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U-Bahn Schläger

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Du verstehst es einfach nicht.
Dabei ist es völlig klar definiert.
Deutsche sind - wie Polen, Juden oder Türken - auch ein Teil der Gesellschaft. Hättest Du nicht gedacht oder?

Es gibt eine ganze reihe deutscher Nazis die wegen Volksverhetzung bestraft worden sind - udn zwar, natürlich, wegen Volksverhetzung von oder an deutschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst es einfach nicht.
Dabei ist es völlig klar definiert.
Deutsche sind - wie Polen, Juden oder Türken - auch ein Teil der Gesellschaft. Hättest Du nicht gedacht oder?

Übrigens hätte da ein klein wenig nachdenken auch schon geholfen: Es gibt eine ganze reihe deutscher Nazis die wegen Volksverhetzung bestraft worden sind - udn zwar, natürlich, wegen Volksverhetzung von oder an deutschen.

Nein, die Deutschen sind nicht Teil der Bevölkerung. Zumindest nicht laut diesem Paragraphen.

"Zum einen, weil viele Täter trotz “Migrationshintergrundes” selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen “Teile der Bevölkerung aufgestachelt” werde. Deutsche seien aber kein “Teil”."

Von “Scheiß-Deutschen” und “Schweinefressern” - Politically Incorrect
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich, Dummpack verbreitet alles mögliche. Du brauchst doch nur den Gesetzestext lesen. Dort sind ausdrücklich auch deutsche Gruppen erwähnt - soweit ich mcih erinnere.
Aber um nochmal auf deinen Ausgang zurückzukommen: Beide Dinge sind Beleidigungen und werden bestraft. Ganz einfach. Zur Volksverhetzung braucht es mehr - nämlich eine Volksgruppe.
Auch die Deutschen sind eine - denn es gibt keine Gesetze die nur für Ausländer gelten. Wenn Du zu einer Gruppe Deutscher entsprechendes sagst ( siehe Gesetzestext ) dann ist Volksverhetzung gegeben.
Na ja, "Schweinefleischfresser" ist sicherlich noch gar nichts - denn das dürfte ja weitgehend den Tatsachen entsprechen.
Es sind ja auch mehrer Bedingungen gegeben: Es muß der öffentliche Frieden gestört werden, wie ich lese. Es muß die Menschenwürde verächtlich gemacht werden - alles gar nicht so einfach.
Und auch richtig so. Da muß die Hürde hoch sein - sonst wäre ja gleich jede Beleidigung eine Volksverhetzung.
Aber! Und das ist entscheidend: Beleidigungen sind es allemal in jeder Richtung!
 
Zuletzt bearbeitet:
mhhh habe gerade einen Artikel gefunden, der uns in gewisser Weise beiden recht gibt.

"Zum Anderen liege Volksverhetzung nach §130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil."


Dann heißt es wieder:

"Beim Tatbestand der Volksverhetzung (bis 5 Jahre Haft), müssten die Anwürfe „geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Das würde bedeuten, dass es weit über einzelne Personen hinausgeht. Es wäre gegeben, wenn die Täter zum Kampf gegen alle Deutschen oder zum Dschihad aufriefen."

ALso ist die Volksverhetzung auf Deutsche doch möglich?
Was für ein Hickhack ... 🙄

Zumindest hört es sich so an, als wäre der Tatbestand der Volksverhetzung im Bezug auf Minderheiten schneller erreicht.

Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? - BZ-Berlin.de
 
Gut möglich, nur gibr mir die BZ in gewisser Weise recht.
Womit dein Beitrag nur noch einer willkürlichen Behauptung gleichkommt.
 
Nein, auch die BZ gibt Dir in keinster Weise recht.

Zitat:

Scheiß-Deutscher ist aber eine schwere Beleidigung, die im Zusammenhang mit Gewalt mit bis 2 Jahren Haft bestraft werden kann.“ Auch Scholz konstatiert eine „seit langem massiv anwachsende Deutschfeindlichkeit bei diesen Tätern“.
-------------------------------------------------------

Darum ging es!
Du hast dann die "Volksverhetzung" nachgeschoben - unwissend das dazu aber ( in jeder Richtung ) mehr notwendig ist.
 
mhhh habe gerade einen Artikel gefunden, der uns in gewisser Weise beiden recht gibt.

"Zum Anderen liege Volksverhetzung nach §130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil."


Dann heißt es wieder:

"Beim Tatbestand der Volksverhetzung (bis 5 Jahre Haft), müssten die Anwürfe „geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Das würde bedeuten, dass es weit über einzelne Personen hinausgeht. Es wäre gegeben, wenn die Täter zum Kampf gegen alle Deutschen oder zum Dschihad aufriefen."

