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Steuerberater untergetaucht

Hallo an die Community!

Während der Corona Pandemie habe ich als Kleinunternehmer Wirtschaftshilfen in Anspruch genommen. Diese waren in mehrere Stufen unterteilt und wurden jeweils von meinem Steuerberater beantragt. Es stehen die Abschlussabrechnungen an. Im Spätsommer letzten Jahres stellte ich meinem Steuerberater die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung und vereinbarte mit ihm, dass er diese einreicht.

Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der Bezirksregierung, in der gefordert wurde, dass ich Summe X bis zum Datum Y auf die im Schreiben genannte Bankverbindung überweisen solle. Irritiert versuchte ich meinen Steuerberater zu kontaktieren. Vergeblich! Egal auf welchem Wege - ich erreiche ihn nicht mehr. Telefonate und Mails bleiben unbeantwortet. Ich fuhr zum Büro und es stand leer.

Durch die Steuerberaterkammer habe ich erfahren, dass er kein Steuerberater mehr ist. Er hat mich nicht darüber informiert, dass er seine Tätigkeit als Steuerberater aufgeben wird. Er hat die vereinbarten Dienstleistungen (die ich bereits bezahlt habe) nicht erbracht, er hat mir meine Unterlagen nicht zurückgegeben. Er war plötzlich "weg".

Ich reagierte selbst auf die Zahlungserinnerung, schilderte das Problem und bat um Fristverlängerung. Diese wurde mir gewährt, dennoch erhielt ich (obwohl die neue Frist nicht abgelaufen ist) mittlerweile eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung.

Es gibt keine festen Ansprechpartner bzgl. der Corona - Wirtschaftshilfen. Nur eine Art Hotline Pool und eine E-Mailadresse. Am Telefon sind die Mitarbeiter freundlich und verständnisvoll, jedoch haben die Tipps nicht geholfen. Eine Weiterleitung, an die Fachabteilung gibt es nicht. Die Bearbeitung der E-Mails dauert sehr lang und war bisher nicht zielführend.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mir einen neuen prüfenden Dritten suchen muss (was mir ohnehin klar war). Jedoch habe ich trotz intensiver Bemühungen niemanden gefunden, der diesen Fall übernehmen kann oder möchte. Oftmals hieß es lapidar, dass keine Kapazitäten frei sind. Manche, mit denen ich etwas besser ins Gespräch kam, teilten mir mit, dass ihnen der Fall zu riskant sei, in Sachen Haftung, da bereits etwas im Argen ist, was auf Fehler des bisherigen Steuerberaters beruht. (Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen aber was soll ich machen...?)

Ich versuche wirklich alles, um die Sache in Ordnung zu bringen. Mir ist geraten worden Strafanzeige zu stellen und parallel einen Anwalt einzuschalten. Das Problem ist, dass ich keine finanziellen Mittel habe, da mir die Corona - Pandemie wirtschaftlich das Genick gebrochen hat. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Aktuell arbeite ich nicht, sondern studiere (voraussichtlich bis Herbst 2025). Ich habe dann einen Job in Aussicht, bei einer Firma, für die ich neben dem Studium schonmal gejobbt habe. Der Anwalt fällt aus finanziellen Gründen momentan weg. Das wenige Geld, das ich aktuell zur Verfügung habe, benötige ich für den neuen Steuerberater, welchen ich hoffentlich bald finde. Die Strafanzeige werde ich erstellen.

Sind hier Steuer- oder Rechtsexperten unterwegs, die ggf. helfen können?
(Inhaltlich, mit Formulierungstipps, Stellen an die man sich wenden kann etc.)
Wie kann ich die Vollstreckung abwenden?
Kann mir jemand einen zuverlässigen Steuerberater in NRW empfehlen, der aktuell Kapazitäten frei hat?

Danke für eure Hilfe
 

carrot

Aktives Mitglied
Hallo an die Community!

Während der Corona Pandemie habe ich als Kleinunternehmer Wirtschaftshilfen in Anspruch genommen. Diese waren in mehrere Stufen unterteilt und wurden jeweils von meinem Steuerberater beantragt. Es stehen die Abschlussabrechnungen an. Im Spätsommer letzten Jahres stellte ich meinem Steuerberater die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung und vereinbarte mit ihm, dass er diese einreicht.

Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der Bezirksregierung, in der gefordert wurde, dass ich Summe X bis zum Datum Y auf die im Schreiben genannte Bankverbindung überweisen solle. Irritiert versuchte ich meinen Steuerberater zu kontaktieren. Vergeblich! Egal auf welchem Wege - ich erreiche ihn nicht mehr. Telefonate und Mails bleiben unbeantwortet. Ich fuhr zum Büro und es stand leer.

Durch die Steuerberaterkammer habe ich erfahren, dass er kein Steuerberater mehr ist. Er hat mich nicht darüber informiert, dass er seine Tätigkeit als Steuerberater aufgeben wird. Er hat die vereinbarten Dienstleistungen (die ich bereits bezahlt habe) nicht erbracht, er hat mir meine Unterlagen nicht zurückgegeben. Er war plötzlich "weg".

Ich reagierte selbst auf die Zahlungserinnerung, schilderte das Problem und bat um Fristverlängerung. Diese wurde mir gewährt, dennoch erhielt ich (obwohl die neue Frist nicht abgelaufen ist) mittlerweile eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung.

Es gibt keine festen Ansprechpartner bzgl. der Corona - Wirtschaftshilfen. Nur eine Art Hotline Pool und eine E-Mailadresse. Am Telefon sind die Mitarbeiter freundlich und verständnisvoll, jedoch haben die Tipps nicht geholfen. Eine Weiterleitung, an die Fachabteilung gibt es nicht. Die Bearbeitung der E-Mails dauert sehr lang und war bisher nicht zielführend.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mir einen neuen prüfenden Dritten suchen muss (was mir ohnehin klar war). Jedoch habe ich trotz intensiver Bemühungen niemanden gefunden, der diesen Fall übernehmen kann oder möchte. Oftmals hieß es lapidar, dass keine Kapazitäten frei sind. Manche, mit denen ich etwas besser ins Gespräch kam, teilten mir mit, dass ihnen der Fall zu riskant sei, in Sachen Haftung, da bereits etwas im Argen ist, was auf Fehler des bisherigen Steuerberaters beruht. (Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen aber was soll ich machen...?)

Ich versuche wirklich alles, um die Sache in Ordnung zu bringen. Mir ist geraten worden Strafanzeige zu stellen und parallel einen Anwalt einzuschalten. Das Problem ist, dass ich keine finanziellen Mittel habe, da mir die Corona - Pandemie wirtschaftlich das Genick gebrochen hat. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Aktuell arbeite ich nicht, sondern studiere (voraussichtlich bis Herbst 2025). Ich habe dann einen Job in Aussicht, bei einer Firma, für die ich neben dem Studium schonmal gejobbt habe. Der Anwalt fällt aus finanziellen Gründen momentan weg. Das wenige Geld, das ich aktuell zur Verfügung habe, benötige ich für den neuen Steuerberater, welchen ich hoffentlich bald finde. Die Strafanzeige werde ich erstellen.

Sind hier Steuer- oder Rechtsexperten unterwegs, die ggf. helfen können?
(Inhaltlich, mit Formulierungstipps, Stellen an die man sich wenden kann etc.)
Wie kann ich die Vollstreckung abwenden?
Kann mir jemand einen zuverlässigen Steuerberater in NRW empfehlen, der aktuell Kapazitäten frei hat?

Danke für eure Hilfe
Ich würde damit erst mal zum Anwalt gehen, gegen den Steuerbescheid bzw. Rückforderungsbescheid kann auch erst mal Widerspruch eingelegt werden.
Ich meine die Frist dafür wäre 1 Jahr, zwecks Klärung, hier wohl sinnvoll.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Die Steuerberaterkammer kann dir evtl weiter helfen. Du kannst dort darum bitten, dass sie den Steuerberater für dich kontaktieren. Sie haben nämlich die Privatadresse . Auch kannst du dort um Hilfe bitten bzgl eines Steuerberaters, der das übernimmt. Machen wenige - denn diese Hilfen samt ständiger Änderungen zum Schlechten sind höchst kompliziert. Ja, ich hatte am Rande damit zu tun.

Es kann sein, dass der Steuerberater abgetaucht ist - es kann aber auch sein, dass er krank ist oder gar verstorben. Sollte er nicht kriminell sein hast du wenigstens die Chance, deine Unterlagen zu bekommen.
Für den Widerspruch sind wahrscheinlich die Fristen verstrichen ? Falls ja kannst du "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand " beantragen. Dann kannst du Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich bist du der Schuldner - nicht der Steuerberater. Vielleicht hast du Glück und der Steuerberater hatte eine intakte Berufshaftpflicht - diese kommt dann für deinen Schaden auf.

Versuche, so viel wie möglich an Unterlagen zu rekonstruieren. Vielleicht hast du ja auch noch einiges ....
Und .... mail oder besser schriftlich .... Telefongespräche kannst du im Nachhinein nicht beweisen.
Viel Glück - du wirst es brauchen
 

Portion Control

Urgestein
Das mit der Haftung ist halt Unsinn.
Kein Steuerberater haftet für Dinge die ein anderer verbockt hat.
Und die Kapazitätslage kann unmöglich so angespannt sein, nachdem die Coronahilfen beendet sind und auch die Grundsteuergeschichte längst durch ist.
Sie haben halt nur keinen Bock.
 
