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Mo44
Gast
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Interessant sind in diesem Zusammenhang etwa interne Dienstanweisungen wie zum Beispiel jene, nach der zum Beispiel Angehörige oder Supporter von 1%er Clubs härter strafverfolgt und abverurteilt werden sollen als der Otto-Normalbürger. Es soll auch eine höhere Verurteilungsquote erzielt werden.
Wahrscheinlich schreit der Otto-Normalbürger gleich wieder "ja, bei diesen Kriminellen ist das ja auch richtig", nungut, aber im Umkehrschluss schmeißt man damit den gesamten Rechtsstaat über Bord.
Was im Grunde auch okay ist - muss man sich als Staatsvertreter aber nicht wundern, dass es mal hier und da ein wenig verrutscht.
Darkside
Mit Verlaub, es gibt keine Dienstanweisungen für Richter und denen obliegen die Feststellungen zu Schuld oder Unschuld und zum Strafmaß.
In aller Regel sind für die Höhe der Strafe die Vorverurteilungen, das Verhalten während und nach der Tat sowie im Prozess entscheidend. Da unterscheiden sich 1% auch erheblich von Otto Normalo.
Das wirkt sich Übrigens auch zugunsten von 1% aus. Hätte Otto Normalo durch eine geschlossene Türe gefeuert und einen davor stehenden Beamten des SEK tödlich verletzt, wäre er nicht so einfach davongekommen. Weil Otto Normalo eben auch nicht fürchten muss, von rivalisierenden 1% angegriffen zu werden. Das hat das erkennende Gericht auch zugunsten des Angeklagten berücksichtigt.
Jeder Fall ist eben ein EInzelfall und muss als solcher behandelt werden.
Hinsichtlich der Frage der Verurteilung von Unschuldigen kann ich nur sagen, dass es die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gibt. Dazu bedarf es natürlich auch der Mitwirkung des Angeklagten. Wenn er davon keinen Gebrauch macht, ist das seine Sache. Gründe mag es viele geben. Da keiner der an der Entscheidungsfindung beteiligten Personen bei der Tat selbst anwesend war, wird es immer ein Risiko geben, weil man bei Menschen nur die Stirn, aber nicht in den Kopf sehen kann.
mo44