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Verurteilung eines Unschuldigen

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Der Gesetzgeber sieht das jedenfalls anders. Genau die Bewertung, dass so etwas eben gerade NICHT ein Privatproblem des Geschädigten ist, sondern die Öffentlichkeit betrifft und daher von Amts wegen verfolgt werden muss

Abgesehen davon, dass man einen Menschen vorsätzlich falsch beschuldigt und schwer schädigt, kommt noch dazu, dass man bei einer Verleumdung die Behörden nachhaltig in Anspruch nimmt. Was zusätzlich den Offizialdelikt noch verschärft und niemals privater Natur sein kann




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Da hast du wohl Recht... die Inanspruchnahme und Täuschung der Strafverfolgungsbehörden wird vermutlich sogar das Entscheidende dabei sein. Dementsprechend geht es bei dem genannten Fall ja auch nicht (nur) um Verleumdung, sondern um falsche Verdächtigung. Ob einfache Verleumdung überhaupt ein Offizialdelikt ist, weiß ich nicht...


Eine Verleumdung ist nach österreichischem Recht die wissentlich falsche Bezichtigung einer strafbaren Handlung und wenn der Verleumder dies bei den Behörden zur Anzeige bringt. Eine solche Verleumdung (bzw. der Verleumder) ist als Offizialdelikt immer von Amts wegen zu verfolgen.

Nach deutschem Recht ist eine strafrechtliche Verleumdung weitergespannt. Und umfasst auch Beleidigungen und üble Nachreden




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Eine Verleumdung ist nach österreichischem Recht die wissentlich falsche Bezichtigung einer strafbaren Handlung und wenn der Verleumder dies bei den Behörden zur Anzeige bringt.



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Vielleicht weiß da jemand Bescheid.

Ist man als Mitwisser eines Verbrechens, in diesem Fall eine Verleumdung, verpflichtet dies anzuzeigen. Wenn jemand ganz genau weiß, dass jemand fälschlich einer strafbaren Handlung bei den Behörden beschuldigt wurde




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Um hier mal eine weitere Definition reinzubringen:

Ob jemand, nachweislich und böswillig falsche Behauptungen über eine Person äußert und so ein Verfahren in die Wege leitet,
oder ob jemand eine andere Person wegen einer Tat anzeigt und diese Person dann wegen mangelnder Beweise freigesprochen wird,
sind rechtlich gesehen zwei paar Stiefel.

Da hätten die Gerichte viel zu tun, wenn sie jede Person, die eine andere Person anzeigt und die Tat nicht nachgewiesen werden kann, automatisch wegen falscher Verdächtigung belangen würde. Zudem wäre ein solches Vorgehen rechtlich nicht haltbar, denn eine Freilassung aus mangelnden Beweisen heißt rechtlich noch lange nicht, dass die Tat nicht stattgefungen hat.

Wenn, dann müssen schon tatsächlich Fakten vorliegen, die eine böswillige, falsche Behauptung nahelegen.

Der Weg zu einem Zivilprozess bleibt natürlich immer offen.
 
Nein, rechtlich gesehen gibt es, wenn eine Tat nicht nachzuweisen ist, nur einen Freispruch, der bedeutet, dass der/die Angeklagte als unschuldig anzusehen ist.


Von "automatisch belangen" spricht hier niemand...

Definition von "Verfolgung von Amts wegen":
Von Amts wegen
Heißt also, automatisch, ohne Anzeige der geschädigten Person.


Es muss lediglich einen Anfangsverdacht geben. Die Hürde dafür ist aber nicht sehr hoch... man bedenke, dass ja auch bei Anzeigen z.B. wegen sexueller Nötigung eine durch keinerlei Fakten oder objektive Beweise belegte Behauptung ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzten - und sogar ausreicht für eine Verurteilung. Es ist schon befremdlich, dass dann andersherum kaum mal die Notwendigkeit gesehen wird, rechtliche Schritte einzuleiten... selbst wenn sich herausstellt, dass der Belastungszeuge bzw. die Belastungszeugin in Teilen gelogen hat, andere Zeugen beeinflusst etc..

