Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Erbkrankheiten und sonstige Behinderungen nehmen mit dem Alter der Frau zu- der Anstieg ist aber so gering, sas man das im Grunde vernachlässigen kann. Ich glaube von 1 zu 1000 auf 1 zu 100. Das klingt viel, allerdings bedeutet es auch, daß 99 von 100 Spätgebärenden gesunde Kinder bekommen. Dazu komnt noch, dass Spätgebärende oft gesundheitliche Einschränkungen haben, die keine Folge des Alters sind, aber die Gesundheit des Kindes beeinflussen.
Die Aussage, Spätgebärende seine weniger fruchtbar, beruht auf einer seltsamen Fehlinterpretation der Statistik. Da Frauen mit 40 seltener ein Kind kriegen als mit 25, wird geschlussfolgert, sie seien weniger fruchtbar. Dabei hat das natürlich diverse Ursachen, die eher gesellschaftlicher Natur sind. Man müsste aus dieser Statistikbetrachtung auch schlussfolgern, daß 15-jährige Mädchen quasi unfruchtbar sind, was biologisch betrachtet Unsinn ist.
Ich bin ausdrücklich der Ansicht, dass Kinderktiegen an keinerlei Bedingungen geknüpft werden darf. Auch nicht an seelisches Wohlergehen. Die Frau kann sich aus Einsicht dagegen entscheiden. Aber es darf keine Instanz geben., die das beurteilt und überwacht. Das Leben des Kindes selbst hat einen Wert, Es ist von vornherein nicht richtig, dem Kind prophylaktisch die Eltern zu ersparen und ihm damit das Lebensrecht abzusprechen. Das Entscheidungsrecht liegt -auch rechtlich-bei den Eltern.
Die Aussage, Spätgebärende seine weniger fruchtbar, beruht auf einer seltsamen Fehlinterpretation der Statistik. Da Frauen mit 40 seltener ein Kind kriegen als mit 25, wird geschlussfolgert, sie seien weniger fruchtbar. Dabei hat das natürlich diverse Ursachen, die eher gesellschaftlicher Natur sind. Man müsste aus dieser Statistikbetrachtung auch schlussfolgern, daß 15-jährige Mädchen quasi unfruchtbar sind, was biologisch betrachtet Unsinn ist.
Ich bin ausdrücklich der Ansicht, dass Kinderktiegen an keinerlei Bedingungen geknüpft werden darf. Auch nicht an seelisches Wohlergehen. Die Frau kann sich aus Einsicht dagegen entscheiden. Aber es darf keine Instanz geben., die das beurteilt und überwacht. Das Leben des Kindes selbst hat einen Wert, Es ist von vornherein nicht richtig, dem Kind prophylaktisch die Eltern zu ersparen und ihm damit das Lebensrecht abzusprechen. Das Entscheidungsrecht liegt -auch rechtlich-bei den Eltern.
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