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Umzug, Wohnung zu teuer, Hartz IV, WIE?

P

piper2106

Gast
ja ich muss definitiv raus. da die wohnung zu klein ist ich habe die wohnung mit freund und kind bezogen. haben uns dann gtrennt, und er hat die ganzen möbel mitgenommen
so dann stand ich da mit kind habe also erst mal möbel gekauft, das nötigste, und habe das was übrig geblieben ist an miete gezahlt es war halt nie die ganze miete weil es sonst hinten und vorne nicht gerreicht hätte!

da ich jetzt nur noch mit meinem sohn hier wohne und auch definitiv niemanden mehr einziehen lassen werde iss die miete zu hoch.
also muss ich definitiv raus und die mietrückstände zahl ich natürlich trotzdem ab.

aber ich kriege nun keine wohnung mehr

und bei meiner mutter einziehen geht nicht die hat sich jetzt erst eine kleinere wohnung gemietet und wegen dem kind is sie auch nicht mehr verpflichtet mich auf zunehmen. habe dazu auch schon vor 2006 nicht mehr bei ihr gewohnt!
 
A

anle

Gast
und wegen dem Kind is sie auch nicht mehr verpflichtet mich auf zunehmen. habe dazu auch schon vor 2006 nicht mehr bei ihr gewohnt!
Stimmt. Nur waren uns diese Infos bisher nicht bekannt;).

Hast du schon die Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung zugestellt bekommen? Wie lange hast du noch Zeit, etwas zu finden? Evtl kannst du noch ein wenig um Aufschub bitten. Inzwischen bezahlst du doch deine Miete wieder vollständig, oder?

Geh sofort zum Wohnungsamt. Tritt ihnen auf die Füße und sag, dass du mit deinem Kind demnächst auf der Straße landest, wenn du keine Wohnung findest. Im Zweifelsfall bekommst du in einer Notunterkunft etwas zugewiesen, bis du etwas gefunden hast oder bis euch etwas zugewiesen wird, wenn eine Räumung unmittelbar bevorsteht.

[FONT=&quot]Und noch einen Tipp für die Zukunft : Miete ist wichtiger als Möbel. Wenn du ohne Möbel dagestanden hast, hättest du bei der ARGE ein Darlehen zur Anschaffung von Möbeln beantragen können, anstatt die Miete nicht zu bezahlen.

Im übrigen denke ich schon, dass du Chancen hast eine Wohnung trotz Mietschulden zu bekommen, wenn du mit dem zukünftigen Vermieter abmachst, dass er die Miete direkt von der ARGE, überwiesen bekommt und du das Geld gar nicht erst in die Hand bekommst. Dies ist auch für einen Vermieter eine gewisse Sicherheit.
Viel Glück!


[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm..was mir noch einfällt: such mal unter
"Beschlagnahme der Wohnung" !

Ergänzung: EINWEISUNGSVERFÜGUNG ist auch hilfreiches Stichwort.
Das betrifft aber dann den Fall,wenn jemand nicht ausziehen kann/will.
Der Umzug/Notunterkunft/Zwangsräumung käme ja den jw.Auftraggeber erst mal teuer.

Da übernimmt quasi das Amt (Sozialamt ist das wohl?!) Deine Wohnung--der Vermieter tritt von der Räumung zurück .
Du bist nicht mehr der Mieter sondern der Nutzer...

Wie das genau funktioniert ,weiß ich nicht aus eigener Praxis.
(Hab jetzt trotz Suchens auch nix klares gefunden..such mal in der Jurathek o.Diskussionsforum der sozialämter .)

Hab aber detaillierte Doku drüber gesehen. Das waren genau diese Fälle:
Mütter mit Mietschulden. Z.T. wurde sogar der GV mit Räumkommando noch abgewendet.
Der Wohnanteil wurde sozusagen abgetreten ans Amt.Du mußt dann aber ganz streng die Abzahlung einhalten! Ist so ein "Drei-Seiten-Vertrag".

Über die bestehenden Schulden wurde eine Vergleichslösung mit dem Vermieter ausgehandelt--das Amt quasi als Bürge...

Vielleicht hat hier jemand das genauer mit rechtl.Grundlagen u.Durchführungsbestimmung?

Es gibt auch in etlichen Städten direkt Wohnungen der Kommune ,bei denen KEINE Kaution anfällt und die direkt an die Wohnkostenerstattung angepaßt sind.

Hast Du alle Dir u.dem Kind zustehenden Mittel beantragt?
Unterhaltsvorschuß (falls kein Unterhalt kommt),Titulierung des Regelunterhaltes, Kindergeldzuschlag?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anle

Gast
Über die bestehenden Schulden wurde eine Vergleichslösung mit dem Vermieter ausgehandelt--das Amt quasi als Bürge...

