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Verurteilung eines Unschuldigen

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Interessant sind in diesem Zusammenhang etwa interne Dienstanweisungen wie zum Beispiel jene, nach der zum Beispiel Angehörige oder Supporter von 1%er Clubs härter strafverfolgt und abverurteilt werden sollen als der Otto-Normalbürger. Es soll auch eine höhere Verurteilungsquote erzielt werden.

Wahrscheinlich schreit der Otto-Normalbürger gleich wieder "ja, bei diesen Kriminellen ist das ja auch richtig", nungut, aber im Umkehrschluss schmeißt man damit den gesamten Rechtsstaat über Bord.
Was im Grunde auch okay ist - muss man sich als Staatsvertreter aber nicht wundern, dass es mal hier und da ein wenig verrutscht.



Darkside

Mit Verlaub, es gibt keine Dienstanweisungen für Richter und denen obliegen die Feststellungen zu Schuld oder Unschuld und zum Strafmaß.

In aller Regel sind für die Höhe der Strafe die Vorverurteilungen, das Verhalten während und nach der Tat sowie im Prozess entscheidend. Da unterscheiden sich 1% auch erheblich von Otto Normalo.

Das wirkt sich Übrigens auch zugunsten von 1% aus. Hätte Otto Normalo durch eine geschlossene Türe gefeuert und einen davor stehenden Beamten des SEK tödlich verletzt, wäre er nicht so einfach davongekommen. Weil Otto Normalo eben auch nicht fürchten muss, von rivalisierenden 1% angegriffen zu werden. Das hat das erkennende Gericht auch zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.

Jeder Fall ist eben ein EInzelfall und muss als solcher behandelt werden.

Hinsichtlich der Frage der Verurteilung von Unschuldigen kann ich nur sagen, dass es die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gibt. Dazu bedarf es natürlich auch der Mitwirkung des Angeklagten. Wenn er davon keinen Gebrauch macht, ist das seine Sache. Gründe mag es viele geben. Da keiner der an der Entscheidungsfindung beteiligten Personen bei der Tat selbst anwesend war, wird es immer ein Risiko geben, weil man bei Menschen nur die Stirn, aber nicht in den Kopf sehen kann.

mo44
 
In aller Regel sind für die Höhe der Strafe die Vorverurteilungen, das Verhalten während und nach der Tat sowie im Prozess entscheidend.

Da wird eben ein Geständnis beim Prozess als Milderungsgrund klassifiziert und die Strafhöhe niedriger angesetzt.
Umgekehrt lautet es beim nicht Geständigen in der Urteilsbegründung, dass der Täter (der ja aufgrund der Verurteilung als schuldig bzw. überführt gilt) uneinsichtig ist. Dementsprechend höher wird das Strafaumaß ausfallen.

Bei einer Diversion, was nur bei kleineren Sachen geht und wenn der Beschuldigte unbescholten ist, entgeht er bei einer "gewissen Schuldeinsicht" einer Verurteilung und muss im Allgemeinen ein Bußgeld zahlen. Er ist weiterhin unbescholten




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Gehen wir aber wirklich mal von dem Fall aus, dass jemand tatsächlich absolut mit einer Sache nichts zu tun hat. Es geht also nicht darum, wie hart und wie oft und mit welchem Hilfsmittel er einem anderen den Schädel eingeschlagen hat, sondern sprechen wir von Unschuld.

Psychologisch betrachtet muss so ein Urteil ein Schock sein für den Betroffenen. Wahrscheinlich fällt das Vertrauen in den Rechtsstaat ins Bodenlose, und rein statistisch betrachtet wird es unter den 100% derart Betroffener auch einen nichtdefinierten Anteil an Menschen geben, die komplett resignieren und nicht mehr handlungsfähig sind, das Urteil also annehmen.

Aber wie ich bereits anderswo sagte - das wird sich wohl nicht komplett vermeiden lassen.


Grüße.

Es wird sich tatsächlich nicht vermeiden lassen.

Die Frage ist hier vielleicht angebracht, ob es nicht Erpressung ist. Ein Geständniss als strafmildernd zu werten im gegengesetzten Fall umgekehrt.

Und bei einer Diversion das Anbot auf Straffreiheit bzw. Unbescholtenheit.

Und der Betroffene dann etwas gesteht was er nicht gemacht hat



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Zuletzt bearbeitet:
Motive für ein "unschuldiges" Geständnis gibt es wohl viele. Ich erinnere mich an den Schauspieler G.Kaufmann, der sogar einen Mordauftrag zugegeben hat, obwohl er völlig unschuldig war.
Und wie oft hören wir auch von Angeschuldigten: Die Polizei war beim Vehör so hart, daß ich am Schluß alles zugegeben hätte um meine Ruhe zu haben.
Man sollte auch nicht glauben, daß bei Verhören nicht so etwas wie gefoltert wird. Einen Bekannten von mir - allerdings hatte er tatsächlich etwas angestellt - haben sie stundenlang mit Handschellen an einen Heizkörper gekettet - bis er den einfachen Diebstahl gestanden hat.
Die Wirklichkeit ist eben immer etwas anders wie im Krimi.
 
