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Soll ich sein Buch fertig lesen?

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Buch zurückschicken.
Wenn ihm euer Kontakt, kein Treffen wert ist, weshalb solltest du dann deine Zeit damit verschwenden, ein Buch zu lesen, dass du gar nicht lesen willst?
Hast du ihn gebeten, dir das Buch zu schicken?
War schon vorher klar, dass er 25 Euro dafür haben möchte?
Wenn du dich durch ihn abgewertet fühlst, dann werte ihn nicht auf, indem du dir Interesse an seinem Buch erzwingst. Jemand, der unhöflich und beleidigend ist, wird durch deine Höflichkeit, nicht automatisch freundlicher bzw. höflicher. Ob er Autist ist, ist erstmal irrelevant. Man muss deswegen nicht alles ertragen und dies als Entschuldigung für sein Verhalten hernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Black

Aktives Mitglied
Hast du ihn gebeten, dir das Buch zu schicken?
Jein. Er hat es angeboten.
Interessiert daran es zu lesen war ich schon.


War schon vorher klar, dass er 25 Euro dafür haben möchte?
Nein. Erst nachdem er zugestimmt hat es mir zu schicken.


Jemand, der unhöflich und beleidigend ist,
Na ja das war jetzt auch nicht.
Man kann auch abwerten ohne in diese extreme zu gehen... Er meinte ja dass er nur ein Treffen will wenn was laufen wird. Weil es sonst unnötig anstrengend ist. Er hat nachdem ich 70€ für ein Ticket ausgegeben habe gemeint dass er nicht mehr will. Er weigerte sich mir Geld zu leihen, aber hatte kein problem damit einer irren geld zu schenken, weil er sie attraktiv fand obwohl keine anständige Unterhaltung mit ihr möglich war.... So Sachen eben. Er hat fremde Frauen die ihn wie Müll behandeln immer über mich gestellt. Und nach 8 Jahren war mir das einfach zu viel.


Aber die erneute Kontaktaufnahme hat auch was Gutes: Es hat mich zum weiter schreiben motiviert
 

Black

Aktives Mitglied
Er weigerte sich mir Geld zu leihen,
Hat er auch Recht dazu es geht nur um den Vergleich. Mir war es sehr unangenehm. Aber ich hatte damals Corona und war in quarantäne. Meine Mutter weigerte sich mir was zu geben und mir ging es echt dreckig. Und nach einer Woche hätte er das Geld wiedee bekommen....
Aber lieber einer verrückten geld schenken.....
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Er meinte ja dass er nur ein Treffen will wenn was laufen wird. Weil es sonst unnötig anstrengend ist. Er hat nachdem ich 70€ für ein Ticket ausgegeben habe gemeint dass er nicht mehr will.
Sorry, aber das ist doch an Dreistigkeit und Frechheit kaum zu überbieten. Behalt das Buch, egal ob du es lesen wirst oder nicht. Wenn er das Buch oder Geld will, kann er kommen und es sich abholen.
Bist du sicher, dass er tatsächlich die Person ist, die er vorgibt zu sein?
Zieh die 25 Euro von den 70 Euro ab, die er dir schuldet.
 

Kylar

Aktives Mitglied
Aber ich finde es irgendwie unhöflich den Kontakt zu beenden & das Buch zurück zu schicken ohne es fertig zu lesen.
Wenn der Kontaktabbruch zusammen mit einer sachlich formulierten Begründung kommt, warum man denn keinen Kontakt mehr will, finde ich das nicht unhöflich.
Das Buch würde ich an deiner Stelle erstmal behalten, um das Porto zu sparen. Wenn es dich nicht interessiert, natürlich nicht zu Ende lesen.
Wenn dann von ihm der Wunsch kommt, dass er sein Buch zurückwill oder er auf die 25 Euro besteht, würde ich es ihm (als Paket versichert) zurückschicken.
 

8sam22

Aktives Mitglied
Hast Du um die Zusendung gebeten bzw. war es eine klare Verabredung, dass Du sein Buch für diese Summe kaufst?
Hast du ihn gebeten, dir das Buch zu schicken?
Jein. Er hat es angeboten.
War schon vorher klar, dass er 25 Euro dafür haben möchte?
Nein. Erst nachdem er zugestimmt hat es mir zu schicken.
Hä?! Verstehe ich nicht. Was denn nun?
Je nachdem, als Antwort eine der Folgenden:
Wenn das Buch ungebeten geschickt worden ist, braucht man es weder zu bezahlen, noch zu lesen. Man braucht es auch nicht zurückzuschicken, es sei denn, als klare Botschaft des Kontaktabbruchs.
Wenn das vorab so besprochen war, dann finde ich es zwar sehr teuer, aber eben so vereinbart.

