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Steuerberater untergetaucht

carrot

Aktives Mitglied
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtschutzversicherung. Trotzdem danke für den Tipp.
Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:
Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der Bezirksregierung, in der gefordert wurde, dass ich Summe X bis zum Datum Y auf die im Schreiben genannte Bankverbindung überweisen solle.
Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.
Ein Anwalt könnte für die Beratung eine Pauschale nehmen, so um die 200 - 300 € schätze ich mal.
Den Widerspruch kann man dann in der Tat selbst schreiben.
Das Geld für die Beratung beim Anwalt würde ich schon investieren, wenn es bei dabei um viel Geld (Summe X) geht.
 
Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:

Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.
Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...
 

carrot

Aktives Mitglied
Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...
Widerspruch muss bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.


Nicht gegen dien Vollstrecker bzw. der Mahninstanz, der bzw. die muss nur darüber informiert werden, damit die auch die aufschiebende Wirkung berücksichtigen.

Ich würde der Mahninstanz, ggf. auch den Vollstrecker eine Kopie vom Widerspruch an der Behörde als Info zusenden.

Ist nicht so ganz unkompliziert, ich würde mich doch beim Anwalt beraten lassen.

Wie lange wurde denn Aufschub gewährt, evtl. lässt sich das ja auch in der Zeit klären.
Wenn nicht, werden die danach (ohne einen Widerspruch) neu fordern.
Doch erst müssen die ja mal über den Aufschub informiert werden.

Bzw, der Vollstrecker und die Mahninstanz müssen auch über die Fristenverlängerung der Behörde informiert werden, sonst mahnen und vollstrecken die, was das Zeug hält.
 
Zuletzt bearbeitet:

natasternchen

Aktives Mitglied
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings habe ich kein Geld für den Rechtsstreit. Der Steuerberater ignoriert jeglichen Kontaktversuch. Für einen Rechtsstreit inkl. Anwalt und Gerichtskosten, fehlt mir schlichtweg das Geld.


Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt (habe im anderen Beitrag schon ausführlicher dazu geschrieben).
Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Dafür brauchst Du aber einen Anwalt und es ist wenig hilfreich, dass Du hier dreimal antwortest, dass dir dafür das Geld fehlt, denn dann kannst Du einfach nur passiv bleiben. Weder die Kammer noch jemand anders wird Dir das Problem kostenlos lösen. Du kannst versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
 

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