Anspruch nimmt. Was zusätzlich den Offizialdelikt noch verschärft und niemals privater Natur sein kann
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