Aber zu Ende lesen musst Du es wirklich nicht auch noch.
Nach weiterem Kontakt wäre mir nicht.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Ok, das ändert dann allerdings die Sachlage etwas. Wenn Du wolltest, dass er Dir das Buch schickt und es so aufwändig gemacht ist, dann wäre das unter guten Freunden etwas anderes, aber ihr seid je keine guten Freund. Da er nicht klar gemacht hat, dass Dich das Buch etwas kosten wird, habt ihr im Grunde keine Einigkeit/übereinstimmende Willenserklärung erzielt und Du kannst das Buch bei Dir belassen, damit er es abholen kann. Du bist nicht verpflichtet, es zurückzuschicken, denn im Grunde wart ihr auf dem Weg, einen Vertrag abzuschließen, aber er ist nicht zustande gekommen, weil der Rechtsbindungswille gefehlt hat. Du wusstest nicht, dass es Dich was kostet und hättest dem Kauf nicht zugestimmt.

Wenn Du das Buch aber nun liest, bekommt es womöglich Gebrauchsspuren und dann dreht sich der Wind wieder, denn Du nutzt eine Sache, die Du nur nutzen darfst, wenn Du die Gegenleistung erbringst und bezahlst. Man nennt das "kongludentes Handeln". Da Ihr das aber per Telefon vereinbart habt, hast Du nach Eingang der Widerrufserklärung 14 Tage Zeit, der Gültigkeit zu widersprechen. Du hast aber keine Widerrufserklärung bekommen, also ist der Vertrag wieder ungültig. Und nun beißt sich die Miezekatze in den Schwanz, denn was davon nun zutrifft und was nicht, ist der Stoff, aus dem die Träume von Anwälten gemacht sind. Rechtlich wird das Ganze nun etwas knifflig.

ABER: Du hast noch nichts bezahlt. Also doch das Buch sorgsam verpacken, NACHWEISBAR mit Beleg und einer Erklärung, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat, zurück schicken und warten, was er macht. Vielleicht klappt es, vielleicht nicht. <Daumendrück>
 

Black

Aktives Mitglied
Verstehe ich nicht. Was denn nun?
Er hat mir angeboten das Buch zu schicken.
Nachdem ich zustimmte meinte er ich müsse 25€ zahlen da das binden so teuer war.

@GrayBear
So rechtlich muss ich das glaube ich nicht betrachten xD Aber ich denke zurückschicken ist da die beste Lösung. Behalten werde ich es nicht. Weil es mich ja dann auch an ihn erinnert...


Zieh die 25 Euro von den 70 Euro ab, die er dir schuldet.
Das kann ich echt nicht machen😅Na ja...zumindest trau ich mich das nicht. Das ist auch schon ewig her. Sicher erinnert er sich nicht mehr dran.


Das Buch würde ich an deiner Stelle erstmal behalten, um das Porto zu sparen.
Ja...aber lieber 7€ zahlen als 25€ denke ich...
 

GrayBear

Aktives Mitglied
@GrayBear
So rechtlich muss ich das glaube ich nicht betrachten xD Aber ich denke zurückschicken ist da die beste Lösung. Behalten werde ich es nicht. Weil es mich ja dann auch an ihn erinnert...
Das finde ich eine weise Erkenntnis, denn manchmal ist "aus den Augen, aus dem Sinn" ein Segen. Wegwerfen darfst Du es nicht, also "return to sender" und basta ... hoffentlich. :D Um manchen Mist kommt man einfach nicht herum. Also sinnvoll und NACHWEISBAR reagieren und er kann sich seine Wünsche sonst wohin stecken.

Und was das "Rechtliche" angeht täuschst Du Dich, denn das war ein Rechtsgeschäft nach BGB "Ware gegen Geld" und daraus ergeben sich die Konsequenzen. So leichtfertig darfst Du damit nicht umgehen, denn das können andere ausnutzen.
 

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