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Steuerberater untergetaucht

carrot

Aktives Mitglied
Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt und auch keine Rechtschutzversicherung. Trotzdem danke für den Tipp.
Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:
Nun erhielt ich eine Zahlungserinnerung von der Bezirksregierung, in der gefordert wurde, dass ich Summe X bis zum Datum Y auf die im Schreiben genannte Bankverbindung überweisen solle.
Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.
Ein Anwalt könnte für die Beratung eine Pauschale nehmen, so um die 200 - 300 € schätze ich mal.
Den Widerspruch kann man dann in der Tat selbst schreiben.
Das Geld für die Beratung beim Anwalt würde ich schon investieren, wenn es bei dabei um viel Geld (Summe X) geht.
 

Yara

Aktives Mitglied
Der Steuerberater war aber in der Steuerkammer. Die Kammer muss deshalb für Ersatz sorgen, wenn ein Berater ausfällt. Die Gründe spielen dafür keine Rolle.
Deine Anlaufstelle ist also die Kammer.
Bei deinem ex Steuerberater wird so einiges aufgelaufen sein und du bis von daher sicherlich kein Einzelfall, umsonst ist er nicht von der Bildoberfläche verschwunden.
Als Kleinunternehmer ist dein jährliches Grundeinkommen unter der auszuweisenden Umsatzsteuerpflicht.
Von daher ist bei dir eh nichts oder kaum was zu holen.
Lege Widerspruch ein und mach einen Anhang mit deiner finanzielle Situation.
 
Dann würde ich selbst Widerspruch (schriftlich) gegen folgenden Bescheid einlegen:

Als Begründung würde ich die Situation schildern und weiter begründen, dass noch eine Klärungszeit nötig ist.
Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...
 

carrot

Aktives Mitglied
Das habe ich. Die Fristverlängerung wurde per E-Mail gewährt. Trotzdem habe ich eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung in der Sache erhalten. Mein Verdacht ist, dass da unterschiedliche "Stellen" dran arbeiten...
Widerspruch muss bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.


Nicht gegen dien Vollstrecker bzw. der Mahninstanz, der bzw. die muss nur darüber informiert werden, damit die auch die aufschiebende Wirkung berücksichtigen.

Ich würde der Mahninstanz, ggf. auch den Vollstrecker eine Kopie vom Widerspruch an der Behörde als Info zusenden.

Ist nicht so ganz unkompliziert, ich würde mich doch beim Anwalt beraten lassen.

Wie lange wurde denn Aufschub gewährt, evtl. lässt sich das ja auch in der Zeit klären.
Wenn nicht, werden die danach (ohne einen Widerspruch) neu fordern.
Doch erst müssen die ja mal über den Aufschub informiert werden.

Bzw, der Vollstrecker und die Mahninstanz müssen auch über die Fristenverlängerung der Behörde informiert werden, sonst mahnen und vollstrecken die, was das Zeug hält.
 
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