G
Gelöscht 77808
Gast
Zusammen fassend aus Deinen Posts hast Du die Rückgabe ausgeschlossen.
Du hast zum Weiterverkauf aufgefordert - richtig?
Wenn sie weiter verkauft hat, macht sie keine Gewährleistung geltend, was schon mal gut ist.
Wenn sie weiter verkauft, kann sie den preis selber verhandeln. Du aber nicht. daher bist Du für Verluste oder Gewinne, weil die Farbe einmalig schön ist, nicht verantwortlich.
Du hast ihr den Pulli aber geschickt. An eine Adresse.
An dieselbe Adresse schickst Du einen Einschreibebrief mit Frist, dass Du ihr dankst, dass sie den Verkauf eingeleitet hat. Da sie nach dem Verkauf den Pulli nicht mehr hat, willst Du Dein Geld zurück haben, weil sie sonst auf Deine Kosten ungerechtfertigt bereichert wäre.
Kommt sie innerhalb der Frist nicht nach, so hast Du das Recht, einen Anwalt vorzufinanzieren, dessen kosten sie bei wohl übernehmen werden muss.
Du kannst auch einflechten, dass Du Dir eine anzeige wegen Betruges vor behältst, falls Du nach Würdigung der umstände zu dem Ergebnis kommst, dass sie die Reklamation zu dem zweck erfunden hat, um Dich um Vermögen zu bringen.
Diese Formulierung ist keine Drohung ( mit empfindlichem Übel oder einer ungerechtfertigten Rechtsverfolgung) sondern Dein Recht.
Du müsstest nur später entscheiden, ob Du es tust.
Du hast zum Weiterverkauf aufgefordert - richtig?
Wenn sie weiter verkauft hat, macht sie keine Gewährleistung geltend, was schon mal gut ist.
Wenn sie weiter verkauft, kann sie den preis selber verhandeln. Du aber nicht. daher bist Du für Verluste oder Gewinne, weil die Farbe einmalig schön ist, nicht verantwortlich.
Du hast ihr den Pulli aber geschickt. An eine Adresse.
An dieselbe Adresse schickst Du einen Einschreibebrief mit Frist, dass Du ihr dankst, dass sie den Verkauf eingeleitet hat. Da sie nach dem Verkauf den Pulli nicht mehr hat, willst Du Dein Geld zurück haben, weil sie sonst auf Deine Kosten ungerechtfertigt bereichert wäre.
Kommt sie innerhalb der Frist nicht nach, so hast Du das Recht, einen Anwalt vorzufinanzieren, dessen kosten sie bei wohl übernehmen werden muss.
Du kannst auch einflechten, dass Du Dir eine anzeige wegen Betruges vor behältst, falls Du nach Würdigung der umstände zu dem Ergebnis kommst, dass sie die Reklamation zu dem zweck erfunden hat, um Dich um Vermögen zu bringen.
Diese Formulierung ist keine Drohung ( mit empfindlichem Übel oder einer ungerechtfertigten Rechtsverfolgung) sondern Dein Recht.
Du müsstest nur später entscheiden, ob Du es tust.