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Talkline Kündigung Hilfe

mikenull

Urgestein
Ich habe keine "Schlußfolgerung" gestellt - was immer damit auch gemeint sein soll.:D
Ich habe mich auf den Satz des TE bezogen, der anmerkte, er ( oder man ) könne aus einem späteren Schreiben ablesen, daß seine Kündigung angekommen sei. Wenn es so ist - was ich nicht nachprüfen kann - wo liegt dann das Problem?

Natürlich, wenn einer böse will, dann kann er alles anfechten: ein Fax, ein Brief, einen Anruf, eine Mail. Außer halt eine Zustellung durch einen GV.
Die BP freut sich über die Millionen, die durch blödsinnige Einschreibbriefe eingenommen werden.
 

ithink

Aktives Mitglied
@all

Habe gerade mit einem Gerichtsvollzieher telefoniert. Eine solche Überstellung kostet ca. 20 Euro, ist aber seiner Erfahrung nach nicht notwendig. Er meinte ein Einschreiben mit Rückschein würde von jedem ihm bekannten Gericht anerkannt. Wobei ich mich frage, wieso? Man könnte ja weiß Gott was in den Briefumschlag stecken. Irgendwie scheint das hier eine rechtliche Grauzone zu sein, wo jeder nach Belieben agieren kann und letztendlich Gerichte damit beschäftigt werden simple Kündigungen durchzufechten. Das kann doch nicht so gewünscht sein? An die Kenner unter Euch: Gibt es diesbezüglich bereits richtungsweisende Urteile auf die man sich prophylaktisch beziehen kann?
 

mikenull

Urgestein
Nein, das ist keine Grauzone. Wenn das Gegenüber behauptet in dem Brief wäre nicht eine Kündigung geswesen, sondern eine Tankrechnung von 1952 kann man ihm nicht das Gegenteil beweisen - und darauf kommt es an. Wer schon mal in "Gerichtsverhandlungen" mit 50 anwesenden Rechtsanwälten und einem "Schnellrichter" war, kennt das gut. Da wird nicht lange gefackelt - es geht rein nach der Beweislage.
 

Rhenus

Urgestein
@Mikenull

Nein, das ist keine Grauzone. Wenn das Gegenüber behauptet in dem Brief wäre nicht eine Kündigung geswesen, sondern eine Tankrechnung von 1952 kann man ihm nicht das Gegenteil beweisen - und darauf kommt es an.
Jetzt mach dich nicht lächerlich, das hast du erlebt?

Und darauf kommt es nicht an, es kommt auf die "Glaubhaftigkeit" an.
Denn man müsste dann konkret fragen, welches "Interesse" ein Kunde bei einer Kündigung hat, seinen Tankzettel zu versenden und das als Kündigung zu deklarieren.

Das ganze Unheil kam mit diesem Urteil.

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben, werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt. Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig.
Sorry @ithink, wenn du meine Humor in Zweifel stellst, dann solltest du mich bei meinen Büttenreden sehen. :)

Du kannst das in meinen Beiträgen an dich lesen was du fragst.
Ich hab eigentlich alles geschrieben.
Ich kann nichts Genaues sagen, wenn ich nicht weiß, was im Entgegnungsschreiben steht.
Ob also im Schreiben ein Datum der Ankunft eures Schreibens beim Dienstleister steht.
Das wird nicht der Fall sein, bzw. wird wohl behauptet es wäre verspätet eingegangen.

Wenn ich einmal ins Blaue raten soll, dann steht da sinngemäß drin, dass ihr nicht fristgerecht gekündigt habt und damit das Abo um ein Jahr verlängert ist.

Das ist dann Fakt.
Mein Rat zur Verbraucherzentrale zu gehen, gäbe einen Sinn, wenn schon Unregelmäßigkeiten vorliegen und/oder in der AGB etwas unwirksames drinsteht.

Also entscheide selbst.

Kündigen sollte man mit einem Einschreiben und mit Rücksendeschein.
jetzt wird Mikenull sagen, "dann hole ich das nicht ab." :)
Nutzt aber nichts!

Fax ist laut AGB zulässig. Auch hier Empfangsbestätigung aufbewahren. Nicht auf letztem Drücker kündigen. Zwei-Jahresverträge, rate ich immer sofort wieder zu kündigen.
Immer eine Frist für die Rückmeldung rein schreiben (normal 14 Arbeitstage). Dann sofort anmahnen.

