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These: Hartz Vier verletzt Menschenrechte

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paulemaule

Aktives Mitglied
a)D.h. du musst nicht nur dein Vermögen angeben zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit, sondern darüber hinaus den Verbleib nachweisen.
Aber ist nicht genau das sozial? Das Leute, die über ein gewisses Vermögen verfügen, eben KEINE Leistungen vom Staat erhalten? Was wäre denn mit Leuten mit 20.000 € aufm Sparbuch und dann zum Amt laufen um sich ihre Bewerbungskosten erstatten zu lassen? Wäre das sozial, wäre das gerecht?

Gegenfrage: Wäre es dir/euch lieber, wenn es diese Regelung nicht gäbe? Also wenn der Vermögende dieselben Leistungen erhält wieder arme Schlucker?
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Blackjack

Gast
Kein Amt sanktioniert aus Böswilligkeit oder Langeweile. Das geschieht nur, wenn der Betroffene seinen Pflichten nicht nachkommt. Und genau da liegt doch in manchen Diskussionen die Schwachstelle. Wenn der Betroffene den Termin nicht einhält, weil lieber ausschläft. Oder wenn der Arbeitslose keinen Bock auf Bewerbungen hat, dann ist das Eigenverschulden und keine staatliche Willkür.
Tja paulemaule, die Schwachstelle ist dein BILD vom faulen H4-Empfänger und vom lieben sorgsamen Staat. Der Staat besteht aber aus Menschen hinter Schreibtischen, die Quoten erfüllen müssen.

Termine versäumen und nicht bewerben liegt nicht nur an Faulheit. Termine werden auch versäumt weil Leute auf Arbeit müssen und es Sachbearbeiter gibt für die Arbeit kein Grund ist einen Termin nicht einzuhalten. Was die Bewerbungen betrifft so kommt es vor, dass das Amt abgelaufene Stellenangebote zuschickt auf die man sich zu bewerben hat. Und es soll Menschen geben die sich weigern jeden Ausbeuterjob anzunehmen. Bei solchen Leuten kommt dann die "ganzheitliche Bearbeitung durch ein Förderinstrument", wie es im offiziellen Behördendeutsch heißt, zum Einsatz. Leute mit gewissen Instrumenten bearbeiten, erinnert mich eher an Szenen aus Mafiafilmen.
 

lebenszauber

Aktives Mitglied
Also wenn ich so was lese - verletzt Menschenrechte .. meine Güte, hast du dich mal mit dem Gesetz beschäftigt? Und weißt du, was Menschenrechte sind?
Hartz Vier ist eine Grundsicherung für Erwerbssuchende - d.h. eine Grundsicherung, die der Staat bereitstellt für die Zeit, in der der Betroffene keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Ziel ist und bleibt - denjenigen in Arbeit zu bekommen und keine Dauerfinanzierung zu verschenken. Darum geht es, deshalb erhält der Betroffene auch Vermittlungsvorschläge usw.
Wenn er diese nicht befolgt oder z.B. Termine beim Amt nicht befolgt, wird er sanktioniert mit einer Minderung seines Regelbedarfsatzes - bei wiederholten Plfichtverstößen oder Meldeversäumnissen erhöht sich natürlich der Minderungsbetrag - aber auch jeweils für eine Dauer von 3 Monaten und nicht unendlich. (§ 31 ff. SGB II).
Aber wie gesagt - dem gehen Pflichtverstöße des Einzelnen voraus, die zudem von ihm unentschuldigt erfolgten oder ohne entschuldigenden Grund.
Wir sind zwar ein Sozialstaat (und wer das nicht sieht, soll mal andere Länder anschauen), aber auch der Einzelne trägt eine Verantwortung.
Alles andere ist nur intellektuelles Geschwafel.
 
B

Blackjack

Gast
Aber ist nicht genau das sozial? Das Leute, die über ein gewisses Vermögen verfügen, eben KEINE Leistungen vom Staat erhalten? Was wäre denn mit Leuten mit 20.000 € aufm Sparbuch und dann zum Amt laufen um sich ihre Bewerbungskosten erstatten zu lassen? Wäre das sozial, wäre das gerecht?
paulemaule, du musst schon genau lesen. Es bleibt nicht bei der Vermögensfeststellung, sondern es geht darüber hinaus. Wie ich im Beispiel schrieb, wenn du angenommen nichts weiter besitzt außer eine alte 500€-Karre und das Auto verkaufst, musst du diesen Verkauf beim Amt angeben.
 
