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Missbrauch in der Kindheit

Bibi34

Neues Mitglied
Hallo mein Name ist Bibi ,ich bin 34 Jahre. Ich weiss garnicht wie ich anfangen soll.Aber ich muss es einfach loswerden. Als ich ca 7bis8 [genau weiss ich es nicht mehr] wurde ich Tag für sexuell mißbraucht. Es war mein eigener Vater. Es ging über viele Jahre. Jedes einzelne Bild ist in meinen Kopf eingebrannt . .Ich bin heute 34 und ich kann es immer noch nicht vergessen ... ixh würde so gerne das er seine gerechte Strafe bekommt ....aber leider geht es nicht mehr da es verjährt ist ..... alle aus der Familie halten zu ihm....und ich .. ich stehe alleine mit meinen psychischen Schmerz da .Ich kann einfach nicht mehr ....was kann ich tun
 
W

Wunderlampe456

Gast
Täter sind sehr geschickt darin ihr Umfeld zu manipulieren. Lass dich davon nicht unter kriegen und umgeben dich mit Menschen, die dir gut tun und es ehrlich mit dir meinen. Gerechtigkeit und Strafe schließen sich hierzulande leider manchmal aus. Mir hilft es zu wissen, dass ich mir selbst noch in den Spiegel sehen und nachts schlafen kann, während er hoffentlich an seinen Lügen und Verleugnung erstickt. Mir hilft der Gedanke an Karma und dass ihn vielleicht eines Tages der Krebs dahin raffen wird.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
Du könntest eine Traumatherapie machen, EMDR heißt das. Vergessen wirst du das nie und aus dem Hirn bekommt man das auch nicht weg, aber man lernt damit zu leben.
 

Marisol

Aktives Mitglied
Ich empfehle den Gang zu einer Frauenberatungsstelle.
Die Taten sind nicht verjährt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Strafrechtlich ist die Angelegenheit wahrscheinlich nicht verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen. Dann kommt eine Frist zwischen 5 und 20 Jahren dazu, je nachdem wie schwerwiegend die Übergriffe waren. Im Falle von Gesxchlechtsverkehr wären es mindestens 10Jahre. Also verjährt die Sache erst an deinem 38. Geburtstag.

Etwas anderes ist die Frage., wie das bewiesen werden kann. Ich würde immer sagen, wenn du gegenüber der Polizei und dem Gericht die Sache klar und deutlich schildern kannst, ist Szrafanzeige die richtige Handlung. Unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis im Prozess. Wenn du die Sache nicht richtig schildern kannst, Angst hast, dann lässt man es besser bleiben.

Vielleicht gehst du erstmal zu einer Beratungsstelle die alles mit dir besprechen. Oder du machst dir Notizen und schreibst auf was dir zum Thema einfällt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich hatte einen Denkfehler. Die Sache ist strafrechtlich wahracheinlich verjährt. Es gilt das Strafrecht von vor 25 Jahren Damals begann die Verjährungsfrist schon ab dem18. Lebensjahr oder sogar ab dem Zeitpunkt der Tat . Genauer kann das ein Rechtsanwalt prüfen, aber es ist wohl nicht viel zu holen.
 

cucaracha

Urgestein
Schrecklich was dir passiert ist.

Im Internet findest du viele Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Frauen...wenn du googelst.
Ich würde mich dort beraten lassen .
 

Piepel

Aktives Mitglied
Wird altes Strafrecht nicht ersetzt, wenn es noch nicht zum Prozess kam? Ernst gemeinte Frage, ich habe null Ahnung.
Zum Strafmaß im StGB:
§ 2
Zeitliche Geltung

(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

Zur Verjährung im StGB:
§ 78 Verjährungsfrist (...)

Wenn die Vorschrift nicht zwischen "früheren" und "heutigen" Taten unterscheidet, wird man sie für alle Taten anwenden müssen.

Wer eine Anzeige erstellen möchte muss jedenfalls rechtlichen Rat einholen!!

Dies soll ihn davor schützen, selbst Opfer einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung im Sinne des § 164StGB zu werden, die ein Beschuldigter dann aus der Ecke holen könnte, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann.
Als Beweis für eine (angebliche?) falsche Verdächtigung würde er vermutlich die erfolgte Anzeige gegen ihn benennen und durch Akteneinsicht erfahren, wer sie getätigt hat.

Meine Ansicht: Anzeige nicht ohne Rechtsbeistand.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wird altes Strafrecht nicht ersetzt, wenn es noch nicht zum Prozess kam?
Nein, wie schon Piepel sagte: es gilt das Strafrecht zum Tatzeitpunkt. Mit Strafrecht ist StGB, StPZO und alles gemeint, was auf den Fall angewendet wird.

Alles andere wäre abstrus. Das hiesse ja, das ich nächstes Jahr für eine Tat bestraft werden kann, die heute noch legal und damit gar keine Tat ist. Entsprechend könnte ich eine Bestrafung gar nicht vermeiden, weil ich ja nicht weiss, was im nächsten Jahr erlaubt oder verboten wird.
 

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