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Talkline Kündigung Hilfe

Rhenus

Urgestein
Hallo LieKum2011,

P.S. an rhenus: ich möchte dich bitten in zukunft nicht mehr so leichtgläubig zu sein. :D
Danke mein Lieber, mach dir keine Sorgen, du siehst das falsch, ich bin eben nichtgläubig! :)

zuerst muss ich dich doch mal etwas aufklären. wenn ein fahrradfahrer eine strecke, wo er eigentlich nur mit 50 km/std. runterfahren darf, mit über 80 oder mehr km/std. den berg runter fährt und dann geblitzt wird, dann zahlt er kräftig strafe und kriegt auch noch ein paar pünktchen in flensburg. wenn du es nicht glaubst, dann google mal. :D
Das brauche ich nicht.
Ja, du scheinst ein Fuchs zu sein!? :eek:

Dann sag mir mal, wie ist dein Beispiel gemeint, in Geschlossenen Ortschaften oder außerhalb geschlossener Ortschaften?

Und Anwälte werden nach der BRAGO bezahlt auch wenn sie für Talkline arbeiten. Und Richter lassen sich nicht so ohne Weiteres von ihnen beeindrucken.

Nu google mal schön :)

LG
Rhenus
 

LieKum2011

Aktives Mitglied
hallo rhenus,

das mit der geschwindigkeitsübertretung gilt dann, wenn man tempo 50 fahren darf. das hat nichts mit geschlossenen oder "nicht geschlossenen" ortschaften :D zu tun. wenn man auf einer bestimmten strecke nur 50 km/std. fahren darf, dann wird eine strafe fällig, wenn man diese geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet.

bei den anwaltsgebühren sind wir uns doch wohl einig, das man für 10 geschriebene briefe als anwalt mehr kassieren kann als für 3 geschriebene briefe. :D um heutzutage einen zivilen prozess führen zu können, sollte man mindestens 500 euro übrig haben. wenn die sache, um die es geht nicht mindestens so viel wert ist, sollte man es besser bleiben lassen. soviel zu recht haben und recht kriegen.

LG LieKum2011
 

Rhenus

Urgestein
Oh LieKum, :):)

Ich weiß jetzt auch nicht mehr wo das hinführt und ich hör jetzt auch auf.
Vielleicht interessiert es ja jemand.
Also, schauen wir mal in die StvO Straßenverkehrsordnung.

§ 3
Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

Ist ein Fahrrad ein Kraftfahrzeug?
Wohl kaum!
Jetzt komm nicht und fragst warum nicht.

Da ist Höker drauf reingefallen.


So, damit genug
LG
Rhenus
 

LieKum2011

Aktives Mitglied
hallo rhenus,

ich gebe bei google ein "fahrad zu schnell".

Was passiert, wenn ich mit meinem Fahrrad zu schnell fahre und von der Polizei angehalten werde ? (Strafe, Geschwindigkeit, Straße)

das mit stvo stimmt, aber trotzdem müssen radfahrer auch bezahlen, wenn sie zu schnell sind. ob es dann noch punkte in flensburg gibt ist bei führerscheinbesitzern zu befürchten. ob auch radfahrer punkte bekommen können ist auch unter juristen strittig. ;)

aber ich möchte nicht mit dir streiten. ist eher eine erfrischende diskussion. :)

also frieden, und pass bitte gut auf dich auf, auch wenn du manchmal ungläubig bist. :)

VLG LieKum2011
 

Rhenus

Urgestein
LieKum2011,

Nein wir streiten doch nicht, das ist doch nur Spaß.
Sorry für meine Spitzfindigkeiten.
Ja du bekommst außerhalb der Ortschaften ein Bußgeldbescheid, auch als Radfahrer.
Doch wer fährt so schnell?

Daher dachte ich, du wolltest mich aufs Glatteis führen mit deinem Beispiel.
So, jetzt aber nichts mehr außerhalb des Themas.

Schlaf gut

Rhenus

Ach und schnarch nicht so laut, ich sehe gerade du bist ein Nachbar. :)
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Also ich habe mir mal dein "Kündigungsschreiben" durchgelesen.

Die von Talkline scheinen echt einen an der Waffel zu haben.

Ich komme eigentlich mit diesem misslungenem Bürokratendeutsch klar und folgere mal folgendes:


Wenn ein Handyvertrag abläuf unterbreitet dir das Anbieter unternehmen ja sofort ein Angebot auf eine Verlängerung/einen neuen Vertrag, neues und alles son Müll. Aus dem Schreiben heraus hat dir Talkline ein schriftliches Angebot verbreitet. Sie haben deine Kündigung bekommen, sind aber davon ausgegangen das du nur das neue Angebot ablehnst. Somit setzen sie den Vertrag den du noch hast auf das Ursprüngliche Anfangsdatum zurück. ( Das Beginndatum wird bei Folgeverträgen auf ein neues Datum datiert! Somit können sie auf einen alten Vertrag eine neue Laufzeit feuern, was eigentlich nicht legitim ist weil die maximale automatische Verlängerung nur 12 Monate betragen darf. )

Also haben sie dein Vertrag stillschweigend um 12 Monate verlängert, weil Sie es nicht für eine Kündigung hielten sondern für eine Ablehnung des abgegebenen Angebots.


