Grisu
Aktives Mitglied
Das liegt natürlich an der Fassung des Mietvertrages (und auch an der zugehörigen Prüfung). Gerade dann, wenn eine Einbauküche dabei ist muss bspw. darauf geachtet werden, dass die Gerätschaften vom Mieter in Stand zu halten bzw. zu ersetzen sind. Sonst hast Du das Vergnügen bei entsprechenden Krawallbrüdern, dass alles an elektrischen Geräten ständig erneuert werden muss, was gehörig teuer werden kann. Das war auch ein Punkt, den ich im Mietvertrag ändern ließ, dass somit der Mieter für die Gerätschaften verantwortlich ist.
Aber Du hast natürlich Recht, nur wenn alle Grundlagen stimmig sind, kommt der Vermieter - egal in welchem Fall - schadlos raus.
Gruß von Grisu
Aber Du hast natürlich Recht, nur wenn alle Grundlagen stimmig sind, kommt der Vermieter - egal in welchem Fall - schadlos raus.
Gruß von Grisu