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Unschuldig Verurteilt

Du schreibst wirklich, das du halbwegs unbelastet weiterleben kannst? Was ist mit den ganzen Trümmern drumherum? Deine Kinder, die unter allem leiden, die weg sind? Wie kannst Du das Alles so ausblenden? Ich habe hier das Gefühl, das es Dir ausschließlich um Dein eigenes Glück sowie das von Deinem Verlobten geht. Deine Kinder laufen irgendwie nur nebenher.

Was haste Deinen Kindern denn erzählt, warum Dein Verlobter im Gefängnis ist? Du hattest doch geschrieben, das Du ihn mit Deiner Tochter im Gefängnis besuchen gehst. Und woher hast Du die Gewissheit, das Deine Kinder es nicht draussen erzählen? Hast Du ihnen eine "Maulsperre" verpasst oder sollen sie draussen lügen, wenn sie mal danach gefragt werden?

Du machst Dir selber etwas vor. Man kann vor der Vergangenheit nicht weglaufen, jedenfalls nicht auf lange Sicht gesehen. Willst Du jedesmal umziehen und weglaufen, wenn etwas schreckliches in Deiner Familie passiert ist, aus Angst, die Nachbarn und Dein Umfeld könnten etwas erfahren? Das muss alles aufgearbeitet werden. Was tust Du eigentlich für Dich persönlich um alles zu verarbeiten?

Mir kommt es so vor, als wenn Du nur Entscheidungen triffst, die für Dich und Deinen Partner zum Vorteil sind. Deine Kinder werden wie bereits geschrieben, immer mitgezogen, ob sie wollen oder nicht. Und das bereits, seitdem sie auf dieser Welt sind.

Ich sehe es auch so wie Real... Dein Verlobter wurde vom Gericht für schuldig befunden und hat eine hohe Haftstrafe bekommen. Ob schuldig oder unschuldig, wissen nur Deine Tochter und er. Eure Probleme werden nach seiner Entlassung nicht kleiner werden.

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Also als erstes ich blende hier gar nichts aus, denn ich sehe und höre jeden Tag wie sehr meine Kinder unter dem Verlust ihres Vaters leiden. An jedem Tag seid der Inhaftierung bemühe ich mich den Kindern ihren Kummer
zu nehmen. Ja geht es geht um mein Glück , denn meine Familie ist mein Glück.

Meine Tochter weis nicht wo ihr Papa ist und sie wird es auch nicht erfahren, für sie ist er arbeiten und kommt ab und zu nach Hause. Mein Sohn weis wo sein Papa ist und er würde von sich aus nie mit jemandem darüber reden. Und ich würde nie von meinen Kindern verlangen das sie Lügen. Denn was Lügen anrichten haben wir zur genüge erfahren.

Wir sind nicht von der Vergangenheit weggelaufen, wir sind nur aus einem Umfeld weggezogen was zum ende hin nur mit schlimmen Erinnerungen verbunden war. Aber der Gedanke des Umzuges war schon lange vor dieser ganzen sache da. Und auch wenn wir geblieben wären hätte niemand aus der Nachbarschaft was gewusst. Ich tu im großen und ganzen nichts für mich, ich bin froh und glücklich wenn ich sehe das es meinen Kindern gut geht und wie glücklich sie sind wenn der Papa da ist.

Die Entscheidungen die getroffen werden sind immer zu Vorteil der ganzen Familie und nicht zum Vorteil eines einzelnen.

Über die Zeit werden auch nach der Entlassung die Probleme immer kleiner bis keine mehr da sind. Er mag schuldig gesprochen sein, aber das heißt wie gesagt nicht das er es auch ist.
 
Das kann ich kaum Glauben...
Du sprichst von einem Auszug, oder?
Im Führungszeugnis ist das eingetragen. Ich meine §5 Abs. 5 Bundeszentralregister, ohne nachtzuschauen...

Im Führungszeugniss steht drin das er Verurteilt wurde und für welche Zeit. Aber der Grund steht nicht drin, da der Verurteilte seine Strafe verbüßt hat und damit würde man ihm in seinem weiteren Leben nur Probleme machen. Nur wer in bestimten Berufen arbeitet zBsp.mit Kindern da kann der Arbeitgeber ein spezielles Führungszeugniss beantragen. Ich habe diese Auskunft von meinem Anwalt und ich habe mt einem Mitarbeiter der JVA gesproche und die wissen über was sie reden.
 
Also als erstes ich blende hier gar nichts aus, denn ich sehe und höre jeden Tag wie sehr meine Kinder unter dem Verlust ihres Vaters leiden. An jedem Tag seid der Inhaftierung bemühe ich mich den Kindern ihren Kummer
zu nehmen. Ja geht es geht um mein Glück , denn meine Familie ist mein Glück.

Meine Tochter weis nicht wo ihr Papa ist und sie wird es auch nicht erfahren, für sie ist er arbeiten und kommt ab und zu nach Hause. Mein Sohn weis wo sein Papa ist und er würde von sich aus nie mit jemandem darüber reden. Und ich würde nie von meinen Kindern verlangen das sie Lügen. Denn was Lügen anrichten haben wir zur genüge erfahren.

es lebe die Doppelmoral, ihr habt zu Genüge erfahren, was Lügen anrichten und Du erzählst Deiner Tochter das Papa arbeiten ist, während er im Knast sitzt. Naja arbeiten tut er dort ja auch 😉

Woher nimmst Du die Sicherheit, das Dein Sohn von sich aus nie darüber reden würde? Was ist wenn Deine Tochter deinen Sohn mal fragt wo Papa ist?