So ist es Mike!

Die Polizisten sind Erfüllungsgehilfen von Staatsanwaltschaft, Richtern und im entferntesten Sinn auch für die Anwälte
Ist doch ein Verein, wobei du wieder die Gewaltenteilung ins Spiel bringst. 🙂

Und bei einer Diversion das Anbot auf Straffreiheit bzw. Unbescholtenheit.
Was im Jugendstrafrecht zu Gunsten erzieherischer Maßnahmen eher Sinn macht.

Von "richterlicher Präventivbestrafung", habe ich übrigens auch schon gehört. Unerhört.
 
Zahlenmaterial kann's dazu nicht geben. Weil ja auf keinem Diversionsbeschluss draufsteht "eigentlich unschuldig"

Ich weiß es aber von einem Anwalt, der in Strafsachen viel unterwegs ist.

Staatsanwalt und Richter bemühen sich in kleinen Strafsachen das Verfahren so abzukürzen.
Weil dann haben sie keine Arbeit und müssen sich mit dem Sachverhalt nicht näher auseinadersetzen. Brauchen keine lange Anklage bzw. langes Urteil verfassen. Und sie haben die Sache schnell vom Tisch.

Außerdem, sollte die Justiz nachträglich einen Fehler erkennen, ist die Sache für sie trotzdem beendet, weil ja der Beschudigte bei der Diversion "seine Tat" zugegeben hat




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Die Frage ist hier vielleicht angebracht, ob es nicht Erpressung ist. Ein Geständniss als strafmildernd zu werten im gegengesetzten Fall umgekehrt.

Und bei einer Diversion das Anbot auf Straffreiheit bzw. Unbescholtenheit.

Und der Betroffene dann etwas gesteht was er nicht gemacht hat



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Es ergibt sich für mich die Frage, ob das in Ordnung ist einen Angeklagten auf diese Weise zu einem Geständnis zu bewegen.

Man es de facto nicht als Erpressung sehen kann




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Du kannst doch die Sachen sehen, wie du willst.

Habe A********* an allen Fronten gesehen: Polizisten, Staatsanwälte, Richter. Vermutlich kenne ich noch nicht das ganze Spektrum an staatsdienender Verdorbenheit, aber einen gut Teil aus direkter persönlicher Erfahrung.

Ich habe aber auch neutrale, unbefangene, gute Polizisten, Staatsanwälte, Richter erlebt, und - muss es ja zugeben -, die waren insgesamt wohl in der Mehrheit.

Für die selbst durchgestandenen und auch die beobachteten Strafverfahren gilt dasselbe.


Darkside

... Und vielleicht kannst du auch bestätigen,dass das System insgesamt die Täter begünstigt (wenn sie sich geschickt und prozesstaktisch verhalten ) während das Opfer (sofern es eine klassische Täter-Opfer Rolle in einem Prozess gibt) in der Regel absolut schutzlos bleibt, weil es eben keine Wahl hat.
 
Es gibt aber nochetwas an unserem System.

Unschuldig verurteilte sind nicht vorgesehen.

Nehmen wir einfach mal an, jemand wird wirklich unschuldig verurteilt und bekommt 8 Jahre.


Weil die Person unschuldig ist hat sie nicht gestanden. Beharrt immer darauf es nicht getan zu haben.

Will diese Person Bewährung haben MUSS sie ein Geständnis ablegen und Reue zeigen sonst sitzt sie die ganzen 8 Jahre ab.

Ein Geständnis ist die zwingend erforderlich.

Somit sitzt ein unschuldiger Mensch der nichts gestehen möchte was er nicht getan hat länger als ein Schuldiger.
 
Es gibt aber nochetwas an unserem System.

Unschuldig verurteilte sind nicht vorgesehen.

Nehmen wir einfach mal an, jemand wird wirklich unschuldig verurteilt und bekommt 8 Jahre.


Weil die Person unschuldig ist hat sie nicht gestanden. Beharrt immer darauf es nicht getan zu haben.

Will diese Person Bewährung haben MUSS sie ein Geständnis ablegen und Reue zeigen sonst sitzt sie die ganzen 8 Jahre ab.

Ein Geständnis ist die zwingend erforderlich.

Somit sitzt ein unschuldiger Mensch der nichts gestehen möchte was er nicht getan hat länger als ein Schuldiger.

Die Frage ist darum berechtigt, ob es nicht Erpressung ist. Ein Geständniss als strafmildernd zu werten im gegengesetzten Fall umgekehrt.

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