ALso ist die Volksverhetzung auf Deutsche doch möglich?
Was für ein Hickhack ... 🙄

Zumindest hört es sich so an, als wäre der Tatbestand der Volksverhetzung im Bezug auf Minderheiten schneller erreicht.

Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? - BZ-Berlin.de


Richtig lesen😱
 
Nein, auch die BZ gibt Dir in keinster Weise recht.

Zitat:

Scheiß-Deutscher ist aber eine schwere Beleidigung, die im Zusammenhang mit Gewalt mit bis 2 Jahren Haft bestraft werden kann.“ Auch Scholz konstatiert eine „seit langem massiv anwachsende Deutschfeindlichkeit bei diesen Tätern“.
-------------------------------------------------------

Darum ging es!
Du hast dann die "Volksverhetzung" nachgeschoben - unwissend das dazu aber ( in jeder Richtung ) mehr notwendig ist.

Auf die Volksverhetzung wollte ich eigentlich hinaus. Scheint ja so, als wäre dir das bisher noch nicht aufgefallen. Ich gebe zu, dass ich nicht mit einer so hohen Strafe wegen schwerer Beleidigung gerechnet habe, aber wie gesagt, ging es mir nicht darum, sondern um die Benachteiligung im Tatbestand der Volksverhetzung. Und hierbei sind Deutsche benachteiligt.

Ansonsten würde es Bewegungen wie die der CDU Baden-Würtemberg nicht geben:

"Die CDU setzt in der Debatte um Jugendgewalt weiter auf Konfrontation: Aus Baden-Württemberg werden Stimmen laut, auch verbale Angriffe unter Strafe zu stellen.
Parolen wie "Scheiß Deutscher" sollten als Volksverhetzung gelten."

Ich bin kein Jurist und werde mich mit den Gesetzen auch nicht auseinandersetzen, vertraue aber auf die juristische Kompetenz der Union.
 
mhhhh habe gerade ein Statement zu dem besagten Thema aus einem anderen Forum gefunden, der hier vielleicht einige Klarheit verschafft:

"Faktisch ist "scheiß Deutscher" bereits vom Gesetz abgedeckt, in der Rechtspraxis werden derartige Äusserungen allerdings meines wissens nach nicht verfolgt, anders als "scheiß Jude", "scheiß K*****" oder ähnliche Sprüche die regelmäßig mit hohen Geld und teilweise auch Haftstrafen geahnded werden. Grund hierfür ist schlicht die Auslegung des Gesetzes da es meistens Migranten, vor allem radikale Moslems, Türken und bis zu einem gewissen Grad Deutsch-Russen, Kasachen und andere Randvölker der ehemaligen UDSSR sind die derartige Äusserungen tätigen. Der §130 jedoch wird in der Praxis fast ausschliesslich auf rechtsradikale Äusserungen bezogen da sich die Abschnitte 2 bis 6 (inbesondere die Abschnitte 3 und 4) direkt darauf beziehen. Diese "Gesetzesinitiative" ist daher nichts anderes als heiße Luft, vermutlich Wahlkampfstrategie, es wird niemals dazu kommen das etwas passiert. Um diese Problematik anzupacken wären entsprechende Grundsatzurteile notwendig zu denen es aber wohl kaum kommen wird da der betreffende Richter und der anklagende Staatsanwalt sich dann ernsthaft Sorgen um ihre Zulassen machen müssten. Angesichts des üblichen Strafmaßes für derartige Äusserungen wäre es ein leichtes diesen Personen Ausländerfeindlichkeit vorzuwerfen und mindestens die SPD würde dafür definitiv den Hitler des Monats verleihen.

Wie man es auch dreht und wended, der §130 ist das Waterloo der deutschen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und daran herumzudoktern wird wohl kaum etwas zum besseren verändern."

Forum:the Hellboard | Politik und Gesellschaft | Erweiterung des Tatbestandes "Volksverhetzung"

Bezieht sich auf:Gesetzesinitiative: Baden-Württemberg will deutschfeindliche Parolen bestrafen - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
 
Aber ich bitte Dich. Wenn ich zu jemand zu Recht sage "Du Scheiß Deutscher" - dann hat das mit Volksverhetzung gar nichts zu tun. Ob das die CDU richtig findet, oder nicht ist da vollkommen nebensächlich.

Und natürlich werden soche Beleidigungen von jeder Seite aus bestraft. Alles andere wären z.B. Amtsverletzungen der Organe.

Und noch ein Wort zu "Grundsatzurteilen" oder Präzedenzfällen". Da unterliegst Du dem nächsten Unsinn. Das gibt es nur in Amerika. Deutsche Richter sind frei!
 
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