Deine Familie ist doch eine Farce, es wird verheimlicht und getäuscht. Du hast doch sicher auch Nachbarn oder Eltern von den Freunden Deiner Kinder, da ist es doch normal, wenn man mal nach dem Mann fragt, was der so macht und warum er nicht zuhause ist. Ohne Lügen wirst Du so eine Farce nicht aufrechterhalten können.
 
Im Führungszeugniss steht drin das er Verurteilt wurde und für welche Zeit. Aber der Grund steht nicht drin, da der Verurteilte seine Strafe verbüßt hat und damit würde man ihm in seinem weiteren Leben nur Probleme machen. Nur wer in bestimten Berufen arbeitet zBsp.mit Kindern da kann der Arbeitgeber ein spezielles Führungszeugniss beantragen. Ich habe diese Auskunft von meinem Anwalt und ich habe mt einem Mitarbeiter der JVA gesproche und die wissen über was sie reden.

Ist klar... Ich auch!🙂
Ich sagte doch, Auszug.... oder kleines...
Das ist aber nicht das Führungszeugnis.
 
@ Sponny

OK dann wurde mir nur von dem normalen Führungszeugniss erzählt. Ja es ist ja schön und gut was man selber weiss nur wie schon oft bemerkt interressiert es niemanden anderen, ausser einen selbst und die Familie.
 
@ Sponny

OK dann wurde mir nur von dem normalen Führungszeugniss erzählt. Ja es ist ja schön und gut was man selber weiss nur wie schon oft bemerkt interressiert es niemanden anderen, ausser einen selbst und die Familie.

was ich nicht so ganz verstehen kann, wieso Dein Mann zu 4 Jahren Haft verurteilt wird, wenn die Schuld nicht bewiesen werden konnte und gestern war von einem Fall zu lesen, das ein Stiefvater, welcher seine 15-jähige Stieftochter über ein halbes Jahr lang missbraucht hat und wo auch noch Kinderpornografi auf seinem Rechner gefunden wurde, nur 2 Jahre und 9 Monate Haft bekommen hat. In diesem Fall hat die Mutter ihren Mann durch Zufall beim Missbrauch ihrer Tochter erwischt. Hier ist es eindeutig bewiesen und 2 Jahre und 9 Monate Haft und in Deinem Fall soll es sich um einen einmaligen Missbrauch, welcher angeblich nicht nachgewiesen werden konnte, um 4 Jahre Haft handeln.

Hier verstehe ich die unterschiedlichen Strafmaße nicht.
 
meines Erachtens ist das Strafmaß eine Ermessensfrage, d.h. es liegt im Auge des Betrachters.

Wenn man schon mal eine unbewiesene Sache straft, tja, dann ist die Tendenz wohl schon von vorn herein: derb strafen.

Ich glaube, je nach dem wie man es sieht, findet man immer wieder Schlupflöcher in unserer Rechtsbarkeit.

Es gibt auch breite und lange Flure in den Gerichten. Ich will auch keinem was unterstellen, aber erwähnen darf man: es gibt auch Bestechlichkeit.
 
Ich versteh nicht, wie du bei den Fakten, sooooo unbedingt an die Unschuld deines Mannes glauben, und dich komplett gegen deine Tochter stellen kannst.
Zumindest kommts so rüber.
Du mußt doch voller Zweifel sein.
 
was ich nicht so ganz verstehen kann, wieso Dein Mann zu 4 Jahren Haft verurteilt wird, wenn die Schuld nicht bewiesen werden konnte und gestern war von einem Fall zu lesen, das ein Stiefvater, welcher seine 15-jähige Stieftochter über ein halbes Jahr lang missbraucht hat und wo auch noch Kinderpornografi auf seinem Rechner gefunden wurde, nur 2 Jahre und 9 Monate Haft bekommen hat. In diesem Fall hat die Mutter ihren Mann durch Zufall beim Missbrauch ihrer Tochter erwischt. Hier ist es eindeutig bewiesen und 2 Jahre und 9 Monate Haft und in Deinem Fall soll es sich um einen einmaligen Missbrauch, welcher angeblich nicht nachgewiesen werden konnte, um 4 Jahre Haft handeln.

Hier verstehe ich die unterschiedlichen Strafmaße nicht.

Das Strafmaß richtet sich grundsätzlich nach der Schwere der Tat, Vorstrafen und mildernden Umständen.
Sodass unterschiedliche Strafmaße verhängt werden können.
 
Ich versteh nicht, wie du bei den Fakten, sooooo unbedingt an die Unschuld deines Mannes glauben, und dich komplett gegen deine Tochter stellen kannst.
Zumindest kommts so rüber.
Du mußt doch voller Zweifel sein.

Welche Fakten meinst du denn, die das ein glaubwürdigkeitsgutachten aussagt das sie gelogen hat, oder die das sie mich von alleine angerufen hat und gesagt hat das sie gelogen hat, oder etwa die das ein Psychologe aussagt das sie
eine Störung hat in ihrer Psyche, oder vielleicht auch die das nicht aml die Polizei ihr geglaubt hat???
Oder findest Du noch andere Fakten.
 

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