Vielleicht hat hier jemand das genauer mit rechtl.Grundlagen u.Durchführungsbestimmung?
Ganz eindeutig : nein ! - Wenn du solche Beispiele reinsetzt, solltest du bitte eine nachvollziehbare Quellenangabe mitliefern können.

Die ARGE wird nie als Bürge oder quasi als Bürge für einen (Miet-)Schuldner eintreten,(hierzu : http://www.arbeitnehmerkammer.de/So...ales/sgb_ii/2005_10_00_alg2kv_bruhn_tripp.pdf)
sie wird höchstens, wie ich schon geschrieben habe, dem Mietschuldner einen Kredit gewähren und fordern, diesen in regelmäßigen Beträgen wieder zurückzuzahlen. Würde der Schuldner auch nur einmal nicht zahlen ( und das wäre bei der Zahlungsmoral eines Mietschuldners ja absolut im Bereich des Möglichen ) müsste die ARGE sämtliche Mietschulden übernehmen – also eine Zahlung doppelt tätigen, weil der Mieter schließlich die von der ARGE gewährte Zahlung für Miete für etwas anderes zweckentfremdet hat.

Wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Titel bei Gericht erwirkt hat, verjähren die Forderungen der Mietschulden erst nach 30 Jahren – also warum sollte sich die ARGE selbst als Bürge einsetzen? Der Mieter wäre schuldenfrei und fein raus für den nächsten Coup als Mietnomade.

Die einzige Möglichkeit, die ein Schuldner bis 14 Tage vor Räumung noch hat: [FONT=&quot] nach § 765 a ZPO einen Räumungsschutzantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen[/FONT][FONT=&quot]. Drohende Obdachlosigkeit ist allerdings kein Grund, die Räumung nicht durchzuführen.[/FONT][FONT=&quot]Und mal ganz ehrlich : Wenn ein Vermieter schon so viel Geld in den Sand gesetzt hat, dass er lange keine Miete bekommen hat, dass er Rechtsanwalt und Gericht bemüht hat, um diesen Räumungstitel zu erwirken, wird er auch den letzten Schritt der Räumung durch den Gerichtsvollzieher nicht mehr scheuen – allein um diesen zahlungsunwilligen Mieter endlich los zu werden und eine zahlungswilligen Mieter zu finden. Im übrigen ist es durchaus möglich dass die Wohnung schon für die Zeit nach dem Räumungstermin weitervermietet ist.

Ähm, Beschlagnahme der Wohnung für längere Zeit? Vor welchem rechtlichen Hintergrund? Hier würden Rechte Dritter ( des sowieso gebeutelten Vermieters ) beschnitten.. Eine Beschlagnahme kann nur für wenige Tage erfolgen, wenn keine andere - auch nur vorübergehende - Unterbringungsmöglichkeit - also auch kein Obdachlosenasyl - vorhanden ist. Ansonsten will die ARGE doch sowieso, dass der TE aus der Wohnung auszieht, weil zu groß und zu teuer.

P.S.: Die Einweisung in eine Notunterkunft erfolgt durch die Ordnungsbehörde, die man über den Zwangsräumung informieren sollte, um nicht auf der Straße zu landen.Die Möbel werden 2 Monate eingelagert, anschließend verkauft.
[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Sozialamt ! Nicht ARGE!

SGB XII ist das wohl. Übernahme von Mietschulden etc.
Die ARGE ist f. laufenden Lebensunterhalt incl.KdW zuständig,das Sozialamt für außergewöhnliche Lebenslagen etc.---also dort unbedingt anfragen.
Die Hilfe für Notlagen beiinhaltet auch Darlehen, Übernahme v. Stromschulden etc.
Es wird aber immer der EINZELFALL geprüft.

Hintergrund: Kommune müßte mindestens Obdachlosenasyl zahlen u.Einlagerungskosten d,Möbel u.Räumung ggf.( wird unterm Strich alles teurer f.Staat!) --also wurde diese
Variante gemacht : Zusammenarbeit v. Sozialamt,ARGE u.HE .
Der Vermieter bekommt aufgelaufene Schulden etc.--
" Hilfe zur Vermeidung von Obdachlosigkeit " nennt sich das .

Es war eine DOKUMENTATION! Irgendein drittes FS-Programm...
Möglicherweise war es ein Pilotprojekt ?
Hab es nur nebenbei gesehen.Ist KEINE ERFINDUNG von mir,sondern waren mindestens 15 geschilderte Fälle.

Wäre schön,wenn jemand hier liest,der selbst "SoFa" ist und mal Hinweis gibt.

Hab mich jetzt vergeblich durch die aufschlussreiche Seite
" Diskussionsforen der Sozialämter" gesucht...muß piper selbst mal forschen.

Ist mir auch,da ich mich schon wiederhole, auch zu abwegig ,hier noch weitere Anregungen zu tippen. Zu den Ämtern muß der Betroffene selbst.

