R
Real
Gast
Darum geht es doch gar nicht - wobei du damit auch genau den Punkt bei Vätern benennst, die mit ihrer Tochter Baden und Kuscheln etc.Kein Mensch hat das Recht einen anderen gegen seinen Willen zu berühren. Und schon gar nicht im Intimbereich.
Und dies gilt ganz besonders bei Kindern, die auch noch in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter stehen.
sexueller missbrauch definiert sich durch eine sexuelle Komponete und ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich das billige und rechtfertige oder verharmlose.
ABER der Eingangsthread spricht von einer intimen Berührung - und nach meinen Erfahrungen kann ich dir sagen, dass dies zu dem Einstellen des ERmittlungsverfahrens führen wird.
Ich kenne genügend Fälle aus der Praxis mit weiteren Handlungen.
Dann ging es mir um die Traumatisierung - wenn ich das richtig verstehe, soll eine intime Berührung die gleiche Traumatisierung hervorrufen wie bei Opfern die vaginal und oralen Verkehr mit dem Täter haben - und das finde ich eine Verballhornung dieser Opfer, die tatsächlich traumatisiert sind.
intime Berührungen - sexuelle Handlungen sind untersagt, ich geb dir in allen Punkten Recht, nur unterscheide ich eben die Handlungen und die Taten. macht das gesetz nebenbei auch.
und es ging ja um den Beitrag des Teilnehmers und nicht um das Triggern bei Betroffenen.
und in dem Beitrag von ihm steht .- Anzeige, eine intime Berührung im Alter von 12, Volltrunken, und Anzeige erstattet nach Jahren, Zeugenaussage.
Darum geht es _ und ich bin mir sehr sicher, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. ich kenne Fälle, die schwerwiegender waren und eingestellt wurden.
und das mal ohne Bewertung, was ich davon halte.