Ok, das ändert dann allerdings die Sachlage etwas. Wenn Du wolltest, dass er Dir das Buch schickt und es so aufwändig gemacht ist, dann wäre das unter guten Freunden etwas anderes, aber ihr seid je keine guten Freund. Da er nicht klar gemacht hat, dass Dich das Buch etwas kosten wird, habt ihr im Grunde keine Einigkeit/übereinstimmende Willenserklärung erzielt und Du kannst das Buch bei Dir belassen, damit er es abholen kann. Du bist nicht verpflichtet, es zurückzuschicken, denn im Grunde wart ihr auf dem Weg, einen Vertrag abzuschließen, aber er ist nicht zustande gekommen, weil der Rechtsbindungswille gefehlt hat. Du wusstest nicht, dass es Dich was kostet und hättest dem Kauf nicht zugestimmt.
Wenn Du das Buch aber nun liest, bekommt es womöglich Gebrauchsspuren und dann dreht sich der Wind wieder, denn Du nutzt eine Sache, die Du nur nutzen darfst, wenn Du die Gegenleistung erbringst und bezahlst. Man nennt das "kongludentes Handeln".
Da Ihr das aber per Telefon vereinbart habt, hast Du nach Eingang der Widerrufserklärung 14 Tage Zeit, der Gültigkeit zu widersprechen. Du hast aber keine Widerrufserklärung bekommen, also ist der Vertrag wieder ungültig. Und nun beißt sich die Miezekatze in den Schwanz, denn was davon nun zutrifft und was nicht, ist der Stoff, aus dem die Träume von Anwälten gemacht sind. Rechtlich wird das Ganze nun etwas knifflig.
ABER: Du hast noch nichts bezahlt. Also doch das Buch sorgsam verpacken, NACHWEISBAR mit Beleg und einer Erklärung, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat, zurück schicken und warten, was er macht. Vielleicht klappt es, vielleicht nicht. <Daumendrück>