also noch mal zusammengefasst...
wenn ich von privat kaufe, das Teil ist beschrieben und bebildert, es kommt und es gefällt mir nicht .....
dann kommen echt Leute auf die Idee und wollen das Teil beim privaten (!) Verkäufer zurück geben?
das ist mittlerweile üblich bzw. allgemein bekannt, dass solche Ansprüche an den privaten (!) Verkäufer bestehen?
Aber wie kann das sein??? Die meisten weisen doch darauf hin, dass sie als Privatverkäufer weder Garantie noch Gewährleistung (in Form von Austausch oder Geld zurück) akzeptieren müssen`?
Gewähr zu leisten hat grundsätzlich jeder.
Aber: wo es eine Regel gibt, gibt es auch eine Ausnahme. In individuell vereinbarten Verträgen können Privatleute nicht jegliche, aber die gesetzlich mögliche Gewährleistung auschließen.
Beachte: Wer mehrere Teile verkauft und immer schreibt: keine Gewährleistung, der "benutzt " bereits AGB's. (Fundstelle kann folgen, hab ich grad nicht).
Unternehmer können es eher nicht, da sie formularmäßige AGB verwenden. In AGB ist aber der Gewährleistungsausschluß nicht erlaubt, da sonst jeder die AGB entsprechend anpassen würde.
Garantie gibt ein Verkäufer nur dann, wenn er sie - so wie es gedacht ist - freiwillig verspricht. Ohne Ausschluß der Garantie ( = ohne Worte) kann es also auch kein Garantieversprechen geben.
Manche schreiben gerne: da ist noch Garantie drauf. Vorsicht! der Händler bestimmt, ob er dem Erstkäufer die Garantie gewährt oder allen nachfolgenden ebenso. Im Zweifelsfall hat man Garantie versprochen - und darf sich daran messen lassen.
Dann gibt es bei Internet-Käufen bei Unternehmern noch das 14tägige Widerrufsrecht, bei Privat aber nicht.
Dennoch muss ein privater Verkäufer so beschreiben, dass der Empfänger keine abweichende Beschreibung interpretieren kann, denn sonst wäre es Sachmangel, den er rügen kann.( zB Neuware vs gebraucht ./. defekt)