Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Stress mit Käuferin

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Portion Control

Urgestein
Ich kenne keine Plattform die nicht pro Käufer ist. Am meisten sind die gewerblichen Verkäufer die gelackmeierten. Bei den Privaten geht es ja noch.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Sie wollte es wie bei einem normalen Kauf regeln. Ernst Kauf, dann Ware. Da war nichts zu machen.
Ich kenne dieses Vinted nicht.
habe mal kurz gestöbert, ist wohl eine "Mutti" Plattform.

Irgendwie scheint Vinted das Handeln mitüberwachen zu wollen ?

Das wäre für mich schon ein Grund nicht dort zu verkaufen.

"Quoka" wirkt leider tot.

Probier doch ebayKleinanzeigen.
oder ebay.
Die nehmen allerdings (bis zu 10%) gebühren.

Für dich solltest du dir klar werden, in wie weit du von dem Verkauf abhängig bist, um eher in die aktive Position zu rücken.

Dich klar zu positionieren.
Den Artikel klar beschreiben.
(Ich habe die Erfahrung gemacht: zu viel ist auch nicht gut ;))
Im Text die Rücknahme auszuschließen.
PayPal + Versand mit Sendungsverfolgung

Wenn die Kommunikation stimmt :), bzw. ein Schaden plausibel klingt, nehme ich auch mal was zurück.
Hier höre ich auf mein Bauchgefühl.
Aber...
erst Ware an mich, dann das Geld zurück.
Die Versandgebühren bezahlt der Käufer.

Gruß Hajooo
 
V

von Bodenschatz

Gast
.
Darf man hier Chats veröffentlichen?
Es könnte? eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein

Klüger wäre es, den Verlauf zu umschreiben. K ist die Käuferin, M ist Marienkäfer

K: fragt ob der Pulli noch da ist
M bestätigt
K fragt ob er günstiger sein kann
M lehnt ab
K bestätigt, dass die ihn gerne hätte Komma wenn etc

So etwa.

Daraus könnte sich – bei den letzten Chats ergeben, dass sie gewusst hat, dass Du das Geld zurück sendest. Damit wäre aber klar, dass sie den Pulli zurück geben muss.
Wenn derart das Kaufgeschäft rückgängig gemacht wurde, darf sie den Pulli nicht unterschlagen, also anderweitig verkaufen.
Es kommt aber eben darauf an, wann wer was geschrieben hat, in welcher Reihenfolge, und wie dann der letzte Wissensstand der Gegenseite gewesen ist.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
. Dann tröstest du sie mit der Aussage, auch du hättest schon Fehlkäufe getätigt und sie soll das Teil halt weiterverkaufen.
also ehrlich gesagt käme ich nie auf die Idee, einen Kauf von privat zu reklamieren....
bei Privatverkäufen habe ich doch weder Garantie noch Gewährleistung,
klar kann ich auch mal daneben liegen mit meinem Kauf,
das ist halt Risiko, wenn ich von privat kaufe.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Meldet sie mich jetzt nochmal, wird mein Account gesperrt hat Vinted geschrieben. Jetzt kann ich nichts mehr machen, sie muss jetzt entscheide
aber wie kann das sein bei einem Privatverkauf, wenn Du ihn beschreibst?
Vor welchem Hintergrund können die Dich sperren,
was sagen die AGBs, worauf berufen die sich denn?
Du bist doch kein Händler.
 

Portion Control

Urgestein
also ehrlich gesagt käme ich nie auf die Idee, einen Kauf von privat zu reklamieren....
bei Privatverkäufen habe ich doch weder Garantie noch Gewährleistung,
klar kann ich auch mal daneben liegen mit meinem Kauf,
das ist halt Risiko, wenn ich von privat kaufe.
Wie kommst du denn darauf? Meinst du Privatverkauf gilt als Freibrief um falsche oder mangelhafte Ware anzubieten?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Was hab ich bitte falsch gemacht?
Wenn sie nun Ware und Geld hat, kannst Du sie bei der Polizei anzeigen. da wird ein Protokoll aufgenommen.
Sie bekommt dann eine Vorladung und muss dort aussagen.
Eure beiden Aussagen kommen an den Staatsanwalt und der entscheidet, ob es deswegen zum Gerichtsprozess kommt.

Wie kommst du denn darauf? Meinst du Privatverkauf gilt als Freibrief um falsche oder mangelhafte Ware anzubieten?
nur, weil mir die Ware nicht gefällt - und darum ging es hier - kann ich nicht den Verkäufer anschreiben, dass er sie zurück nimmt.
ist sie fehlerhaft und würde als fehlerlos beschrieben,
dann erst VK und dann Plattform.
 
Zuletzt bearbeitet:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
uss, ansonsten müsstest du sie verklagen.
nicht "verklagen", sondern bei der Polizei melden.
Dann wird sie zuerst "als Zeuge" einbestellt und ihre Aussage aufgenommen.
Staatsanwälten ist es bei der Entscheidung, ob es bei Streitfällen zu einer Gerichtsverhandlung kommt immer wichtig,
"dass der vorige Zustand wieder hergestellt wird".

u kannst ihr eine Frist setzen, bis wann sie das Geld zurücküberweisen muss, ansonsten müsstest du sie verklagen. Und dann geht noch mehr von deinem Geld weg. Ic
Das stimmt so einfach nicht. Betrug ist öffentliches, kein Zivilrecht. Da kommt der Staatsanwalt.
Oder zivilrechtlich, wie vorhin schon erklärt worden mit Vorfinanzierung .

Vergleich Sozialkundeunterricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
K Geld erben mit Bürgergeld? Finanzen 4
H MPU Vorbereitungskurs droht mir mit Anwalt Finanzen 12
F Eure Erfahrungen mit Freenet Finanzen 3

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 228) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben