Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

U-Bahn Schläger

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sag ich ja. Das Urteil wird sich daran messen lassen müssen, wenn ein ähnlicher Fall mit anderen Nationalitäten passiert. Ist ja kein Geheimnis das ältere Richter oftmals auf dem rechten Auge blind waren.

Und die 68er sind auf dem linken Auge blind.
Allein die Tatsache, dass der Ausruf "scheiß Deutscher" straffrei ist, aber wiederum z.B. "Scheiß Türke" nicht, spricht doch Bände. Auch konnten Muslime in den vergangenen Jahren oft auf Milde hoffen und das nur auf Grund ihrer Herkunft.
 
Ich geb Dir jetzt mal einen ( kostenlosen! ) Tip, Willy. Zuerst lesen, dann versuchen zu denken und dann schreiben.

"Scheiß-Deutscher" ist schon immer eine Beleidigung - das was Du einstellst, besagt lediglich das es in Zukunft auch noch als Volksverhetzung bestraft wird. mehr nicht.
Der Ausdruck ist nicht straffrei.
 
Ich geb Dir jetzt mal einen ( kostenlosen! ) Tip, Willy. Zuerst lesen, dann versuchen zu denken und dann schreiben.

"Scheiß-Deutscher" ist schon immer eine Beleidigung - das was Du einstellst, besagt lediglich das es in Zukunft auch noch als Volksverhetzung bestraft wird. mehr nicht.
Der Ausdruck ist nicht straffrei.

Meine Ausdrucksweise war wohl zu ungenau. Das geben ich zu. Mir ging es aber vielmehr um dieses herrschende Ungleichgewicht, welches die linke Ideologie ausmacht. zu Lasten der hier lebenden Bürger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch damit würde kein Ungleichgewicht entstehen - zuerst denken, habe ich es Dir nicht gesagt?
Wenn der Ausdruck "Scheiß Deutscher" unter Volksverhetzung fällt, wird es im Umkehrschluß auch der Ausdruck "Scheiß Türke". Alles klar?

Und das andere vergißt Du am besten. Das ist zu hoch für Dich.
 
Auch damit würde kein Ungleichgewicht entstehen - zuerst denken, habe ich es Dir nicht gesagt?
Wenn der Ausdruck "Scheiß Deutscher" unter Volksverhetzung fällt, wird es im Umkehrschluß auch der Ausdruck "Scheiß Türke". Alles klar?

Und das andere vergißt Du am besten. Das ist zu hoch für Dich.

"Scheiß Deutscher" fällt eben nicht unter Volksverhetzung, "scheiß Türke" oder "scheiß Jude" aber schon.

"Scheiß Deutscher" ist lediglich eine Beleidigung.
Sag mal zu einem Türken in der Türkei "Scheiß Türke". Mit der Beleidigung des Türkentums wird dort nicht so zimperlich umgegangen.
 
Auch das stimmt nicht, Willy.
Beides ist nämlich - bis jetzt - keine Volksverhetzung. Sondern nur eine Beleidigung.
Und was das in der Türkei ist, weiß ich nicht, interssiert mich auch nicht. Weil das nicht mein Vokabular ist.

Hier Zitat Wikipedia:

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein. Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile (der BR Deutschland) oder eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe - also auch Personengruppen im Ausland - genannt.
Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein, die eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs.1 Völkerstrafgesetzbuch bezeichneten Art - damit sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem Völkermord gemeint - in friedensstörender und menschenunwürdiger Weise billigen, leugnen oder verharmlosen
-------------------------------------------------------

Volksverhetzung war und ist bislang nur gegen die oben genannten Gruppen möglich. Also ( noch ) nicht gegen Einzelpersonen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch das stimmt nicht, Willy.
Beides ist nämlich - bis jetzt - keine Volksverhetzung. Sondern nur eine Beleidigung.
Und was das in der Türkei ist, weiß ich nicht, interssiert mich auch nicht. Weil das nicht mein Vokabular ist.

Hier Zitat Wikipedia:

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein. Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile (der BR Deutschland) oder eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe - also auch Personengruppen im Ausland - genannt.
Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein, die eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs.1 Völkerstrafgesetzbuch bezeichneten Art - damit sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem Völkermord gemeint - in friedensstörender und menschenunwürdiger Weise billigen, leugnen oder verharmlosen
-------------------------------------------------------

Volksverhetzung war und ist bislang nur gegen die oben genannten Gruppen möglich. Also ( noch ) nicht gegen Einzelpersonen.

Zitat:
"Demnach droht demjenigen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, der den öffentlichen Frieden stört, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufstachelt. Der Gesetzeswortlaut müsse in "Hass gegen die Bevölkerung" geändert werden, sagte Reinharts Sprecher Claus-Peter Clostermeyer zu SPIEGEL ONLINE."

Aus dem von mir gelinkten Beitrag.
Weil Deutsche nicht Teil dieser Gesellschaft sind,
kann man also im juristischen Sinne gar nicht gegen sie hetzen, sondern nur gegen Teile der Gesellschaft, wie Juden, Polen,Türken usw..
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben