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säumiger Mieter....

Bisher ist er ja erst mit einer Monatsmiete in Verzug, da heißt es erst mal abwarten.
Vielleicht zahlt er ja schon nach der ersten oder spätestens nach der zweiten Mahnung inkl. der aktuellen Miete,
Das geht jetzt seit Anfang des Jahres so, Ich habe Verständnis für Notlagen, solange das kein Dauerzustand wird !
Außer dem warum muss ich auf meinen Mieter zukommen, nicht ich sondern er hat das Problem ! verkehrte Welt.
 
Leider hat sich der ehemalige Eigentürmer, ein alter Herr, wohl länger nicht mehr gekümmert. das war auch der Verkaufsgrund das ihm alles zu viel wurde.
Was heißt das genau?
Womit lebt denn der Mieter u.U., obwohl er es nicht müsste? (Undichte Fenster, schlechte Türschlösser etc.)
Wie lange wohnt der Mieter dort und wie lange waren unpünktliche Mietzahlung für den ehemaligen Eigentümer evtl. gar kein Problem?
 
Die Wohnung liegt in der selben Stadt wie meine. Reicht ein persönlicher Veränderungswunsch für Eigenbedarf nicht aus ? Ich würde mich entsprechend dort anmelden und das Klingelschild anpassen und fertig.... Während des Leerstands würde ich gegebenenfalls ein Neues Bad einbauen lassen, eben etwas sanieren und dann neu vermieten. Die Wohnung ist Baujahr 90 und scheinbar noch das erste Bad. Ansonsten brauchst eigentlich noch nix, perspektivisch wird wohl über eine neue Heizung nachgedacht, laut Aussage der Hausverwaltung
Ich würde Dir zu einer juristischen Beratung raten! In Sachen Eigenbedarf ist das absolut ein No Go, was Dir vorschwebt.

Beide Seiten haben sich an Regeln zu halten, nach denen letztendlich dann Gerichte entscheiden was wie weitergeht. Aber irgendwie machen Dein Mieter und Du - also beide Seiten - was sie wollen bzw. was ihnen vorschwebt, das kann irgendwie nicht gut gehen.

Hier wäre mal eine Bestandsaufnahme von Nöten: Zustand der vermieteten Wohnung bzw. deren Mängel in Verbindung mit den finanziellen Forderungen des Vermieters - eventuell hat auch der Mieter noch Ansprüche, die es dann zu befrieden gilt...... Also ehrlich, für mich ist das total wirr!!! Mein Wohnungsverkauf lief anders!!! Ich habe meinen Käufer zur Besichtigung aufgefordert, dort wurden die Mängel notiert, die der noch dort wohnende Mieter verursacht hat und im Kaufvertrag wurde aufgenommen, dass die Wohnung so gekauft wie gesehen wird. Aber da müssen doch ganz klare Grundlinien vorhanden sein, das hätte ich als Verkäufer anders gar nicht riskiert!!! Ich habe sogar den notariellen Kaufvertrag des Käufers separat noch von einem Rechtsanwalt prüfen lassen weil in Imobilien oftmals viel Geld davon abhängt. Und, nicht zu vergessen: der Notar handelt im Sinne seines Mandanten, des Käufers, und versucht somit so viel wie möglich für diesen raus zu schlagen.

Es gab einige Punkte, die ich nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt, dem Notar zu Veränderung des notarielle Kaufvertrages mitgeteilt habe. Die Grundbucheintragungen stimmen??? Auch das Gemeinschaftsvermögen???? War hier nicht Thema im Eröffnungsthread, jedoch stellen sich mir diese Fragen auf Grund der Antworten und Ideen des TE.

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Grisu,

Natürlich habe ich vor dem Kauf die Wohnung besichtigt, diese ist dem Alter entsprechend in einen guten Zustand, den Preis habe extern prüfen lassen. Alles OK. Den Mieter habe ich übernommen. Er war nett und freundlich und die Wohnung gepflegt. Laut dem Verkäufer gab es keine Mietschulden.
Auch gab und gibt es seitens der Mieter keine gemeldeten Mängel. Bei akuten Mängeln, sprich Reparaturen, handele ich sofort.

In der Rückschau, hätte ich mich im Vorfeld besser der Hausverwaltung informieren sollen im Bezug auf Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Mieter, Allerdings ist es fraglich ob ich überhaupt eine Auskunft erhalten hätte.

Mit dem Wissen von heute würde ich keinen selbstständigen, Ausländer, meiner ist Kurde, aufnehmen und ja natürlich sind nicht alle Gleich, aber mir reicht es erstmal !

Noch kurz zum weiteren Vorgehen, natürlich weis ich was Wunsch und was Wirklichkeit ist.
Ich stelle mich auf einen lange wahrscheinlich, gerichtliche Auseinandersetzung ein.
 

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