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Traumatische Kindheit: Mutter (90) fordert Absolution vor ihrem Lebensende.

Ich lese heraus, dass es kein Berliner Testament gab. Vielleicht ein anderes, oder gar keines. Auf jeden Fall haben sie ein Testament gefälscht, in welchem deine Mutter begünstigt wird. Und auf dieser Basis konnte deine Mutter dann entscheiden, wer wieviel vom Erbe erhält.

Und auf jeden Fall gab es so ja einen Erben weniger (dich!) so dass für alle anderen mehr übrig bleibt. Und darum haben deine Brüder da mitgemacht.

Und da bin ich wieder bei dem, was ich bereits schrieb. Wieviel Jahre Gefängnis bekomme ich denn, wenn ich ein Testament fälsche und mir ein paar hunderttausend (!) Euro unter den Nagel reiße? Das endet immer mit einer Freiheitsstrafe, und die wird bei diesen Beträgen auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und dir hat deine Mutter damit auch massiv geschadet.

Ich bin mir absolut sicher: Zum Todeszeitpunkt meines Vaters gab es kein Testament.

Meine Mutter war schon immer extrem geschäftstüchtig und versiert in finanziellen Dingen.
Dass sie vor lauter Trauer einfach vergessen haben soll, ein Berliner Testament rechtzeitig beim Nachlassgericht einzureichen, passt einfach nicht zu ihr,zumal ein echtes Berliner Testament sie ja sofort abgesichert hätte. Sie hätte rechtmäßig über das Vermögen verfügen und meine Brüder nach Belieben beschenken können.

Ich vermute vielmehr, dass ihr nachträglich bewusst wurde, dass ich meinen Pflichtteil fordern könnte.

Das hätte bedeutet, den Kontostand zum Todeszeitpunkt offenzulegen.
Da das Geld (jeweils 100.000 Euro) aber längst heimlich an meine Brüder geflossen war, wäre ihr Betrug sofort aufgeflogen.
Um das zu vertuschen, haben sie und mein Bruder dieses Testament vermutlich nachträglich aufgesetzt.
Weil ein gefälschtes Original durch eine Laborprüfung sofort auffallen würde, wurde die Einbruchs-Story erfunden.
Mit einer Kopie waren sie auf der sicheren Seite.
Das Nachlassgericht hat diese Kopie dann ja tatsächlich anerkannt.
Nachdem alles rechtskräftig war, wurde mir eine Kopie der "Original Kopie" zugeschickt, Die Schrift war kaum lesbar.
Die Unterschrift meines Vaters wirkte extrem verwaschen – obwohl sie seiner echten Unterschrift wirklich sehr ähnlich sah.
 
Auf welche Weise hast du das eigentlich im Nachhinein rausgefunden?
Ich habe es nur durch einen puren Zufall und die Arglosigkeit ihres eigenen Anwalts erfahren.

Vor etwa drei Jahren rief mich meine Mutter an.
Sie behauptete, sie wolle das Elternhaus schon zu Lebzeiten an uns Kinder überschreiben, um uns später den Papierkram zu ersparen.
Dafür bräuchte sie eine Kopie meiner Geburtsurkunde.
Ich schickte ihr die Kopie per Post zu.
Kurz darauf rief sie wieder an: Die Kopie reiche nicht. Ich solle ihr das Original zukommen lassen.

Weil ich die Urkunde weder der Post anvertrauen, noch ihr persönlich bringen wollte, schlug ich vor, das Dokument direkt bei ihrem Anwalt vorbeizubringen und dort beglaubigen zu lassen.

Sie nannte mir die Kanzlei, und ich machte sofort einen Termin aus.

Beim Anwalt angekommen, flog das gesamte Lügenkonstrukt auf.
Es ging überhaupt nicht um unser Elternhaus.

Der Anwalt ging fälschlicherweise davon aus, dass ich voll in die Pläne eingeweiht sei.
Arglos sprach vom angeblich gestohlenen Berliner Testament und der "zufälligen Kopie" die mein Bruder kurz vor dem Einbruch gemacht haben soll.

In diesem Zuge erwähnte er auch, dass meine Brüder damals nach dem Tod meines Vaters je 100.000 Euro als Unterstützung für Hausbau und -umbau erhalten hatten.

Der Anwalt schlug mir dann direkt vor, ich könne ja an Ort und Stelle per Unterschrift bestätigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Ich lehnte die sofortige Unterschrift ab und sagte, dass ich mir zuhause alles inRuhe durchlesen möchte, bevor ich unterschreibe.
Er wollte mir das Schriftstück, das ich unterschreiben sollte aber nicht mitgeben und sagte, dass er die Sache nun ans Nachlassgericht weitergibt. Ich würde zeitnah Post vom Nachlassgericht erhalten.

