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Stress mit Käuferin

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G

Gelöscht 77808

Gast
Das stimmt so einfach nicht. Betrug ist(...)
Witzigerweise weiss man nicht, ob es Betrug ist oder Unterschlagung.
Betrug wäre die Absicht, sich widerrechtlich einen Vermögensvorteil zu schaffen ( indem man einen Pulli bestellt, reklamiert, sich den Preis erstatten lässt um ihn zu verkaufen.
Unterschlagung wäre, wenn Marienkäfer sich auf Rückabwicklung verständigt hätte, dazu dem KP rücküberwiesen hätte und die Käuferin somit kein Eigentum mehr an dem Pulli hatte aber ihn widerrechtlich verkauft hat.
Marienkäfer hat aber nicht mal aufgefordert, den Pulli zurück zu geben - oder hast Du nun, @
Marienkäfer Lady ?
Danach käme - wenn die Käuferin es nicht mehr kann - da verkauft - der Ersatz des Werts in Frage.
Übrigens kann man dann der Ansicht sein, dass der Verkauf unter Wert geplant war.... :cool:
 

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Ich finde diesen "Ratschlag" man könne die Ware ja weiterverkaufen, wenn's einem nicht zusagt, schon ziemlich dreist. Ich bin dann ja quasi an Ware gebunden, die mir nicht zusagt, und soll mich dann um den Verkauf bemühen, trage das Risiko ob ich das Teil loswerde bzw zu dem Preis loswerde und das Risiko, selber an einen Käufer zu geraten, der hinterher reklamiert.......... Muss Fotos machen, reinstellen, hab das vielleicht noch nie vorher gemacht, mache Fehler etc. Alles nur, weil ich ein Teil reklamieren wollte?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
also noch mal zusammengefasst...
wenn ich von privat kaufe, das Teil ist beschrieben und bebildert, es kommt und es gefällt mir nicht .....
dann kommen echt Leute auf die Idee und wollen das Teil beim privaten (!) Verkäufer zurück geben?
das ist mittlerweile üblich bzw. allgemein bekannt, dass solche Ansprüche an den privaten (!) Verkäufer bestehen?
Aber wie kann das sein??? Die meisten weisen doch darauf hin, dass sie als Privatverkäufer weder Garantie noch Gewährleistung (in Form von Austausch oder Geld zurück) akzeptieren müssen`?
 

Portion Control

Urgestein
nur, weil mir die Ware nicht gefällt - und darum ging es hier
Deine Aussage bezog sich nicht auf diesen Fall, sondern auf Privatverkäufe im allgemeinen.
Deshalb fragte ich nach. Garantie und Gewährleistung gibt es sicherlich nicht, aber Rückgabe oder Kaufpreisminderung im Falle einer schlechten Artikelbeschreibung, defekten oder falsch gelieferten Ware, aber durchaus. Und es schadet nicht, dies zu erwähnen bevor man nur lauter Sachen aufzählt die nicht möglich sind.

Und keiner hier weiss ob eine mangehafte oder gar falsche Artikelbeschreibung evtl. zutraf.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
also noch mal zusammengefasst...
wenn ich von privat kaufe, das Teil ist beschrieben und bebildert, es kommt und es gefällt mir nicht .....
dann kommen echt Leute auf die Idee und wollen das Teil beim privaten (!) Verkäufer zurück geben?
das ist mittlerweile üblich bzw. allgemein bekannt, dass solche Ansprüche an den privaten (!) Verkäufer bestehen?
Aber wie kann das sein??? Die meisten weisen doch darauf hin, dass sie als Privatverkäufer weder Garantie noch Gewährleistung (in Form von Austausch oder Geld zurück) akzeptieren müssen`?
Gewähr zu leisten hat grundsätzlich jeder.
Aber: wo es eine Regel gibt, gibt es auch eine Ausnahme. In individuell vereinbarten Verträgen können Privatleute nicht jegliche, aber die gesetzlich mögliche Gewährleistung auschließen.
Beachte: Wer mehrere Teile verkauft und immer schreibt: keine Gewährleistung, der "benutzt " bereits AGB's. (Fundstelle kann folgen, hab ich grad nicht).
Unternehmer können es eher nicht, da sie formularmäßige AGB verwenden. In AGB ist aber der Gewährleistungsausschluß nicht erlaubt, da sonst jeder die AGB entsprechend anpassen würde.
Garantie gibt ein Verkäufer nur dann, wenn er sie - so wie es gedacht ist - freiwillig verspricht. Ohne Ausschluß der Garantie ( = ohne Worte) kann es also auch kein Garantieversprechen geben.

Manche schreiben gerne: da ist noch Garantie drauf. Vorsicht! der Händler bestimmt, ob er dem Erstkäufer die Garantie gewährt oder allen nachfolgenden ebenso. Im Zweifelsfall hat man Garantie versprochen - und darf sich daran messen lassen.
Dann gibt es bei Internet-Käufen bei Unternehmern noch das 14tägige Widerrufsrecht, bei Privat aber nicht.
Dennoch muss ein privater Verkäufer so beschreiben, dass der Empfänger keine abweichende Beschreibung interpretieren kann, denn sonst wäre es Sachmangel, den er rügen kann.( zB Neuware vs gebraucht ./. defekt)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Portion Control

Urgestein
also noch mal zusammengefasst...
wenn ich von privat kaufe, das Teil ist beschrieben und bebildert, es kommt und es gefällt mir nicht .....
dann kommen echt Leute auf die Idee und wollen das Teil beim privaten (!) Verkäufer zurück geben?
das ist mittlerweile üblich bzw. allgemein bekannt, dass solche Ansprüche an den privaten (!) Verkäufer bestehen?
Aber wie kann das sein??? Die meisten weisen doch darauf hin, dass sie als Privatverkäufer weder Garantie noch Gewährleistung (in Form von Austausch oder Geld zurück) akzeptieren müssen`?
Wenn ich einen hellgrünen Pullover anbiete, aber einen dunkelgrünen schicke, leuchtet dir eine Mängelrüge seitens des Käufers also auch nicht ein?
Wo hat die Käuferin in diesem Fall hier gesagt das ihr der Pulli nicht gefällt? Sie hat eindeutig ausgesagt das eine Farbabweichung bestünde. Inwiefern das zutrifft, kann hier kein außenstehender beurteilen.

Aber dieses krampfhafte "es war doch privatverkauf" nervt allmählich...Wieso spart ihr euch diese Aussage nicht einfach mal, da völlig unrelevant.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Also ich war von einer passenden Beschreibung mit Fotos genau bei diesem Fall ausgegangen und deswegen eben keine Möglichkeit der mangelruege.
 
Status
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