Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vater will lebenslanges Wohnrecht für Fremde

Es freut mich sehr dass Dein Vater nun doch seinen Verstand zu nutzen scheint.

Den Vorschlag von Sarnade finde ich sehr gut. Begleite Deinen Vater bei dem Gespräch.

Ich vermute dass die Mieter wieder unterschwellig Druck machen.

Wäre gut wenn Du dabei bist. Die brauchen mal klare Kante.
 
Für eine brauchbare Entscheidung sollte man alle Möglichkeiten und Alternativen zumindest mal erwähnt haben. So daß man den besten Weg gehen kann und nicht aus Mangel an Information sich selber ins Knie schießt, wo man dann später sagt, hätte ich doch gewußt ...
 
Ich kenne mich in dem Bereich sehr gut aus. Die Rede war von Wohnrecht. Und da ist das im BGB sehr gut erläutert. Ein lebenslanges Mietrecht begründet kein Wohnrecht. Ist eine ganz andere rechtliche Konstruktion.
 
Ich kenne mich in dem Bereich sehr gut aus. Die Rede war von Wohnrecht. Und da ist das im BGB sehr gut erläutert. Ein lebenslanges Mietrecht begründet kein Wohnrecht. Ist eine ganz andere rechtliche Konstruktion.

Die Rede war von
Vermutlich meint er lebenslanges Wohnrecht.
Würde er ein lebenslanges Wohnrecht meinen, würde er nicht von
Er sagt immer wieder „solche Mieter bekommen wir nie mehr“.
reden.
Daher meinte er eher ein lebenslanges Mietrecht. Wobei man beides getrennt voneinander regeln kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir auch vorstellen, dass die besagten Mieter sich Wohnrecht erschmuggeln wollen und ganz genau wissen, was sie da tun, der Vater aber nicht.
 
soweit ich es verstanden habe, geht es den mietern doch darum, sicher zu sein, dass die TE sie nicht irgendwann vor die tür setzt, oder?

bei einem unbefristeten mietvertrag ist es als vermieter extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich, mieter loszuwerden, ausser durch begründeten eingenbedarf.

und diesen kann man - soweit ich weiss - wirksam im vertrag ausschließen. dafür braucht es weder lebenslanges miet- noch lebenslanges wohn-recht noch irgendwas anderes.
 
soweit ich es verstanden habe, geht es den mietern doch darum, sicher zu sein, dass die TE sie nicht irgendwann vor die tür setzt, oder?

bei einem unbefristeten mietvertrag ist es als vermieter extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich, mieter loszuwerden, ausser durch begründeten eingenbedarf.

und diesen kann man - soweit ich weiss - wirksam im vertrag ausschließen. dafür braucht es weder lebenslanges miet- noch lebenslanges wohn-recht noch irgendwas anderes.

Da hast du Recht. Es gibt viele Varianten. Welche Variante die Mieter bevorzugen, wissen wir nicht.
Genau so, wie es heisst, "andere Mütter haben auch schöne Söhne", so kann es auch heissen, "andere Mieter können auch gute Mieter sein".
Man sollte sich stets der Konsequenzen seines Handels bewusst sein.
In diesem Fall würde man, durch die Bevorzugung der Mieter, seinen Kindern nachhaltig schädigen.
In jeder gesunden Eltern/Kind Beziehung ist es ein nogo.
Wie bereits öfters hier im Thread erwähnt, ich könnte es mir auch nicht vorstellen, als Mieter so einen Anspruch zu stellen, mit dem Wissen, dass der Mensch Kinder hat.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Was will das Jobcenter von mir? Finanzen 59

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben