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Steuerberater untergetaucht

natasternchen

Aktives Mitglied
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings habe ich kein Geld für den Rechtsstreit. Der Steuerberater ignoriert jeglichen Kontaktversuch. Für einen Rechtsstreit inkl. Anwalt und Gerichtskosten, fehlt mir schlichtweg das Geld.


Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt (habe im anderen Beitrag schon ausführlicher dazu geschrieben).
Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Dafür brauchst Du aber einen Anwalt und es ist wenig hilfreich, dass Du hier dreimal antwortest, dass dir dafür das Geld fehlt, denn dann kannst Du einfach nur passiv bleiben. Weder die Kammer noch jemand anders wird Dir das Problem kostenlos lösen. Du kannst versuchen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
 
Wenn Du die Tatsachen so nachweisen kannst und sogar schon für die Abschlussabrechnung bezahlt hast (was den Auftrag beweist), dann hast Du einen Ersatzanspruch gegen den Stb bzw. seine Berufshaftpflicht, welche er zwingend gehabt hat. Stb sind gem. § 55 f StBerG verpflichtet eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Antrag auf Bekanntgabe der Berufshaftpflichtversicherung habe ich bereits gestellt. Die Antwort steht aus. Allerdings wurde mir bei einem Beratungsgespräch mitgeteilt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Steuerberater Fehler gemacht hat, nicht bei Untätigkeit.

Mir ist zur Anzeige und zu privatrechtlichen Schritten gegen den Steuerberater geraten worden. Ersteres ist inzwischen erledigt. Letzteres noch nicht. In dem Beratungsgespräch habe ich um eine Empfehlung bzgl. eines guten RA für Steuerrecht gefragt. Ich wurde mehrfach daraufhin gewiesen, dass ich mir gut überlegen soll, ob ich einen solchen einschalten will, da diese sehr teuer sind und ich genau abwägen soll, ob sich das rechnet. Auch auf Prozessrisiken und mögliche weitere Kosten wurde ich hingewiesen.

Ich finde es absolut nicht ok, dass du mir vorwirfst, passiv zu sein. Passiv hieße nichts tun. Das trifft nicht zu! Ich habe diverse Briefe beantwortet, zahlreiche E-Mails geschrieben und Telefonate sowie Beratungsgespräche geführt. Nichts hat geholfen. Zudem habe ich Internetrecherche betrieben und war bei der Polizei. Diese hat die Anzeige aufgenommen. Mal schauen, was sich dadurch ergibt.
 

MarinaM

Mitglied
Ich selbst habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bereits einmal die Steuerberaterkammer angeschrieben.
Diese hat dann versucht, den früheren Steuerberater zu kontaktieren - ging nicht, also wurde mir seine Privatadresse übermittelt.
Es könnte nämlich auch sein, dass er umgezogen ist und nun einer anderen Kammer angehört.
 

carrot

Aktives Mitglied
Antrag auf Bekanntgabe der Berufshaftpflichtversicherung habe ich bereits gestellt. Die Antwort steht aus. Allerdings wurde mir bei einem Beratungsgespräch mitgeteilt, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Steuerberater Fehler gemacht hat, nicht bei Untätigkeit.

Mir ist zur Anzeige und zu privatrechtlichen Schritten gegen den Steuerberater geraten worden. Ersteres ist inzwischen erledigt. Letzteres noch nicht. In dem Beratungsgespräch habe ich um eine Empfehlung bzgl. eines guten RA für Steuerrecht gefragt. Ich wurde mehrfach daraufhin gewiesen, dass ich mir gut überlegen soll, ob ich einen solchen einschalten will, da diese sehr teuer sind und ich genau abwägen soll, ob sich das rechnet. Auch auf Prozessrisiken und mögliche weitere Kosten wurde ich hingewiesen.

Ich finde es absolut nicht ok, dass du mir vorwirfst, passiv zu sein. Passiv hieße nichts tun. Das trifft nicht zu! Ich habe diverse Briefe beantwortet, zahlreiche E-Mails geschrieben und Telefonate sowie Beratungsgespräche geführt. Nichts hat geholfen. Zudem habe ich Internetrecherche betrieben und war bei der Polizei. Diese hat die Anzeige aufgenommen. Mal schauen, was sich dadurch ergibt.
Über die Anzeige wird ja auch der Aufenthaltsort des ehemaligen Steuerberaters ermittelt.
Das mit der privatrechtlichen bzw. zivilen Klage bez. des EX-Steuerberaters würde ich auch auch erst mal abwarten, denn wenn der sich z. B. im Ausland abgesetzt hat, sieht es mit den Erfolgsaussichten der Klage auch nicht gut aus. Die Wahrscheinlichkeit dabei auf die Anwaltskosten sitzen zu bleiben, ist dann in der Tat hoch.

