Genau das ist es was mich ankotzt. Diese Einstellung.
Dann müsstest du meien Einstellung kennen und nichts hineininterpretieren, was da nicht steht.
Ich will die Abgabenlast nicht erhöhen, ich will sie auf ein normales Maß zurückführen! Das ist ein Unterschied.
Sorry das ist deinem Beitrag davor überhaupt nicht zu entnehmen. Da verbreitest du lediglich Sozialneid.
Dieses Sparpaket leisten keinerlei Beitrag dazu das die 6 Mio H4ler und 1 mio Leiharbeiter anständige Arbeit bekommen.
Nach den mir voeliegenden Zahlen sind es nur knapp 5 Mio. Ich stimme dir zu, dass das Sparpaket keine Jobs erzeugt.
Es gibt durchaus Möglichkeiten zu kürzen, aber es gibt auch Möglichkeiten mehr einzunehmen. Eine Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.
Eben - wenn die Wertschöpfung durch ehrliche Arbeit erfolgen würde, müsste bei den Sozialleistungen gar nichts gekürzt werden und es wäre Geld da, um sinnvolle Maßnahmen für die Wiederbeschäftigung der Arbeitssuchenden zu ergreifen.
Da finde ich es dann schon klasse von dir, dass du erst auf meinen Sozialneid verweist um dann H4lern zu unterstellen sie wären für die 36 Milliarden Steuerausfälle durch Schwarzarbeit verantwortlich.
Habe ich nicht in der Gesamtheit. Lies lieber noch einmal nach, bevor du so eine Behauptung aufstellst. Aber es liegt wohl auf der Hand, dass diejenigen, die z.B. tagsüber schwarz auf dem Bau und in Werkstätten arbeiten, keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgehen. Oder? Müsste selbst dir einleuchten.
Die Geiz-ist-geil Mentalität (habe ich übrigens vergessen zu erwähnen) kommt bei allen Bürgern in den wunderbaren Aufträgen zutage, bei denen der Geizgeile natürlich keine Rechnung braucht.
Ich habe bei zwei Umzügen jeweils einen Maler beauftragen wollen und auf Kleinanzeigen reagiert. Nicht ein Einziger der Inserenten konnte auf Rechnung arbeiten, weil alle 8 (!) Inserenten arbeitssuchend gemeldet waren. Die dann für viel Geld beauftragte Malerfirma schickte mir dann einen der Inserenten, woraufhin der Auftrag storniert worden ist.
Zum Glück hat sich dann noch eine seriöse kleine Firma gefunden.
Ich will auch nicht dass die zahlen die noch ein wenig haben, sondern ich will das die zahlen die noch sehr viel haben!
Ich gehöre nicht zu denen die ganz viel haben und meine trotzdem, dass deren Beiträge bereits groß genug sind.
Die Löhne stagnieren, die Sozialleistungen wurden gekürzt durch die Agenda 2010, und gleichzeitig wurden Spitzensteuersatz und Erschaftssteuer gesenkt, die Vermögenssteuer wird nicht mehr erhoben, etc. bla bla.
Nein - mein Gehalt stagniert nicht, sondern hat sich durch Streichungen und Mehrbelastungen verringert.
Zur Steuerproblematik sollte dir bewusst sein, dass der Staat eben nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr als die Hälfte des Einkommens beanspruchen darf.
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Zitat aus dem Beschluss d. BVerfG vom 22.6.1995
In der höchsten Progressionsstufe der Einkommensteuer ist neben der geltenden Besteuerung der Isterträge im Ergebnis des Senats eine Vermögensteuer nur möglich, soweit auf Erträge zugegriffen wird, die als abziehbare Aufwendungen und sonstige Entlastungen von der Einkommensteuer unbesteuert blieben.
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Die freie Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik beruht auf der für den modernen Staat selbstverständlichen Annahme der rechtlichen Freiheit und Gleichheit aller Bürger. Mit dieser durch die Verfassung gewährleisteten Grundlegung des Gemeinwesens in der Freiheit und Besonderheit des Einzelnen werden gesellschaftliche Ordnungsbildung und Entwicklung weitgehend dem freien Spiel der Konkurrenz und sich hierbei bildender Unterscheidungen überlassen. Die rechtliche Gleichheit verbunden mit der individuellen Handlungs- und Erwerbsfreiheit und der Garantie des Eigentums entbindet eine weitreichende Dynamik und führt unweigerlich zur Entstehung materieller Ungleichheit unter den Bürgern.
