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Opferentschädigung OEG

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Ich habe das Gleiche problem mit dem Fahrgeld besuche schädigungsbedingt mit Begleitung Opferhilfe Ärzte , bin Opfer annerkant Fahr mit Öffentlichen unter Begleitung weil ich nicht allein kann. was muss ich machen wo muss ich beantragen? vom KK welche Abteilung? wie hoch ist der Fehrgeld monatlich Karten oder als Betrag ? wird für mich oder Begleitperson bezahlt?

im übrigen habe Widerspruch beim Versorgungsamt wegen Gds und Schwerbehinderung Merkzeichen B . ? wenn Widerspruch staatgegeben wir mit B
wird das bereits entstandene Fahrkosten erstattet ? für einige Antwort bedanke ich mich

Zur Information.
Das Merkzeichen "B" bekommt man im Behindertenausweis nicht alleine bewilligt. Ich spreche aus Erfahrung.

Fahrkosten bekommst du zurückerstattet bei den Merkzeichen "AG, G u. H".

Viel Glück auf deinem Weg.
 
Zur Information.
Fahrkosten bekommst du zurückerstattet bei den Merkzeichen "AG, G u. H".

Viel Glück auf deinem Weg.

Das ist so nicht richtig, wenn es um Leistungen nach dem OEG Gesetz geht. Da bekommt man VOLLE (keine Eigen Zuzahlung) Fahrtkosten Erstattung, für alle Fahrten die als Folgen der Schädigungen anerkannt sind.
Wie hoch die ist, weis ich selbst nicht, da ich bis heute keinen Bescheid erhalten habe. Ich warte....denn ich werde Widerspruch einlegen, sollte es nicht anständig abgerechnet werden!
Es ist kein Almosen, man hat ein Recht darauf nur viele KK lehnen das erst mal alles ab....
 
Nachtrag von gestern - Uhrzeit 21:37

Ich spreche nicht vom OEG, sondern schier von den Merkzeichen im Behindertenausweis, diese man auch beim sogenannten Landschaftsverband beantragen muss. Auch hier läuft das Wasser eher bergauf anstatt hinunter.

Hat man diese Merkzeichen im Behindertenausweis bewilligt bekommen, sind sie auch beim OEG rechtsgültig !

lg
 
Das Merkzeichen "B" bekommt man im Behindertenausweis nicht alleine bewilligt. Ich spreche aus Erfahrung.

Fahrkosten bekommst du zurückerstattet bei den Merkzeichen "AG, G u. H".

Viel Glück auf deinem Weg



das o.g Zitat vom Gastdazu folgendes :

ich habe im widerspruchverfahren das Merkzeichen "B" begehrt und beantragt das stimmt dass man nicht automatisch bekommt das ist mir klar. Das andere ist völlig falsch von dir das Fahrtkosten nur mit AG, G u.H erstattet wird denn ich habe das Widerspruch durch mein Rechstanwalt gestellt, er hat sogar zu Fahrtkostenerstattung beim Versorgungsamt beantragt falls B zuerkannt wird. der Anwalt sagt ganz im gegenteil was du sagst. es dauert sehr lange beim Versorgungsamt , deswegen sage ich bitte hier nur schreiben wenn jemand Fachlich weisst wo es lang geht sonst wird man irritiert ,

Danke
 
Wenn Ihr OEG-Anerkannt seid, hat die Krankenkasse ja einen Bescheid darüber bekommen, dann kann man an seine KK-Geschäftsstelle seine Fahrtkosten geltend machen, mit der Bitte, den Antrag an die zuständige Abteilung zu leiten mit dem Hinweis darauf, daß man OEG-berechtigt sei.

Dann wird man aufgefordert, die genaue Termine anzugeben, wann man wo bei welchem Arzt gewesen ist und man muss die Kilometerzahl angeben.

Das prüft dann die KK bei den Ärzten/Psychologen gegen und man bekommt dafür einen Pauschalbetrag ausgezahlt pro Kilometer Hin- und Rückfahrt.

Fahrkarte vom Bus braucht man nicht einreichen, man bekommt einen Pauschalbetrag nach deren Satz quasi. Hat nichts mit den real existierenden Fahrtkosten zu tun.

Einen Bescheid bekommt man nicht, ich lasse mir nur die Berechnung zukommen, um zu kontrollieren, ob alles anerkannt wurde, oder was fehlt, weil die Praxis schon mal nicht ganz den Überblick hat, wann man schädigungsbedingt beim Arzt war. Den Antrag stelle ich jedes Jahr einmal bei der KK für die zurückliegenden 12 Monate.

Kosten zum Arzt, wenn man nur Rezepte abholt, werden nicht erstattet, die solle man sich per Post zusenden lassen. Das ganze geht immer recht knurrig vor sich, wahrscheinlich unterstellt man uns, wir hätten uns freiwillig überfallen lassen.
 
Zur Information.
Das Merkzeichen "B" bekommt man im Behindertenausweis nicht alleine bewilligt. Ich spreche aus Erfahrung.

Fahrkosten bekommst du zurückerstattet bei den Merkzeichen "AG, G u. H".

Viel Glück auf deinem Weg.

das Stimmt nicht wie du oben geschrieben hast , tut mir leid haste falsche Erfahrung der Anwalt sagt gegenteil
 
Das heißt, ich warte auf die Entscheidung des gerichst, ich mußte nämlich klagen! Ich bin Opfer von Gewalttaten.
 
Auch ich habe OEG beantragt, und warte auf die entscheidung. Es ist klasse, dass man sich hier miteinander austauschen kann!

Hallo, welche Beweise hast du?
Täter verurteilt und Gutachten, dass deine Erkrankungen von dem Vebrechen herrühren?
Wenn nein, dann muss man sich warm anziehen.....
Ich wünsche dir, dass du ein schnelleres Ergebnis hast, als so manch anderer hier....
Bitte gib NIE auf!
Alles Gute und ich kann dir nur empehlen, erlerne Techniken, wie du dich nach jedem Schreiben vom Versorgungsamt beruhigen kannst.
Hast du Hilfe? Ich meine, wer hat mit dir den OE Antrag gestellt?
Ich wollte dir keine Angst machen, sorry, wenn es im ersten Moment so rüberkommt....
Aber ich wäre froh gewesen, wenn mich jemand etwas "aufgeklärt" hätte...
 

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