Bei einer Vermietung über booking.com oder ähnliche Portale werden sämtliche Regelungen zum Schutz des Mieters ausgehebelt. Weil es offiziell eine Ferienwohnung ist. Die Bestandsmiete kann über die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden, Nebenkosten müssen nicht nach Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, Instandhaltungskosten können -im Gegensatz zum Mietrecht- in die Miete einfließen. Die Mietkaution ist nicht auf maximal 3 Monatmieten gedeckelt. Und so geht es immer weiter.
Dazu gilt der Kündigungsschutz von vornherein nicht. Viele Kommunen haben auch ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Naja das gilt in diesem Fall vielleicht nicht, wenn der Vermieter tatsächlich dort wohnt.
Alles in allem: Die Lösung ist gut für den Vermieter, schlecht für den Mieter. Trotzdem läuft das natürlich, weil es vielerorts Wohnraummangel gibt.
Man kann Zimmer im eigenen Haus auch nach dem allgemeinen Mietrecht vermieten. Das Problem mit dem mitbenutzen Geschirr und so weiter hat man natürlich trotzdem.
Wäre interessant, was ein Anwalt dazu sagt.
Booking.com ist laut AGBs keine Vertragspartei, das Mietverhältnis kommt allein zwischen Mieter und Vermieter zustande.
Und dann kommt es darauf an, wie dieses Vertragsverhältnis rechtlich zu bewerten ist.
Bei gewerblicher, temporärer Überlassung von Wohnraum (Ferienimmobilie, Hotel) begrenzt der Mietzweck die Mietdauer.
Wenn jedoch eine Familie an einem Ort ihren Erstwohnsitz hat, dann ist das Mietverhältnis nicht auf Kurzfristigkeit angelegt. Gut möglich, dass damit ein mündlicher oder stillschweigender Dauermietvertrag geschlossen wird, der die Rechte des Mieters stärkt.
Einfach vor die Tür setzen ist dann nicht.
Das Problem des TEs würde ich persönlich handhaben, wie in jeder anderen WG oder Vermietungsverhältnis: Es gibt Regeln die für alle gelten und an die sich alle gleichermaßen halten müssen.
Verunreinigung der Waschmaschine ist zum Beispiel ein häufiges WG Thema. Es hilft, hier alle Nutzer ins Boot zu holen und zu definieren, ob und wann bei bestimmten Nutzungsarten (bei uns war es Wäschefärben) nachgespült werden muss.