Gruß!
Micky

P.S.: schön fänd ich Rückmeldung jw.der Ratsuchenden !
 
Zuletzt bearbeitet:
P

piper2106

Gast
ja natürlich, bedanke mich aber für die liebe hilfe.

das hat mit moral des schuldners nichts zu tun nur weil ich meine miete nicht zahlen konnte über einen geringen raum, heisst es nicht das ich generell nicht zahle.

trotzdem danke sind ne menge tips dabei werde es versuchen und hoffe es klappt
 
A

anle

Gast
das hat mit moral des schuldners nichts zu tun nur weil ich meine miete nicht zahlen konnte über einen geringen raum, heisst es nicht das ich generell nicht zahle.
Ich habe dich speziell nicht damit gemeint. Andererseits hast du deine jetzige Situation selbst herbeigeführt, indem du das Geld , das für die Miete vorgesehen war, zweckentfremdet hast anstatt nachzufragen, welche Hilfen dir zustehen, um neue Möbel zu kaufen. Die Caritas oder andere Hilfsorganisationen hätten dir sicher auch mit Gebrauchtmöbeln erst einmal unter die Arme gegriffen.

Wenn du inzwischen definitiv weisst, dass du ausziehen musst, hast du wohl ein wenig zu lange gewartet, dich nach Hilfe umzusehen. Dies hättest du, besonders auch für dein Kind, umgehend machen müssen, als dein Freund mit den Möbeln abgehauen ist.

an Micky:
Du meinst SGB XII § 34 Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

Wenn es eine passende Wohnung oder im Obdachlosenasyl etwas frei ist, werden auch keine Mietschulden übernommen. Wohnungslosigkeit bezieht sich nicht auf die im Moment bewohnte Wohnung, sondern darauf, überhaupt kein anderes Dach über dem Kopf zu finden. Dies gilt besonders wenn der TE sowieso weiss, dass er ausziehen muss und der Vermieter sich nicht darauf einläßt, dies rückgängig zu machen. Das Sozialamt müsste ihm in dem Fall sämlicher Kosten = Mietausfall / Rechtsanwaltskosten / Gerichtskosten..... erstatten.

Selbst das sind in der Regel nur Darlehen, die vergeben werden.Die Übernahme erfolgt nach sehr strengen Regeln. Weiterhin; Liegt schon ein Räumungstitel vor, kann die Räumung trotz allem vom Vermieter veranlasst werden.Da könnte ja so mancher leichtsinnigerweise auf die Idee kommen, statt seine Miete zu bezahlen mal mit dem Geld von 2 oder 3 Monatsmieten nach Malle zu düsen, Party zu machen und anschließend ganz easy so einen Antrag stellen..........Nein, so einfach ist es auch nicht.

Im übrigen habe ich folgendes gefunden: Nach dem Wortlaut des § 22 Abs 5 SGB 2 ist eine Übernahme von Mietschulden nicht gerechtfertigt, wenn die Mietwohnung die im Rahmen des § 22 SGB 2 zu berücksichtigenden Angemessenheitskriterien bei weitem überschreitet. - Berlin.de
[FONT=&quot]Dies ist ja wohl der Fall. Der Umzug ist auf Grund der Kündigung sowieso notwendig , da der TE aufgefordert wurde, sich eine kleinere, preiswertere Wohnung zu suchen
[/FONT]
Zu den Ämtern muß der Betroffene selbst.
So ist es : Sich (rechtzeitig) kümmern ist wichtig. Und für die Zukunft : Miete zahlen und nichts anderes von dem Geld kaufen.
 
D

Dalya

Gast
Hallo , ich habe ein Problem und hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen :confused:

Also , ich bin vor ca. 3 jahren in eine Wohnung gezogen, die zu groß und zu teuer für mich war/ist!
Ich habe 2 Mietverträge unterschrieben , einer war für die ARGE und der andere für mich. In meinem Mietvertrag stand die tatsächliche Größe und Miete. In dem anderen , stand es so , dass das Arbeitsamt mir die WOhnung genehmigt!

!!!! Ich weiss, dass es nicht richtig war !!!!!

Ich habe es vor ca. 1 1/2 Jahren der ARge mitgeteilt und die wollten dann entsprechende Nachweise ( Neue Vermieterbescheinung, beide Mietverträge )
Die habe ich auch alle eingereicht... Heute 1 1/2 Jahre später, sagt mir meine NEUE Sachberarbeiterin , ich müsste wahrscheinlich bald raus !!!

Meine Frage : Verjährt das nicht irgendwann mal?? Hätten die dann nicht sofort reagieren müssen ???


Ich bitte um Antworten und ich weiß wirklich was mein Fehler war, also bitte nicht damit anfangen !!!
DANKE
 

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