@Mikenull
Nein, das ist keine Grauzone. Wenn das Gegenüber behauptet in dem Brief wäre nicht eine Kündigung geswesen, sondern eine Tankrechnung von 1952 kann man ihm nicht das Gegenteil beweisen - und darauf kommt es an.
Jetzt mach dich nicht lächerlich, das hast du erlebt?
Und darauf kommt es nicht an, es kommt auf die "Glaubhaftigkeit" an.
Denn man müsste dann konkret fragen, welches "Interesse" ein Kunde bei einer Kündigung hat, seinen Tankzettel zu versenden und das als Kündigung zu deklarieren.
Das ganze Unheil kam mit diesem Urteil.
Das
Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als
Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben, werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt. Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig.
Sorry @ithink, wenn du meine Humor in Zweifel stellst, dann solltest du mich bei meinen Büttenreden sehen.
Du kannst das in meinen Beiträgen an dich lesen was du fragst.
Ich hab eigentlich alles geschrieben.
Ich kann nichts Genaues sagen, wenn ich nicht weiß, was im Entgegnungsschreiben steht.
Ob also im Schreiben ein Datum der Ankunft eures Schreibens beim Dienstleister steht.
Das wird nicht der Fall sein, bzw. wird wohl behauptet es wäre verspätet eingegangen.
Wenn ich einmal ins Blaue raten soll, dann steht da sinngemäß drin, dass ihr nicht fristgerecht gekündigt habt und damit das Abo um ein Jahr verlängert ist.
Das ist dann Fakt.
Mein Rat zur Verbraucherzentrale zu gehen, gäbe einen Sinn, wenn schon Unregelmäßigkeiten vorliegen und/oder in der AGB etwas unwirksames drinsteht.
Also entscheide selbst.
Kündigen sollte man mit einem Einschreiben und mit Rücksendeschein.
jetzt wird Mikenull sagen, "dann hole ich das nicht ab."
Nutzt aber nichts!
Fax ist laut AGB zulässig. Auch hier Empfangsbestätigung aufbewahren. Nicht auf letztem Drücker kündigen. Zwei-Jahresverträge, rate ich immer sofort wieder zu kündigen.
Immer eine Frist für die Rückmeldung rein schreiben (normal 14 Arbeitstage). Dann sofort anmahnen.
Aber was ist jetzt mit der SIM Karte?
LG
Rhenus
Und ich will mich auch bessern!