Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Umzug, Wohnung zu teuer, Hartz IV, WIE?

Meine Frage : Verjährt das nicht irgendwann mal?? Hätten die dann nicht sofort reagieren müssen ???

Da du weiter dort wohnst, verjährt es offenbar nicht. Du hattest einfach Glück, dass es so lange auf dem Stapel bliebt und sie nicht gleich reagiert haben.

Wäre für mein Rechtsempfinden auch irgendwie komisch ... auch wenn es für dich bitter ist.

Vielleicht kannst du dir ja aktiv was Neues suchen, bevor du raus musst und dann in der Opferrolle bist?
 
Hallo , ich habe ein Problem und hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen 😕

Also , ich bin vor ca. 3 jahren in eine Wohnung gezogen, die zu groß und zu teuer für mich war/ist!
Ich habe 2 Mietverträge unterschrieben , einer war für die ARGE und der andere für mich. In meinem Mietvertrag stand die tatsächliche Größe und Miete. In dem anderen , stand es so , dass das Arbeitsamt mir die WOhnung genehmigt!

!!!! Ich weiss, dass es nicht richtig war !!!!!

Ich habe es vor ca. 1 1/2 Jahren der ARge mitgeteilt und die wollten dann entsprechende Nachweise ( Neue Vermieterbescheinung, beide Mietverträge )
Die habe ich auch alle eingereicht... Heute 1 1/2 Jahre später, sagt mir meine NEUE Sachberarbeiterin , ich müsste wahrscheinlich bald raus !!!

Meine Frage : Verjährt das nicht irgendwann mal?? Hätten die dann nicht sofort reagieren müssen ???


Ich bitte um Antworten und ich weiß wirklich was mein Fehler war, also bitte nicht damit anfangen !!!
DANKE

Wer hat die drei Jahre die Differenz gezahlt?
Welchen Teil hat denn die ARGE erstattet/bewilligt?

Solange Du keine SCHRIFTLICHE,rechsmittelfähige AUFFORDERUNG hast mit Frist und WIDERSPRUCHSBELEHRUNG ,
ist es doch völlig unangebracht,zu diskutieren ?

An Deiner Stelle würde ich mir höchstens SELBST bereits "angemesseneren " Wohnraum suchen...oder ...besser...einen Untermieter nehmen.
 
Wer hat die drei Jahre die Differenz gezahlt?
Welchen Teil hat denn die ARGE erstattet/bewilligt?

Solange Du keine SCHRIFTLICHE,rechsmittelfähige AUFFORDERUNG hast mit Frist und WIDERSPRUCHSBELEHRUNG ,
ist es doch völlig unangebracht,zu diskutieren ?

An Deiner Stelle würde ich mir höchstens SELBST bereits "angemesseneren " Wohnraum suchen...oder ...besser...einen Untermieter nehmen.

Ich selbst habe die Differnz gezahlt, das auch von Anfang an.
Die Arge hat sie Miete für den ersten MIEtvertrag bewilligt.


Ja ich weiss, hab echt nur Panik was passierT! Habe am Donnerstag einen neuen Termin und da muss ich mich entschieden haben ob mein Freund einzieht oder ich mir eine neue Wohnung suchen muss!


Ja sowieso,.. werde mich dann sofort auf die Suche machen !


Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
 
versuch es doch mal übers gesundtheitsamt, die sind für dich zuständig, auch kannst du einen schwerbehindertenausweis beantragen, dann darfst du ab 50 % eine grössere und teurere wohnung haben.
Nicht lockerlassen, beim gesundtheitsamt ist es der psyichiatrische dienst, die kommen auch zu dir, wenn du nicht hingehen kannst, auch
steht dir dann vielleicht eine taxipauschale zu, aber es läuft alles
erst mal übers gesundtheitsamt. viel glück ulrike
 
wende dich an einen mieterverein, die können dir genau sagen wie es geht.
Es gibt auch beratungsstellen im internet für hartz IV empfänger.
Auch gibt es diese hotline der arge.
viel glück
 
Der ARGE ist eigentlich scheißegal, wie groß die WHG ist. Die besagt einfach nur, dass Dir als einzelne Person 45 qm zustehen.

Sagen wir mal, die sagen zu Dir, die Grundmiete der Wohnung darf 5,50 € pro qm, Nebenkosten 1,20 € pro qm und Heizung 1 € pro qm nicht übersteigen, dann wären wir bei 346,05 € warm. Wenn jetzt die WHG aber 50 qm oder mehr hat und trotzdem 346,05 € kosten würde, dann könnte auch die ARGE nichts dagegen tun. Deswegen Dir gegenüber Räume wegsprerren, kann und darf die ARGE nicht.

Du allein musst schaun, dass die WHG den Kostenrahmen nicht übersteigt, sonst musst Du selbst drauf zahlen.

LG. Kaa
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben