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Umzug, Wohnung zu teuer, Hartz IV, WIE?

G

Gast

Gast
Hallo!

Ich habe ein recht großes Problem. Ich bekomme Hartz IV. Das Landratsamt hat schon mehrfach bemängelt, daß meine Wohnung ca. 50 Euro zu teuer ist. Zuletzt mußte ich zum Gesundheitsamt, um mir bescheinigen zu lassen, daß ich auf Grund meines gesundheitlichen Zustandes (Depri, Angststörungen, chron. Schmerzen) und auch wg. meines sozialen Umfeldes (Elternhaus ca. 20 m entfernt. Vater muß mich zu Arztterminen außerhalb des Wohnorts bringen) die Wohnung nicht wechseln kann. Kann auch nicht unbedingt alleine in einen Supermarkt und so blöde Sachen. Der Gutachter hat es dann bewilligt, daß ich noch in der Wohnung bleiben kann, zumal meine Großmutter, die auch eine Wohnung im Haus meiner Eltern bewohnte, ein Pflegefall war, und ich in die Pflege eingebunden war.

Nun ist die Situation so: Meine Oma ist am Sonntag gestorben. Die Wohnung ist somit frei. Und es war eigentlich geplant, das ich da nun einziehe. Jetzt ist die Wohnung aber wesentlich größer, als die mir zustehenden 45 qm. Was mache ich jetzt??? Es sind vier Zimmer, Küche, Bad, WC. In die Wohnung will ich auf jeden Fall. Aber was mache ich mit dem Landratsamt? Die wollen einen Mietvertrag. Hat jemand eine Ahnung, wie ich das irgendwie regeln kann, ich meine, daß mir meine Eltern z. B. nur ein Zimmer, die Küche und das Bad vermieten.
Wird der Rest der Wohnung gesperrt? Ich habe keine Ahnung!
Bitte, bitte, ich brauche dringend einen guten Rat! Bin total mit den Nerven runter, weiß wirklich nicht mehr weiter... Und meiner Gesundheit wäre es auch zuträglich, wenn ich endlich in die Wohnung könnte. Mein Schlafzimmer ist nämlich total feucht, Luftfeuchtigkeit liegt manchmal bei 85 %. Und ich habe allergisches Asthma. Wird also wirklich Zeit, in ein richtiges "Zuhause" zu kommen. Zumal ich auch nicht weiß, wann ich wieder arbeiten gehen kann. Dann hätte der ganze Mist mit den Ämtern ja auch mal ein Ende.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
meines Wissens besteht in Deutschland Vertragsfreiheit. Deine Eltern müssten also frei sein, dir nur einen Teil der Wohnung zu vermieten. Die anderen Türen müssten sicher nicht zugemauert werden :)
Was spricht dagegen, dass du einen Mietvertrag aufsetzt, der den Anforderungen entspricht und ihn mit deinem Sachbarbeiter besprichst. Es geht doch nicht um die Fläche an sich sondern um den Preis, denke ich mal. Wenn deine Eltern die anderen Zimmer mit dir kostenlos teilen, müsste das doch dem Amt egal sein.
Gruß, Werner
P.S. Frage noch zum Asthma (hatte ich ganz früher auch mal ziemlich schlimm): Hast du schon versucht, auf tierische Eiweiße zu verzichten, um das zu bessern? Bei mir hat das innerhalb von zwei Wochen geholfen.
 
A

anle

Gast
Ich weiss, dass ich manchen Kommunen die Quadratmeterzahl für Übernahme der KdU ausschlaggebend sind, in anderen wiederum die Kaltmiete. Also erkundige dich bei deiner ARGE, wie es bei euch gehandhabt wird. Hier wird dir niemand verbindlich weiterhelfen können.

Falls du allerdings in die für dich viel zu große Wohnung einziehen willst, bedenke bitte auch, dass du die gesamten Betriebskosten für die Wohnung aus deinem Regelsatz zu zahlen hast.

Gerade wenn du bei deinen Eltern einziehst, wird die ARGE ein besonderes Auge auf dich werfen und dich kontrollieren, um ausschließen zu können, dass du nicht zusätzlich noch von deinen Eltern unterstützt wirst.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kosten der Unterkunft —

Du kannst wg.erwähnter Vertragsfreiheit mit den Eltern einen normalen Vertrag
"wie unter Fremden" abschließen und genau den Wohnraum flächenmäßig und preismäßig anmieten,der den örtlichen Vorgaben entspricht.
Mehr allerdings ist nicht möglich.
Vor Vertragsabschluß das Amt informieren !
Wenn Deine jetzige Wohnung nicht bewohnbar ist wg.Schimmel,kann niemand Dir "Umzug verbieten" .

Ob Deine Eltern Dir kostenlos (!) weitere Räume zur Mitbenutzung anbieten,hat im MV nix zu suchen. Zum Mietbereich gehören nur die vertraglich gebundenen Räume--also z.B. zwei kleine Zimmer +Bad+Küche.

Wichtig :genau aufschlüsseln,was angemietet wird und welche Räume gemeinsam genutzt werden.
Wichtig: Mietzahlung nachvollziehbar möglichst über Konto.
Wichtig: bei Überprüfungen muß der MA sich ausweisen und Besuch anmelden + begründen.Es gilt "Schutz der Wohnung" . Die Räume Fremder sind tabu! Die "leeren Zimmer" können also VON DEN ELTERN verschlossen werden bzw.dort haben Fremde keinen Zutritt--es sei denn,die Eltern wollen eine "komplette freiwillige Hausbesichtigung" erlauben.

Alles andere --Eindringen in fremde Zimmer o.ä. ist HAUSFRIEDENSBRUCH.
Auch erzwungene Auskunft von den sonstigen Hausbewohnern --ist durch kein Gesetz gedeckt. Ausnahme: Straftaten,Polizeidurchsuchungen...richterliche Beschlüsse .

Z.B. unter tacheles findest Du weitere Hinweise,um korrekt vorzugehen.
 
A

anle

Gast
Vor Vertragsabschluß das Amt informieren !
Nicht nur informieren, sondern schriftlich informieren und so lange abwarten, bis die ARGE schriftlich die Kostenübernahme mitteilt.
Wenn Deine jetzige Wohnung nicht bewohnbar ist wg.Schimmel,kann niemand Dir "Umzug verbieten" .
Ein Umzug wird grundsätzlich nie verboten, wenn man die Kosten allein trägt. Andererseits wird ein vorher nicht genehmigter Umzug in eine nicht genehmigte Wohnung auch nicht vom Amt bezahlt.
Ob Deine Eltern Dir kostenlos (!) weitere Räume zur Mitbenutzung anbieten,hat im MV nix zu suchen. Wichtig :genau aufschlüsseln,was angemietet wird und welche Räume gemeinsam genutzt werden.
Fahrlässig, so etwas zu schreiben, sorry. Auch gemeinsam genutzte Räume müssen anteilig bezahlt werden, wenn es sich denn um einen nicht fingierten Mietvertrag handelt. Die Arge wird unterstellen, dass sie von ihren Eltern unterstützt wird und ALG2 kürzen. Das Glaubhaft-machen-können ist ausschlaggebend, nicht das einfache behaupten. Gemeinsam genutze Räume im Haus der Eltern in einer abgeschlossenen Wohnung ? Sehr glaubhaft..... Und wie sollen die Nebenkosten abgerechnet werden???

Hinzu kommt : . Es muss ein ordentlicher Mietvertrag gemacht werden und die Zahlungen müssen nachgewiesen werden. Die Arge wird die Mietzahlungen nur übernehmen, wenn die Eltern diese Einnahmen auch als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Außerdem muss die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel entsprechen.

[FONT=&quot]Im übrigen würde mich mal das Alter der TE interessieren? U25 oder Ü25.[/FONT]
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
hm..muß jetzt noch mal anmerken....
also Ü25 oder U25 ist hier wohl deshalb egal,weil BEREITS EIGENE WOHNUNG !

Der staatliche Zwang zum "Mitwohnen bei den Eltern "
(und Nichtübernahme von eigener Bude ) gilt m.E.doch nur für AUSZUGSWILLIGE U25 ?

Ob die Eltern die Mieten versteuern,kann primär die ARGE gar nicht "prüfen"--die Steuererklärung wird bei mir z.B. derzeit,dieser Tage für 2006 vom StB erst erstellt (erlaubte Verzögerung)--Einnahmen 2008 sind also erst 2009 o.noch später anzuzeigen beim FA.
Es gäbe höchstens nachträglich Turbulenz RZ-Forderung ,wenn Scheinvertrag oder Steuerhinterziehung.

KORREKTER Vertrag sagt doch alles?! Klar,daß Miete ,wenn gezahlt,auch möglichst ü.Konto geht.

Was ist denn,wenn zwar Vertrag vorliegt,aber die Eltern dann die Miete stunden (im Innenverhältnis) oder nicht klagen gegen das Kind,obwohl säumig?
Entscheidend ist doch die vertragliche Verpflichtung? Nicht der wirkliche Vollzug?!