Ich würde mich eher darauf konzentrieren inwieweit die Behörde trotz des ganzen Chaos, Summe X zurückfordern kann. Ich meine dabei geht es ums Verwaltungsrecht.
Das würde ich nachverfolgen, zunächst eine Beratung und checken lassen inwieweit die Sache mit dem Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Bzw. welches Vorgehen der Anwalt vorschlägt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Erstmal beim Einwohnermeldeamt eine Melseauskunft einholen. Dafür brauchst du noch nicht einmal einen Grund angeben. Die teilen dir dann mit was im Melderegister steht. Du benötigst seine frühere Anschrift, die hoffentlich auch sein Wohnsitz war.

Ixh vermute, dass du auch ohne den alten Wohnsitz eine Auskunft bekommst, wo er jetzt gemeldet ist, da du ein berechtigtes Anliegen hast. Versuch macht klug, das kostet nur ein paar Euro.

Als nächstes gibst du den Namen in die Datenbank beim Handelsregister ein. Das ist kostenlos und erfordert noch nicht einmal eine Registrierung. Falls der Steuerberater eine Firma egal welcher Art gegründet hat, dann findest du ihn dort. Das betrifft auch einen Soloselbständigen und dergleichen. Freiberufler stehen dort aber nicht.

Dann natürlich Facebook, lnstagramm und Co nach demnTyp absuchen. Falls du Freunde von ihm kennst, dann die auch abchecken. Man findet relativ viele Leute, wenn man intensiv sucht.

Der "Goldstandard" ist eine Auskunft eines Rentenversicherungsträgers. Dort steht quasi jeder drin, da jeder irgendwann mal Beiträge eingezahlt hat. Und da die Jahrzehnte später darum eine Rente auszahlen, verfolgen die jede Person egal wo sie gerade ist. Zugang zu solchen Auskünften haben u a. Jugendämter. Vielleicht kennst du jemanden der dort arbeitet.

Es würde den Gang zum Anwalt ja sehr erleichtern,wenn bekannt wäre, wo der Steuerberater sich aufhält. Sowas macht der Anwalt eher nicht, Leute aufspüren.
 
Ich würde mich eher darauf konzentrieren inwieweit die Behörde trotz des ganzen Chaos, Summe X zurückfordern kann. Ich meine dabei geht es ums Verwaltungsrecht.
Das würde ich nachverfolgen, zunächst eine Beratung und checken lassen inwieweit die Sache mit dem Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Nach meiner Recherche und der telefonischen Beratung, welche ich bekommen habe, müsste mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Ich habe auch die Mahn- bzw. die Vollstreckungsstelle informiert, dass ich den Antrag gestellt habe.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vollzogen ist, läuft das Mahnverfahren weiter. Das ist der normale Werdegang. Du hast das ja beantragt, nicht selbst vollzogen.

Eine gute Stelle um Näheres zu erfahren wäre auch die Berufshaftpflicht dieses Steuerberaters. Die wissen ja bis wann er dort Mitglied war und sicher auch warum er ausgeschieden ist. Zumindest ein paar Eckdaten könnten die dir sagen, wen du genug bettelst.

Und diese Haftpflicht müsste auch leisten, wenn es hier nicht um Betrug geht, sondern um schlechte Arbeit. Und der Schaden verursacht wurde solange der Mann Steuerberater war. Es ist aber schwierig nachzuweisen, was konkret dein Schaden ist. Die Rückforderungssumne ist ja nicht identisch mit dem Schaden.

Das kann nur ein Anwalt machen, auch dann wenn es nicht um eine Klage geht. Sondern nur darum, z.B. dieser Haftpflicht den Sacgverhalt schlüssig zu erklären und eine konkrete Summe als Schaden zu bestimmen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Nach meiner Recherche und der telefonischen Beratung, welche ich bekommen habe, müsste mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Ich habe auch die Mahn- bzw. die Vollstreckungsstelle informiert, dass ich den Antrag gestellt habe.
Okay, dann ist die Widerspruchfrist bereits versäumt aber diese "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" noch möglich. vermute ich mal.


Das ist Verwaltungsrecht,
Wichtig ist auch in der Zeit des Aufschubs die Sache um (Summe X ) rechtlich zu klären.

Ich fürchte, dass das ohne Anwalt schwierig wird.
Oft geben die Mahnstellen ins solchen Fällen auch erst Ruhe, wenn ein Schreiben von Anwalt kommt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wir wissen ja nicht einmal, welche Behörde oder Stelle hier Geld zurück haben will. Davon hängt ab, ob es beispielsweise um Verwaltungsrecht geht. Diese Wiedereinsetzung inbden vorigen Stand gibt es auch im Familienrecht und sonstwo. Der Begriff allein sagt überhaupt nichts.
 

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