Aber was ist jetzt mit der SIM Karte?

LG
Rhenus

Und ich will mich auch bessern!:)
 

ithink

Aktives Mitglied
@Rhenus

Du hast dich bereits gebessert. Einen Kölner, Bonner oder Düsseldorfer ohne Humor kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Hattest wohl heute keinen guten Tag auf der Arbeit.

@all

Also Einwurfschreiben mit Rückschein wäre ok. Tja, das mit der Sim-Karte - Nun, ich denke in dem Schreiben sollte man wohl darauf eingehen, dass bereits eine Kündigung erfolgte, aber aus unerfindlichen Gründen hat sich der Brief bei Talkline von der Simkarte getrennt und ist andere Wege gegangen. Man gehe also davon aus, dass die Karte sich bereits dort befindet.

Logisch perfider Weise wird dann natürlich das Standardanwortschreiben auf Rücksendung eben jener Simkarte erfolgen. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wie ich das verhindern soll. Meine Frau würde gerne ein Panzerbataillon nach Erfurt (oder Elmshorn, ist näher dran) beordern, unglücklicherweise hat ihr Vorgesetzter noch keine Erfahrungen mit Talkline gemacht und stimmt ihrem Plan nicht zu und verweist, was uns völlig unverständlch erscheint, auf die Friedenspflicht der Bundeswehr. Wer hat den Krieg denn angefangen, mmh?

Ok, was machen? Wer hat eine Idee?

PS:

Weil ich es gerade zur Hand habe:

Ihre Vertragsverlängerung

wir bedauern sehr, dass Sie sich zwischenzeitlich gegen unser Angebot entschieden haben und um die Stornierung der vereinbarten Vertragsverlängerung bitten. Wunschgemäß bestätigen wir ihnen hiermit, dass wir die Verlängerung zurückgenommen und den ursprünglichen Termin des Vertragsbeginns wieder erfaßt haben. BLAblabla..... (Bahnhof, Kofferklauen???)

Also nix (nichts) von Kündigung. Das hat man davon wenn man sich auf die Ordonanz verläßt...
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Danke, daß Du am Ende bestätigst, was ich anführte. Wenn es jemand drauf anlegt, gilt ein Einschreiben ( auch mit Rückschein ) gar nichts. Man muß ja nicht gleich an eien alte Tankrechnung denken - es genügt auch wenn man behauptet, es wäre gar nichts drin gewesen.
Selbstverständlich war ich schon öfters vor Gericht und habe für meine Belange streiten müssen. Das hat alles nichts mit barbara Salesch zu tun - bei solchen Kleinigkeiten sind die Anwälte der ganzen folgenden "Verhandlungen" im Raum und jeder Fall ist nach 5 - 10 Minuten abgeschlossen.

Übrigens gibt es noch eien Methode, ein Schreiben mitsamt Inhalt zuzustellen. Auch darüber habe ich hier schon mal geschrieben. Man nehme sich einen Zeugen, läßt ihn den Inhalt lesen und schicke diesen Zeugen mit dem Schreiben zum Briefkasten des Empfängers.

Übrigens: Genug der langen Erklärungen. Ich erwähne bei der Gelegenheit immer wieder gerne den bekannten Anwalt Ralf Höcker. Ja, genau! In seinem Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" ist die Vorgehensweise so beschriebn. Und sogar gleich im ersten Kapitel. Wie sagt man? Lesen bildet.

Nein. Wenn man ein Einschreiben nicht bei der Post abholt, gilt gar nichts, weil es ja zurückkommt. es sei denn, es wäre ein Schreiben vom GV. Nur das gilt als zugestellt.
 

Rhenus

Urgestein
Ne, das wird ja immer schlimmer mit dir Mikenull. :)

Ja lesen bildet, warum aber jemand lesen, der Fehler verbreitet.
Behauptete er doch, wer mit dem Fahrrad geblitzt wird, der bekommt Strafe!:eek:

Steht das auch in deinem Buch?

Ich halte ihn sogar für gefährlich, er ist dabei die Presse und Meinungsfreiheit wegzuklagen.
Ist nicht lustig.