Das würde dieses lächerliche Schreiben erklären.

*Am Kopf kratz* Es gibt schon echt merkwürdige Sachen in diesem Land :rolleyes:

Viele Grüße

DevilMagic
 

mikenull

Urgestein
Ihr könnte Euch drehen wie Ihr wollt. Die Gesetze sind eindeutig. Jegliche Einschreiben beweisen keinen Inhalt. Das wäre ja auch zu dumm. Dann könnte nämlich einfach jeder behaupten, ohne Beweis.
Und Höcker hat natürlich recht.

§132 Abs. 1 BGB

Übrigens: Wenn ein Einschreiben nicht zugestellt werden kann, oder später auf der Post nicht abgeholt wird, so gibt es keine Empfangsbestätigung für den Absender. Ist ja auch klar, denn das Schreiben wird dann nach 14 Tagen zurückgeschickt.

Ich selbst hatte so einen Fall noch nie. Ich war aber jahrelang ein guter Besucher ( "Ich bin hier, weil ich alle Folgen von "Liebling Kreuzberg" gesehen habe ) bzw. Beteiligter. Recht hat immer der, der es beweisen kann. Was nichts mit dem Recht zu tun haben muß.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Halte Dich lieber an die Gesetze. Die "laufende Rechtsprechung" die Du kennen willst ( solche Fälle werden tagtäglich verhandelt ) kannst Du gar nicht kennen, bei der Menge. Und da es in der BRD keine Präzedensfälle gibt, nützt auch die Einstellung eines einzelnen Urteils nichts.
Zitat Wiki: ( ist aber auch bei der Post persönlich nachlesbar )

Wird per Einschreiben mit Rückschein versandt, so erhält der Absender eine Empfangsbestätigung mit der Original-Unterschrift des Empfangenden, den Rückschein. Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert versandt wurde, sowie wann es beim Empfänger ankam; ob das Kuvert ein Schriftstück enthielt und wenn ja welches, ist damit nicht belegbar. Das schränkt den Beweiswert eines Einschreibens, z. B. für ein Gerichtsverfahren, stark ein. Insbesondere ist niemand verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen oder ein hinterlegtes abzuholen. Somit kann es sein, dass sogar eine Frist versäumt wird, weil das Einschreiben nach einer Woche wieder an den Absender zurückgeht. Ein Gericht kann sich daher einer Zustellungsurkunde bedienen. Wenn es für die Privatperson auch auf den Inhalt des Kuverts ankommt, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Eine Seite kostet derzeit (Stand 8. Mai 2009) z. B. 9,45 €, wenn der Gerichtsvollzieher nicht persönlich zustellt, sondern die Post beauftragt. Ähnlich problematisch verhält es sich mit einem Fax und dem dazugehörigen Sendungsprotokoll. Hier ist das Sendungsprotokoll höchstens ein Indiz, dass ein Fax versandt wurde. Ob es auch ordnungsgemäß (inhaltlich) beim Empfänger angekommen ist, beweist es nicht.
 

Rhenus

Urgestein
Mike
ich wollte das gerne beenden, doch wenn du ein Zitat einsetzt, musst du schon die Quelle nennen, denn nicht alles was Rechtsanwälte schreiben, ist juristisch korrekt.
So schrieb ich ja, dass eine Menge Rechtsanwälte den Umkehrschluss vertraten und Einwurfrechtschreiben propagierten. So lange bis das OLG Koblenz das Urteil sprach.
Wenn du also meinst, dass es angebracht wäre, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, dann mach es doch so.
Wenn die dann mit millionenfacher Zustellung beschäftigt werden, dann müssen eben hoch bezahlte Leute eingestellt werden.

Weißt du, ich habe noch nie Probleme gehabt, mit Einschreibebriefen. Wohl aber erfolgreich Leute vor Gericht gebracht, die meinten diese nicht abholen zu müssen. Es wurde halt teurer und meine Auslagen kamen noch drauf. So ist es eben.

Und zum Schluss, die Firma Talkline, hat bewusst auf Einschreibebriefe in Ihren AGB verzichtet, was meinst du wohl warum?
Eine 100% Sicherheit gibt es nicht, doch es gilt immer noch der Begriff von Treu und Glauben, was nichts mit Religion zu tun hat.

LG
Rhenus
 

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