G

Gelöscht 47471

Gast
Kein Amt sanktioniert aus Böswilligkeit oder Langeweile. Das geschieht nur, wenn der Betroffene seinen Pflichten nicht nachkommt. Und genau da liegt doch in manchen Diskussionen die Schwachstelle. Wenn der Betroffene den Termin nicht einhält, weil lieber ausschläft. Oder wenn der Arbeitslose keinen Bock auf Bewerbungen hat, dann ist das Eigenverschulden und keine staatliche Willkür.
Böswilligkeit?
Nein, das sollte man Niemandem unterstellen ! Eben so wenig, wie man Jemandem Unwillen unterstellen sollte.

Das Harz 4 - System ist jedoch so aufgebaut, dass es den Unwillen des "Kunden" zunächst einmal potentiell als gegeben nimmt und entsprechend mit den Menschen umspringt.
Das Harz 4 - System ist eine äußerst unheilige Verbrüderung mit Zeitarbeitsfirmen, Personaldiensten und sogenannten Bildungsträgern eingegangen und "verhökert" ihre Kunden zu Niedriglöhnen an ihre "Geschäftsfreunde" und schiebt denen Gelder in den Rachen, die den Arbeitslosen fehlen.

Die armen Irren die in den Fängen der Jobcenter landen und von Zeitarbeitsfirmen abgegriffen werden und durch irgendwelche schwachsinnigen Maßnahmen geschleust werden, dürfen anschließend als Arbeiter zweiter Klasse nicht nur für einen geringen Lohn schuften und ihre Verleiher mit durchfüttern, sondern mit ihren Steuern und Abgaben auch noch die aufgeblasenen Institutionen finanzieren und die Firmen die sich mit ihren schwachsinnigen Bildungsmaßnahmen eine goldene Nase verdienen ..... das könnte man natürlich als bösen Willen deklarieren - es ist aber lediglich der verzweifelte Versuch ein System zu erhalten, das den Anforderungen unserer Zeit längst nicht mehr gewachsen ist.

@ Baumtänzer
"Sozialhilfeträger" - das gibt es doch gar nicht mehr, oder? Das sind doch jetzt ARGE/Jobcenter.
  • Für nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre Familien - dazu zählen auch ältere Menschen - übernimmt das Amt für Soziale Dienste die Grundsicherung. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
  • Für erwerbsfähige Hilfebedürftige übernimmt das neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) die Grundsicherung, das in der Zuständigkeit der BAgIS (ARGE) liegt. Die gesetzlichen Regelungen dazu findet man im neuen Sozialgesetzbuch II.
 
B

Blackjack

Gast
Also wenn ich so was lese - verletzt Menschenrechte .. meine Güte, hast du dich mal mit dem Gesetz beschäftigt?
Du hast dich offensichtlich nicht damit beschäftigt. Das Existenzminimum ist ein verfassungsrechtlicher Anspruch zur Wahrung der Menschenwürde. Es ist noch nicht solang her, da hat das Verfassungsgericht dies den Asylbewerbern zugesprochen. Wenigstens das Mindestmaß an Wissen alltäglicher Berichterstattung der letzten Zeit kann man erwarten:rolleyes:

@alle dies betrifft

Wenn man diskutieren will dann bringt bitte Ahnung mit, sonst wirds lächerlich.
 

lebenszauber

Aktives Mitglied
paulemaule, du musst schon genau lesen. Es bleibt nicht bei der Vermögensfeststellung, sondern es geht darüber hinaus. Wie ich im Beispiel schrieb, wenn du angenommen nichts weiter besitzt außer eine alte 500€-Karre und das Auto verkaufst, musst du diesen Verkauf beim Amt angeben.
... Natürlich muss man das angeben. Aber ein Auto ist bis zu einem Wert von 7500 Euro geschützt, d.h. es gilt als privilegiertes Vermögen und wird NICHT herangezogen.
§ 12 SGB II

Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz, BEVOR man irgendwas hier reinschreibt ...
 

lebenszauber

Aktives Mitglied
Du hast dich offensichtlich nicht damit beschäftigt. Das Existenzminimum ist ein verfassungsrechtlicher Anspruch zur Wahrung der Menschenwürde. Es ist noch nicht solang her, da hat das Verfassungsgericht dies den Asylbewerbern zugesprochen.

