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Sexueller Missbrauch von Kindern - Vorladung Polizei als Zeuge

mikenull

Urgestein
Du meinst das die Nichtaussage eines Zeugen ein Urteil bestimmt?
Nein. Das ist nicht so. Denn nach wie vor muß ein Gericht beweisen. Und eine Nichtaussage kann kein Beweis sein.
 

mikenull

Urgestein
Zeuge ist Zeuge - egal ob bei der Vernehmung bei der Polizei oder in einer späteren Gerichtsverhandlung. In beiden Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige. ( nicht für andere ) Und das scheint auch richtig so. Denn niemand kann von Eltern z.B. verlangen das sie ihre Kinder in die Pfanne hauen oder umgekehrt. ( Mag sein das es dieses Zeugnisverweigerungsrecht im NS-Staat und in der DDR nicht gab. Die BRD ist aber ein Rechtsstaat )
Eine Zeugnisverweigerung bedeutet gar nichts. Denn wenn ein Richter sowas werten würde - in Form eines Urteils - hätten wir ja nur noch Revisionen. Sowas geht nicht durch. Besonders auch nicht in solchen schwerwiegenden Fällen wie hier, da passen dei Anwälte schon ganz genau auf, wie begründet wird.
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Valencia,

sollte es sich raustellen, das er nicht nur wegen §52 StPO, die Aussage verweigern könnte, sondern auch wegen §55 StPO ein Aussageverweigerung in Anspruch nehmen könnte, darf es zwar nicht als Beweis, jedoch in die Beweiswürdigung nach § 261 StPO, mit einbezogen werden.

In soweit wäre deine Vermutung richtig.

LG
Rhenus
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Tränenarm,

hast Recht, hier sind solche "Fachleute" am Werk, die keine Kommentare zur Prozessführung lesen können, die keine rechtskräftigen Urteile akzeptieren.
Also was soll’s.
Glaube allerdings nicht, dass der TE noch großartig fragen wird, weil ich mir denken kann, warum.
Doch das ist unwichtig.

Werde mich jetzt nicht mehr dazu äußern. Auch wenn’s schwer fällt.

Dir Valencia mein Kompliment, bist eine der wenigen, die verstanden haben worum es wirklich geht.

Hier geht es anscheinend mehr um Täterschutz und nicht um Opferschutz.
Solange in den Köpfen nicht angekommen ist, dass Kinder einen besonderen Schutz genießen müssen, besonders dann, wenn die Taten im Schutzbereich des Kindes geschehen, so lange wird sich nichts ändern.

14.000 - 16.000 Kinder werden Jährlich Opfer einer Sexualstraftat und die Dunkelziffer beläuft sich auf mindestens 1/3 mehr.
Über 10% der Täter werden Rückfällig und hier philosophiert man darüber, ob der Mehrfachtäter rückfällig würde.

Es ist für mich sehr enttäuschend.

Rhenus

Ne Tränenarm, schade, du verstehst auch nichts. Floskeln also, wirklich schade!

@ Valencia
Irrtum, hier in diesem Thread geht es nicht um einen fiktiven Fall, sondern um eine reale, wirklich passierte Straftat und wie die/der TE weiterverfährt, weis keiner von uns.

Das was ihr da diskutiert, sind allg. Floskeln und nicht die der/des TE.
 
F

fritzie

Gast
Als Angehöriger mußt du keine Aussage machen. Dir kann keiner was, wenn du sagst, daß du dich nicht äußern willst.

Damit lügst du wenigstens nicht.

Ob du dir oder deiner Schwester einen Gefallen damit tust steht auf einem anderen Blatt.

Nun mische ich mich doch mal direkt ein. Der zitierte Beitrag war von mir.

Rhenus, so gut ich verstehe, worauf du hinaus willst, so wenig scheint dir klar zu sein, daß fast alle Beiträge, die darauf hinauslaufen, den TE 'schonend' zu beraten - beispielsweise, indem er eine Aussage ablehnen kann - von Leuten kommen, die selbst Mißbrauchsopfer waren. Einschließlich mir.

Ich teile im wesentlichen deine Auffassung. Aber es schmerzt, wenn du hier von Täterschutz schreibst, und es fühlt sich an wie eine Art Mißbrauch, wenn jemand, der selbst zum Opfer geworden ist, so hart in die Pflicht genommen wird wie du es hier zu tun scheinst.

Das geht so nicht!

All diese Erwägungen, ob ein Täter erneut zum Täter werden könnte (ich halte es für sehr wahrscheinlich, solche Täter handeln nach 'Verfügbarkeit', weniger aus persönlicher Neigung zu einem bestimmten Kind) sind zwar bedenkenswert, dennoch ist auch die seelische Stabilität eines Menschen unbedingt schützenswert. Und wenn das bedeutet, daß jemand eine Straftat nicht bestätigen kann oder will, dann mag das bitter sein, ist aber zu respektieren. Ohne Wenn und Aber.
 

Landkaffee

Urgestein
Hier geht es doch um eine Aufdeckung einer Strafttat. Fakt ist, dass es dieses Gesetz (Zeugnisverw.) gibt, aber nicht geben dürfte. Beispiel - nehmen wir mal an, wir hätten eine Familie mir zwei Kindern und der Vater oder die Mutter würden ein Kind jahrelang hindurch misshandeln. Das andere Kind widerum wächst frei von Gewalttaten auf. Das misshandelte Kind wird älter und älter - erwachsen - begreift was passiert ist, kann sich jemanden anvertrauen und stellt Jahre später eine Strafanzeige. Das Gericht wird nun, alle in Frage kommenden Zeugen befragen. Auch das Geschwisterkind wird befragt kann aber vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, obwohl es die Misshandlungen gesehen hat.

Nimmt es vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch/
Frage - wer wird geschützt ?

Während (fiktiv) das Geschwisterkind seine Aussage verweigern kann, kann es andere Möglichkeiten suchen und nutzen, um die Familie "rein" aussehen zu lassen.
Usw. Für das Opfer gibt es kein ENDE, weil nichts inder Familie mehr "normal" sein kann, zumindestens auf Dauer nicht.
Ich weiss nicht, ob ich für oder gegen das Zeugnisverweigerungsrecht sein soll.... .

Aber in diesem Thread geht es ja nicht darum.

TE: wenn Du kannst, dann sage aus. Wenn Du kannst.
Und ob Du kannst, kannst nur Du beurteilen.

LG
Landkaffee
 

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