Dies ist gewollt und elementarer Inhalt einer freiheitlichen Rechtsordnung. Insoweit bedarf es aber eines Ausgleichs. Wenn Lorenz von Stein schon 1850 formulierte, "das Gesetz, unter dem das Leben Europas begonnen hat, ist das Gesetz, nach welchem die Verteilung der Güter die Gesellschaft und durch sie den Staat beherrscht" (Geschichte der sozialen Bewegung in Frankreich, Bd. 3, Ausgabe Salomon, S. 208), erkannte er diese Notwendigkeit gerade in bezug auf die Eigentumsordnung. Im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten. Stellt man dieses unter Sicherung von dessen unbegrenzter Akkumulation sakrosankt, besteht die Gefahr, daß sich die Ungleichheit ungezügelt potenzieren kann und sich darüber die freiheitliche Rechtsordnung selbst aufhebt.
Das Grundgesetz hat dem durch die Einführung des Sozialstaatsprinzips Rechnung getragen (Art. 20 Abs. 1 GG). Es verpflichtet den Staat, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen (vgl. BVerfGE 22, 180 [204]). Elementares Mittel und unerläßliche Voraussetzung der - vorrangig dem Gesetzgeber obliegenden - Ausgestaltung des sozialen Ausgleichs ist gerade das Steuerrecht (vgl. Forsthoff, VVDStRL 12 [1954], S. 8 [31 f.]). Erst durch die Erhebung von Steuern wird der Gesetzgeber zu Sozialleistungen befähigt und kann bedrohliche Entwicklungen der Eigentumsverteilung auch umverteilend korrigieren. Dem Gesetzgeber ist hierbei - wie dargelegt (s. o.: II. 1. und 2.) - sowohl für die Einschätzung der sozialen Konfliktlagen als auch für die Mittel, um auf diese zu reagieren, von der Verfassung ein weiter sozialpolitischer Entscheidungsraum zugedacht. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht vor der Auferlegung von Geldleistungspflichten schützt, hat hier ihren letzten Grund.
Indem der Senat das einmal erworbene und besteuerte Eigentum als unmittelbaren Gegenstand einer Besteuerung ausscheidet und überdies auch noch annähernd die Hälfte von dessen Erträgen garantiert, greift er in diese Verantwortung des Gesetzgebers über. Er nimmt ihn bei der Mittelbeschaffung verfassungsrechtlich an die kurze Leine und schlägt ihm ein je nach Situation vielleicht wesentliches Mittel für die Bewerkstelligung eines sozialen Ausgleichs aus der Hand.
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Das Grundgesetz gibt nicht vor, wie der Gesetzgeber seinen sozialpolitischen Auftrag definiert und welche Steuerpolitik er einschlägt. Insbesondere enthält es keine Vorgaben, die das Vermögen als eigenständigen Steuergegenstand ausscheiden und den Gesetzgeber auf die Maßstäbe einer Sollertragsteuer verpflichtet. Dem Gesetzgeber ist vielmehr gerade im Bereich des Steuerrechts ein großer Handlungsspielraum zu belassen. Nur dann wird der Ausgleich der verschiedenen Interessen in der "sozialen Demokratie", wie ihn erstmals Lorenz von Stein als notwendige Voraussetzung der modernen Gesellschaft erkannte (a. a. O., S. 207), auch auf Dauer gelingen. ...
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Also kann der Staat nicht einfach mal 60 % kassieren. Ob es dir passt oder nicht. Das sind die Regeln des Rechtsstaates.
Und jetzt sind die Kassen leer. Wer ist bitte deiner Meinung dran, mehr zu zahlen????
Wenn alle Bürger (ungeachtet des Einkommens) sich regelkonform und verantwortungsvoll verhalten, ist genug Geld in den Kassen. Deine Denkweise - immer mehr Geld in die Kassen zu schaffen hat ja erst dazu geführt, dass für jeden Sch... ein Amt, ein Amt ein Beauftragter, ein Coach etc. erfunden werden konnte. Wenn das Geld ausging, wurde einfach mal an der Schraube gedreht.
Die Geldausgabe nicht die -einnahme ist das Problem.
Deine Moral ist genauso verschoben wie die Moral in diesem Land.
... na dann geh doch demonstrieren ...
😀