@alle dies betrifft

Wenn man diskutieren will dann bringt bitte Ahnung mit, sonst wirds lächerlich.
Der war gut. Ich habe Sozialrecht studiert - ebenso das SGB II (regelt Hartz Vier).
Lächerlich sind die Halbwahrheiten und das intellektuelle Geschwafel hier :rolleyes:
 
B

Blackjack

Gast
... Natürlich muss man das angeben. Aber ein Auto ist bis zu einem Wert von 7500 Euro geschützt, d.h. es gilt als privilegiertes Vermögen und wird NICHT herangezogen.
§ 12 SGB II
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz, BEVOR man irgendwas hier reinschreibt ...
Seit ihr zu blöd zum Lesen? Wenn du das Auto beim Amt angegeben hast, dann reicht das dem Amt nicht. Das Amt will auch wissen was danach mit dem Auto passiert.
 

paulemaule

Aktives Mitglied
paulemaule, du musst schon genau lesen. Es bleibt nicht bei der Vermögensfeststellung, sondern es geht darüber hinaus. Wie ich im Beispiel schrieb, wenn du angenommen nichts weiter besitzt außer eine alte 500€-Karre und das Auto verkaufst, musst du diesen Verkauf beim Amt angeben.
Und wo genau ist jetzt dein Problem? 500 € sind halt auch Geld. Es geht nicht um die 500 €, es geht um die Meldung an sich, die auch völlig richtig ist. Damit soll letztlich nur Sozialleistungsbetrug unterbunden werden, sonst gar nichts. Das Amt nimmt das Geld auch nicht gleich weg. Da spreche ich auch aus Erfahrung. Hallo Sachbearbeiter, hab mein Handy verkauft für 250 €. OK Herr Paulemaule, schönen Tag noch. Es ist nicht immer alles böse und schlecht Blackjack.

Tja paulemaule, die Schwachstelle ist dein BILD vom faulen H4-Empfänger und vom lieben sorgsamen Staat. Der Staat besteht aber aus Menschen hinter Schreibtischen, die Quoten erfüllen müssen.
Bei aller Liebe, aber dein BILD scheint etwas von Polemik und Unwissenheit getrübt zu sein. Glaubst du wirklich ein Amt sanktioniert einfach so? Denkt sich also einen Bescheid mit Rechtscharakter(!) aus, schickt diesem dem Arbeitslosen zu lacht sich ins Fäustchen, weil wieder ein Arbeitsloser in die Pfanne gehauen wurde? Eine Sanktionierung bedarf immer eines Grundes, gibt es keinen Grund, denkt sich den auch niemand der Schreibtischtäter aus. Von Dingen wie Widerspruchsrecht rede ich jetzt mal gar nicht.

Was die Bewerbungen betrifft so kommt es vor, dass das Amt abgelaufene Stellenangebote zuschickt auf die man sich zu bewerben hat. Und es soll Menschen geben die sich weigern jeden Ausbeuterjob anzunehmen
Und? Ausbeuterjob hin oder her. Es geht nicht um die Bewertung des Jobs, es geht um die Arbeitsaufnahme. Außerdem liegt Ausbeutung immer im Auge des Betrachters. Ich kenn Leute, die gehen für unter 1.800 netto nicht arbeiten. Hätten die nach deiner Meinung also das Recht auf Verweigerung, wenn das Jobcenter denen was mit schlechterer Bezahlung anbietet.
Weiterhin ist deine Behauptung auch dahingehend falsch, dass das Jobcenter nicht zuständig ist für Inhalt und Bezahlung eines Arbeitsverhältnisses. An der Existenz von Drecksjobs sind andere Stellen Schuld, aber nicht das Amt.
 
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