Pechvogelhoch10
Mitglied
Danke. Das werde ich mir gleich mal ansehen.Interessanter Artikel zu der Thematik:
VN_03-2014.indd (lieber-steuerberatung.de)
Demnach muss die Steuerberaterkammer tätig werden und einen Vertreter bestellen.
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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Danke. Das werde ich mir gleich mal ansehen.Interessanter Artikel zu der Thematik:
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Demnach muss die Steuerberaterkammer tätig werden und einen Vertreter bestellen.
Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtschutzversicherung. Trotzdem danke für den Tipp.
Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der Bezirksregierung, in der gefordert wurde, dass ich Summe X bis zum Datum Y auf die im Schreiben genannte Bankverbindung überweisen solle.
Danke für den Tipp. Das sehe ich mir mal an.Versuchs mal hier:
https://service.justiz.de/beratungshilfe
Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:
Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.
Er WAR in der Kammer aber er ist es nicht mehr. Genau das ist das Problem. Ich habe die Kammer um einen Ersatz oder Tipps gefragt. Beides nicht bekommen...Der Steuerberater war aber in der Steuerkammer. Die Kammer muss deshalb für Ersatz sorgen, wenn ein Berater ausfällt. Die Gründe spielen dafür keine Rolle.
Widerspruch muss bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...
Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.Ja, grundsätzlich schon. Allerdings habe ich kein Geld für den Rechtsstreit. Der Steuerberater ignoriert jeglichen Kontaktversuch. Für einen Rechtsstreit inkl. Anwalt und Gerichtskosten, fehlt mir schlichtweg das Geld.
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt (habe im anderen Beitrag schon ausführlicher dazu geschrieben).
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