Rhenus
Urgestein
Hallo 111kleinbuchstabe,
da bringst du aber eine gewagte These.
1. Ist die Präambel nicht das eigentliche Grundgesetz.
2. Gibt es den Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
3. Artikel 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
4. Würde die Formulierung, die vor 60 Jahren gewählt wurde, mit Sicherheit heute nicht mehr so lauten.
Aus deinem Zitat also gar einen Erziehungsauftrag abzuleiten, ist nicht statthaft.
da bringst du aber eine gewagte These.
1. Ist die Präambel nicht das eigentliche Grundgesetz.
2. Gibt es den Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
3. Artikel 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
4. Würde die Formulierung, die vor 60 Jahren gewählt wurde, mit Sicherheit heute nicht mehr so lauten.
Aus deinem Zitat also gar einen Erziehungsauftrag abzuleiten, ist nicht statthaft.