Auf einen Brief vom Nachlassgericht wartete ich vergeblich.. Deshalb rief ich etwa drei Wochen später noch einmal beim Anwalt an und fragte und nach dem Stand der Dinge .
Er speiste er mich kurz ab: Die Sache sei erledigt. Mein Bruder habe in der Zwischenzeit eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass das Original-Testament wirklich existierte.
 
Nur kurzer Einwurf für Pflichtteilsberechtigte:
Der Anspruch auf den Pflichtteil unterliegt einer strengen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren Verjährung Pflichtteilsanspruch (ROSE & PARTNER). Wer seinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht und verjähren lässt, geht leer aus.

Ich habe nach dem Tod meines Vaters überhaupt nicht über ein Erbe nachgedacht.
Meine Mutter wohnte plötzlich allein in dem großen Haus und hatte kein eigenes Einkommen.
Ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, in dieser Situation auf meinen Pflichtteil zu bestehen oder ihr Geld wegzunehmen.

Später habe ich mich dann mit dem Thema befasst.
Es ist wohl so, dass die 3jährige Frist erst ab dem Zeitpunkt der Enterbung oder dem Wissen von der Existenz eines Testamentes beginnt.
 
Was beschäftigt dich denn mehr?

Die Vergangenheit aus der Kindheit, wo sie dich nicht geschützt hat oder die ungerechte Verteilung des Erbes?

Haben deine Brüder auch Gewalt vom Vater erfahren?
 
Ich habe nach dem Tod meines Vaters überhaupt nicht über ein Erbe nachgedacht.
Meine Mutter wohnte plötzlich allein in dem großen Haus und hatte kein eigenes Einkommen.
Ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, in dieser Situation auf meinen Pflichtteil zu bestehen oder ihr Geld wegzunehmen.

Später habe ich mich dann mit dem Thema befasst.
Es ist wohl so, dass die 3jährige Frist erst ab dem Zeitpunkt der Enterbung oder dem Wissen von der Existenz eines Testamentes beginnt.
Nein, der Zeitpunkt beginnt mit dem Wissen des Todes. Ich selber bin Testamentsvollstrecker und habe in der Familie einen Sozialbetrüger, der auch nur Pflichtteilsberechtigter ist, ich kenne den Vorgang also (leider). Eine Enterbung geht ja fast nicht - es sei denn extreme vom Gericht festgestellte Delikte wurden begangen. Meine Mutter hatte mehrfach versucht meinen Bruder zu enterben - ohne Straftat gegen sie geht das nicht.
 
Vor etwa drei Jahren rief mich meine Mutter an.
Sie behauptete, sie wolle das Elternhaus schon zu Lebzeiten an uns Kinder überschreiben, um uns später den Papierkram zu ersparen.
Dafür bräuchte sie eine Kopie meiner Geburtsurkunde.
Ich schickte ihr die Kopie per Post zu.
Kurz darauf rief sie wieder an: Die Kopie reiche nicht. Ich solle ihr das Original zukommen lassen.
Diese Lüge dir gegenüber finde ich extrem widerwärtig..
Dir einreden zu wollen, es ginge um ein 'Geschenk' an dich, obwohl es eigentlich um das totale Gegenteil geht..
 
Nein, der Zeitpunkt beginnt mit dem Wissen des Todes. Ich selber bin Testamentsvollstrecker und habe in der Familie einen Sozialbetrüger, der auch nur Pflichtteilsberechtigter ist, ich kenne den Vorgang also (leider). Eine Enterbung geht ja fast nicht - es sei denn extreme vom Gericht festgestellte Delikte wurden begangen. Meine Mutter hatte mehrfach versucht meinen Bruder zu enterben - ohne Straftat gegen sie geht das nicht.

Da kennst du dich als Testamentsvollstrecker sicherlich besser aus.
Mir wurde dazu in etwa gesagt:
Wenn ein Testament – wie in meinem Fall – jahrelang verschwiegen oder manipuliert wurde, läuft die 3-jährige Frist nicht ab dem Todestag.
Genau für solche Fälle von Unkenntnis sieht das Gesetz eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren vor.

Und bezüglich der Enterbung:
Es reicht (nach meinem Wissen) im Erbrecht völlig aus, wenn im Berliner Testament steht, dass die Ehefrau alleinige Vollerbin wird. Damit ist man als Kind automatisch enterbt und auf den Pflichtteil gesetzt.
 

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