Elis
Mitglied
Es geht hier um Hartz IV - die klassische Sozialhilfe gibts natürlich auch noch, die greift, wenn alles andere nicht mehr greift. Aber Hartz IV ist nunmal an erwerbsfähige Leistungsberechtigte gerichtet, also Menschen, die durchaus in der Lage sind, eine Arbeit verrichten zu können. So ist dieses Gesetz auch aufgebaut. Es soll nur vorübergehend einspringen, bis derjenige wieder in Arbeit ist. Daher auch die Sanktionsmaßnahmen. Die greifen aber nur, wenn XY unentschuldigt Termine Versäumt oder z.b. eine zumutbare Arbeit nicht annimmt und hierfür auch keine gewichtigen Gründe anführt.
Und die Minderungsbeträge führen nicht dazu, dass derjenige plötzlich auf der Straße sitzt oder nichts mehr zu essen hat. Das ist überzogen und entspricht nicht der Realität.
Natürlich muss man sich aber kümmern und hat eine Eigenverantwortung und das ist auch richtig so. Es wäre ungerecht den Menschen gegenüber, die arbeiten gehen, wenn es andere gibt, die ohne Eigenbemühungen vom Staat finanziert werden. Auch das wäre soziale Ungerechtigkeit.
- Das Problem ist aber, dass die Ermittelung der "Erwerbsfähigkeit" in der Willkür von anderen Menschen liegt und ich unter Umständen dann eben sehr wohl Sanktionen erhalten kann, die mich existenziell massiv bedrohen. Menschen, die von solchen Erfahrungen Berichten, sind ein Beweis für die Realität dieser Existenzbedrohung.
Zum Thema Ungerechtigkeit:
Jemand, der einen guten Arbeitsplatz hat, muss aber doch nicht neidisch auf jemanden sein, dem ein Existenzminimum gewährt wird!
Das ist doch absurd, dass man es einem anderen Menschen missgönnt, dass er ein MINIMUM an existenzieller Absicherung in Anspruch nimmt.
Ich hoffe, dass man versteht, worauf ich hinaus will:
Es ist NICHT sozial ungerecht, Menschen ein Grundeinkommen zu gewähren, sondern vielmehr sozial ungerecht, wenn eine Gesellschaft im Kollektiv bestimmten Menschen aus Neid verwehrt, in Menschenwürde leben zu können!
Und zu einem Leben in Menschenwürde gehört ein Mindestmaß an Nahrungsmitteln und eine Wohnung, die mich davor bewahrt, im Winter zu erfrieren oder ausgeraubt zu werden.
MENSCHENWÜRDE ist kein Luxusgut, sondern sollte Standard sein.
Wer Menschenwürde als exklusives Gut ausschließlich Erwerbstätigen zubilligt und anderen vorenthält, forciert eine Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen.
Es gibt immer einen gewissen prozentualen Anteil an Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht integriert werden können. Wenn wir aber in unserem Staat Folter und Zwangsarbeit ablehnen, dann sollten wir es auch nicht gutheißen, Menschen ein Leben in Würde nur unter Erpressung und Androhung von lebensbedrohlichen Sanktionen zu gewähren, sondern bedingungslos:
Das bedingungslose Grundeinkommen, VHS Konstanz, 17.01.2013
Prof. Götz Werner im Gespräch mit Meinhard Schmidt-Degenhard
BGE: Götz Werner und Meinhard Schmidt-Degenhard, VHS Konstanz, 17.01.2013 - YouTube
Mit diesem Beitrag will ich auch auf den Ausgangsbeitrag dieses Threads verweisen, da dieser ja eine Grundsatzdiskussion eröffnet hat und es hier leider etwas in systeminterne Detailfragen abgedriftet ist.
Elis