Sonst gäbe es ja nicht diese unsägliche Situation für Vermieter,daß einige ALG2-Empfänger immense Mietschulden aufhäufen oder Wohnungen verwahrlost verlassen...
DAS zumindest verhinderte die Regelung,den Mietanteil der Sozialhilfe direkt an den Vermieter durchzureichen. Was für beide Seiten gut war.

Wenn aber ein Mietvertrag z.B. beeinhaltet,daß Bad/Küche gemeinsam genutzt wird (WG!) ,so ist dies auch okay.
Muß halt nur plausibel aufgeschlüsselt werden.
Lebt nicht jeder so luxeriös.

Wichtig ist nicht "völlige reale Abgeschlossenheit" sondern nachvollziehbare
Zuordnung --also definierter VERTRAGSBEREICH -- welche Räume (Schlafzimmer/Wohnzimmer z.B.) nutzt der Mieter ALLEIN.
Siehe Vertragsfreiheit.

Ein Vertrag ist keine Behauptung sondern ne Urkunde.

Flächendeckende Kriminalisierung und Bespitzelung von Leuten (hatten wir genug!) ist mindestens so übel,wie wirklich realisierter Sozial-Betrug.

Ein Verdacht ( Schummelei) muß hinreichend begründet werden.Sonst begibt sich das Amt in die Wild-West-Bereiche und kurvt hart an der Verleumdung.

Die KOSTENLOSE Nutzung weiterer Räume (also: die nicht im Vertrag stehen und z.B. hier die überzähligen Zim,mer sein könnten!)
--Bastelwerkstatt,Nähzimmer,Gästeschlafstelle ...-- ist m.E. völlige Privatsache,da ja keine "dauerhafte vertragliche Nutzung" besteht und kein "geldwerter Vorteil". Weder wird hier das Amt mit Kosten belastet...noch seh ich hier Grund zum Aufschrei. Da versteh ich den Einwand gar nicht.

Das putzige Zuschließen von "nichtübernommenen Räumen" kann ja ein VERMIETER ,der krass drauf ist,durchaus tun--nicht aber steht sowas m.E. der ARGE zu! Denn:die ist nicht Vertragspartner.
Der Mieter kann ja von seinem Grundbetrag z.B. Mikro-gebühr an Vermieter löhnen oder sich durch Vertragstreue über die Hatz4-Zeit hinaus revanchieren...
Ich als privater Vermieter würde mir jedenfalls nie durch's Amt in meine Verträge pfuschen lassen.

NK unterliegen sowieso der Darlegung --und Aufsplittung je nach gewählter Abrechnung.

Ich geh davon aus,daß der threadersteller schon einen juristisch korrekten Vertrag anstrebt und nicht tricksen will.
 
A

anle

Gast
Entschuldige Micky, aber bevor du etwas schreibst, erkundige dich vorher, ob es stimmt und stelle bitte keine Vermutungen an, die so verlockend klingen, dass der TE sie auch noch glaubt. Bei dir müsste man Romane schreiben, um alles richtig zu stellen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Vielleicht leben wir nur in unterschiedl.Bundesländern?
Ich vermute nicht nur :) , ich hab ab u.zu auch eig.Praxis.:cool:
Sorry,falls ich irgendwo total falsch liege! Gruß! :D
 
P

piper2106

Gast
hallo ich hoffe ich bin hier richtig habe eine sehr dringendes problem und zwar habe ich einen wohnung muss da aber raus wegen mietschulden, die aus persönlichen gründen auch meine eigene schuld sind.:(

wie kriege ich denn jetzt einen neue wohnung ohne mietschuldenfreihet und einem schufa eintrag???

habe schon über das geschützte marktsekment einen m schein bekommen wegen der schufa.
heist das ich damit auch nicht weiter komme ich hoffe mir kann da jemand tips geben oder mir ein bisschen weiterhelfen bin über alles dankbar:)

liebe grüse piper2106
 
A

anle

Gast
Steht es definitiv fest, dass du raus musst oder ist mit dem Vermieter noch zu reden, indem du ihm vorschlägst, die ausstehende Miete nachzuzahlen? Wie lange zahlst du schon nicht und wie hoch sind die Mietschulden?

Geh zur ARGE und schildere deine Situation. Evtl. helfen sie dir, indem sie die Mietschulden auf Darlehensbasis übernehmen und du kannst in der Wohnung bleiben und die Rückstände in kleineren Beträgen abstottern. In Zukunft würde dann die Miete direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen werden.

Da du noch U25 bist, wie ich aus deinem ersten Posting entnehmen kann, kann es sein, dass du wieder zu deinen Eltern ziehen musst, wenn du zum Stichtag der Gesetzesänderung im Febr. 2006 ( § 68 Abs. 2 SGB II ) noch bei deinen Eltern gewohnt hast.
 

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