Ach so, nur damit ich das verstehe, du bittest jemand nach Ehrfurt zu düsen und mal eben bei Talkline vorbei zu schauen um die Kündigung abzugeben?:daumen:

Aber jetzt werden wir beide wieder ernst oder?;)

Du sprichst vom Arbeitsgericht, die Gütetermine?
Ja, da muss man schnell sein!

LG

Rhenus
 

ithink

Aktives Mitglied
@Mike

Du bist also in einem derart gelagerten Fall den langen Weg der Instanzen gegangen?
Ehrlich gesagt habe ich aber nicht vor nach Erfurt (oder Elmshorn) zu pilgern, und eigentlich will ich überhaupt nicht vor Gericht ziehen. Es muß doch in deutschen Landen im 21. Jahrhundert noch möglich sein einen beschi*§enen kleinen verfi&*ten Handyvertrag zu kündigen, ohne irgendwelche Juristennasen (sorry) zu beschäftigen.:mad: Ich finde dass das Argument der Glaubhaftigkeit doch durchaus seinen Sinn macht, ok, es sei denn der Richter ist geschmiert oder steht unter Drogen, und wie schon geschrieben, der Gerichtsvollzieher mit dem ich sprach äußerte sich ja ähnlich. Könntest du mir evtl. einen Scan der entsprechenden Seiten aus dem von dir aufgeführten Buch zukommen lassen oder es kurz zusammenfassen, fände ich klasse?

@Rhenus und Mike

Leute, hört auf zu zanken. Mich interessiert nicht wer Recht hat, sondern was Recht ist, ok!
 

LieKum2011

Aktives Mitglied
hallo ithink,

da hast du aber eine taffe frau abgekriegt. ein panzerbatallion losschicken. das gefällt mir. aber allen ernstes rate ich dir: halte dich lieber an mikenull. :)

hallo mikenull,

vielen dank für deine so wichtigen erklärungen. :blume:

hallo rhenus,

zuerst muss ich dich doch mal etwas aufklären. wenn ein fahrradfahrer eine strecke, wo er eigentlich nur mit 50 km/std. runterfahren darf, mit über 80 oder mehr km/std. den berg runter fährt und dann geblitzt wird, dann zahlt er kräftig strafe und kriegt auch noch ein paar pünktchen in flensburg. wenn du es nicht glaubst, dann google mal. :D

und nun zum thema. mir kann ein gvz durchaus sagen, das es üblich ist, das die firmen und vllt auch die gerichte einschreiben mit rückschein berücksichtigen müssen. aber einen beweis, das der kläger das schreiben erhalten hat, gibt es dennoch nicht. und wenn sich dann die firma talkline - die bestimmt eine reihe von guten anwälten beschäftigt - nicht anständig benimmt, dann glaubst du wohl, das ein gericht für dich entscheiden wird. :D

der ithink müsste doch verrückt sein, der firma talkline oder dann einem anwalt - der ihn vertritt - sein gutes geld in den rachen zu werfen. ich weiss ja nicht, wie hoch die monatliche zahlung ist. aber für einen anwalt bezahlt man locker bis zu tausend euro, bis der anwalt eine forderung vllt durchsetzen konnte. :D

euch dreien wünsche ich einen schönen abend

LG LieKum2011

P.S. an rhenus: ich möchte dich bitten in zukunft nicht mehr so leichtgläubig zu sein. :)
 

Rhenus

Urgestein
@ithink,
ach was zanken, wir spielen!
Wir sind doch oft einer Meinung, Mike und ich, er lässt sich gerade nur ärgern. :)

Du hast Recht, das ist Quark, einige Rechtanwälte haben einen Eiertanz vollzogen und sind dann zu recht beim OLG Koblenz auf Grund gelaufen. Um in meiner Reviersprache zu schreiben.
Mach das so, wie du ja auch wusstest, Einschreiben, Rücksendeschein. Und nicht einen Tag vorher.

Doch Mike bin ich noch eine Antwort schuldig.
Das Aktenzeichen fand ich nicht so schnell.

Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung selbst zu vertreten hat. Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (BAG 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 - BAGE 83, 73 mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).


Soweit dann Einschreiben nicht abholen.


Grüße an euch beide

Rhenus
 

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