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U-Bahn Schläger

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FreshDumbledore

Aktives Mitglied
Und selbst wenn du recht hättest, Willy, wäre der Zustand den du beschrieben hast nichts worüber man sich aufregen sollte. Ich finde es eigentlich ganz natürlich, dass die Schwachen besonderen Schutz genießen. Macht ja auch Sinn.
 
W

willy

Gast
Und selbst wenn du recht hättest, Willy, wäre der Zustand den du beschrieben hast nichts worüber man sich aufregen sollte. Ich finde es eigentlich ganz natürlich, dass die Schwachen besonderen Schutz genießen. Macht ja auch Sinn.
Danke für deinen reflektierten Beitrag!
Und genau hier bin ich anderer Meinung, denn ich kann beim Besten nicht nachvollziehen, warum z.B. ein Türke für die gleiche Straftat weniger schwer bestraft werden sollte als ein Deutscher. Das hat mit besonderem Schutz für Minderheiten nichts zu tun. Den genießen zum Beispiel die Dänen bei uns in Schleswig-Holstein, deren Minderheitenpartei, der SSW, von der 5%-Hürde nicht betroffen ist.
Was ich übrigens voll unterstütze.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Sag doch einfach den § im StgB wonach ein Türke für eine Beleidigung weniger Strafe bekommt wie ein Deutscher.
 
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