Die Steuerberaterkammer kann dir evtl weiter helfen. Du kannst dort darum bitten, dass sie den Steuerberater für dich kontaktieren. Sie haben nämlich die Privatadresse . Auch kannst du dort um Hilfe bitten bzgl eines Steuerberaters, der das übernimmt.
Zu der Steuerberaterkammer hatte ich, wie geschrieben, bereits Kontakt. Sie konnten leider nur bedingt weiterhelfen bzw. Tipps geben, da der Steuerberater kein Mitglied der Kammer mehr ist.

Es kann sein, dass der Steuerberater abgetaucht ist - es kann aber auch sein, dass er krank ist oder gar verstorben.
Laut Steuerberaterkammer liegt kein Todesfall vor. Weitere Infos konnten / durften sie mir dazu nicht geben. Ich bin mittlerweile so verzweifelt, dass ich sogar nach Todesanzeigen im Internet gesucht hatte, um Gewissheit zu haben, was mit ihm passiert ist.

Für den Widerspruch sind wahrscheinlich die Fristen verstrichen ? Falls ja kannst du "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand " beantragen. Dann kannst du Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich bist du der Schuldner - nicht der Steuerberater.
Die Frist ist verstrichen. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist beantragt. Ich habe aber noch keine Antwort erhalten.

Mir ist klar, dass ich grundsätzlich Schuldner bin. Die Situation ist wie folgt: Bewilligungen oder Ablehnungen bzgl. der Corona Wirtschaftshilfen wurden nicht dem Selbstständigen, sondern den Steuerberatern übermittelt, die bei der Antragstellung beauftragt wurden. Diese mussten das an ihre Mandanten weiterleiten. In meinem Fall hat mein Steuerberater genau das nicht getan. Somit hatte ich keine Chance, von diesem Schreiben Kenntnis zu nehmen und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung zu dem gegenwärtigen Antrag kam übrigens knapp 2 Jahre (!) nach Antragstellung. Es hätte ein halbes Jahr früher oder auch viel später ankommen können. Die Bezirksregierung war nicht persönlich diesbezüglich erreichbar, bzw. nur über die wenig hilfreiche Hotline. Auch das FAQ auf der Webseite hat nicht geholfen. Es wurde immer nur mit einer Aussage a la "aufgrund des hohen Antragsvolumens kommt es zu Verzögerungen" vertröstet. Sie haben gebeten von Anfragen abzusehen etc.

Vielleicht hast du Glück und der Steuerberater hatte eine intakte Berufshaftpflicht - diese kommt dann für deinen Schaden auf.
Das Problem hierbei ist laut Steuerberaterkammer, dass ich den Steuerberater erstmal verklagen muss. Erst wenn ich vor Gericht siegreich bin und einen Titel erwirkt habe, kann ich damit zur Versicherung. Ich habe kein Geld für einen Anwalt. Außerdem bleibt das Risiko zu verlieren und noch mehr in die finanzielle Bredouille zu geraten. Des Weiteren wurde ich bei der Steuerberaterkammer darauf hingewiesen, dass falls kein Versicherungsfall vorliegen sollte und bei dem Steuerberater schlichtweg finanziell nichts zu holen ist, die Gefahr besteht, dass ich auf all meinen Kosten sitzen bleibe. Das wäre eine Katastrophe.

Das wenige Geld, dass ich aktuell habe, benötige ich für den neuen Steuerberater, welcher die anderen Abrechnungen für mich erstellen und einreichen soll, damit nicht noch mehr Unheil droht.

Versuche, so viel wie möglich an Unterlagen zu rekonstruieren.
Und .... mail oder besser schriftlich .... Telefongespräche kannst du im Nachhinein nicht beweisen.
Den Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Viel Glück - du wirst es brauchen
Danke
 
Haftet ein Steuerberater nicht für die Sachen, die er verzapft?
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings habe ich kein Geld für den Rechtsstreit. Der Steuerberater ignoriert jeglichen Kontaktversuch. Für einen Rechtsstreit inkl. Anwalt und Gerichtskosten, fehlt mir schlichtweg das Geld.

Lass Dich mal von einem Anwalt beraten. Nicht nur, um die Pfändung abzuwenden, sondern auch, ob der ehemalige Steuerberater für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt (habe im anderen Beitrag schon ausführlicher dazu geschrieben).
 

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