Wo hast du das mit der Beeinflussung her?
Es geht hier rein darum, dass Angelo davon ausgeht, dass die Frau, die die Anzeige gemacht hat, "automatisch" von Amts wegen ein Verfahren wegen Verleumdung bekommen müsste, weil Karl Dall wegen mangelnder Beweise freigesprochen wurde.

Wenn ich Angelos Postings falsch verstanden haben sollte, dann korrigiert mich bitte.
 
Der Unschuldig Verurteilte wird sein Makel nie mehr los.
was sehr schlimm ist, niemand verstehen mag und so Jemand steht - ab der Falschverurteilung, ab dem Zeitpunkt wo er zum Straftäter "gemacht" wurde fast ohne Hilfe und Verständnis "da" und kann sehen wie Sie/er damit zurecht kommt.

Wie möchtest du dieses Thema lösen?

Verurteilt wurde er nicht. Er wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Er war es nicht und wurde zu Unrecht angeklagt. Das wäre schlimm für ihn.
b) Er war es und wurde aus mangelnden Beweisen frei gesprochen. Das wäre wiederum schlimm für sie.

Gibt es hier eine Aufwertung?
Kann man hier sagen, dass in dem einen oder anderen Fall die benachteiligte Person mehr zu bedauern ist?

Wir wissen nicht was war.
Das wissen im Endeffekt nur die beteiligten Personen.

Sobald kein klares Urteil rauskommt, ist es für eine der beteiligten Personen schlimm.
 
Es geht hier rein darum, dass Angelo davon ausgeht, dass die Frau, die die Anzeige gemacht hat, "automatisch" von Amts wegen ein Verfahren wegen Verleumdung bekommen müsste, weil Karl Dall wegen mangelnder Beweise freigesprochen wurde.

Wenn ich Angelos Postings falsch verstanden haben sollte, dann korrigiert mich bitte.

Du hast wahrscheinlich Recht, dass ein Freispruch mangels Beweise noch nicht ausreicht um gegen die Anzeigerin "automatisch" von Amtswegen ein Verfahren wegen des Verdachts der Verleumdung einzuleiten. Aber zumindest weitere Erhebungen scheinen mir angebracht




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Es muss lediglich einen Anfangsverdacht geben. Die Hürde dafür ist aber nicht sehr hoch... man bedenke, dass ja auch bei Anzeigen z.B. wegen sexueller Nötigung eine durch keinerlei Fakten oder objektive Beweise belegte Behauptung ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzten - und sogar ausreicht für eine Verurteilung. Es ist schon befremdlich, dass dann andersherum kaum mal die Notwendigkeit gesehen wird, rechtliche Schritte einzuleiten... selbst wenn sich herausstellt, dass der Belastungszeuge bzw. die Belastungszeugin in Teilen gelogen hat, andere Zeugen beeinflusst etc..

Es müsste doch ausreichen Erhebungen anzustellen bzw. Anklage gegen die Belastungszeugin zu erheben, wenn sie nachweislich lügt und Zeugen beeinflusst.

Es ist kein Kavaliersdelikt falsche Aussagen vor der Behörde zu machen.
Ebenso eine Zeugenbeeinflussung. Das kommt sehr nahe jemanden zu einer falschen Zeugenaussage zu veranlassen. Auch das ist kein Kavaliersdelikt. Und müsste auf alle Fälle zu einem Verfahren gegen die Belastungszeugin führen




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In Deutschland ist man das nicht. Eine Pflicht zur Anzeige besteht nur dann, wenn man Kenntnis von einer geplanten bzw. sich sehr wahrscheinlich in Zukunft zutragenden Straftat hat, die durch die Anzeige noch zu verhindern wäre.



Und wie sieht es mit der Anzeigepflicht aus, wenn eine Person Kenntnis davon hat, dass jemand wegen einer Straftat verurteilt wurde und diese Verurteilung auf einer Verleumdung beruht. Zum Beispiel wenn der Verleumder jemanden anvertraut, dass die Sache erfunden ist. Im Fall Karl Dall, die Anzeigerin jemanden anvertraut, dass sie nicht vergewaltigt wurde, sondern das erfunden hat.

Zwar geht es um keine zukünftig zu verhindernde Straftat, aber KD würde voll rehabilitiert werden



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