paulemaule
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a)D.h. du musst nicht nur dein Vermögen angeben zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit, sondern darüber hinaus den Verbleib nachweisen.
Aber ist nicht genau das sozial? Das Leute, die über ein gewisses Vermögen verfügen, eben KEINE Leistungen vom Staat erhalten? Was wäre denn mit Leuten mit 20.000 € aufm Sparbuch und dann zum Amt laufen um sich ihre Bewerbungskosten erstatten zu lassen? Wäre das sozial, wäre das gerecht?
Gegenfrage: Wäre es dir/euch lieber, wenn es diese Regelung nicht gäbe? Also wenn der Vermögende dieselben Leistungen erhält wieder arme Schlucker?
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