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Opferentschädigung OEG

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Hallo, ich habe
von meiner Krankenkasse eine Absage wegen der Fahrtkosten zur
Therapie bekommen.
Dort heißt es, es wird nur gezahlt, wenn man Merkzeichen hat etc...
Ich weis aber, dass das Versorgungsamt sagte, ich bekäme alle Fahrtkosten sogar ohne Abzug von Einmaligen Pauschalen, wie es sonst ist....
Was kann ich tun?
Man kann bei der KK keine 4 Wochen Widerspruch einlegen, denn der Brief ist mit keiner Widerspruchsmögl.keit versehen.
Ich habe dort angerufen und gesagt, ich werde in Widerspruch gehen, da das alles wegen Schädigungsfolgen OEG geht und ich Rente beziehe und deshalb laut dem BVG Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten habe. Oder habe ich da etwas falsches verstanden und ich habe doch kein Anspruch auf Fahrtkosten?:mad:

Hat sich erledigt,
ich habe mittlerweile eine Zusage, dass nun meine Fahrtkosten ohne Eigenbeteiligung, erstattet werden.🙂
Ich finde es anstrengend, wenn man immer um sein Recht kämpfen muss!:mad:
Ob die Bücher und CDs die ich mir immer wieder zulegen soll, auch erstattet werden, weis ich noch nicht....aber ich werde berichten!
Es sind nur CDs und Bücher zum Thema Trauma etc...eben alles, was mein Therapeut mir ans Herz legt.
 
hallo Vermisst erst absage dann zusage ? hast du dein Farhtkosten erstatet bekommen ? so schnell ? wie geht den das? von wo hast du es von Versorgungsamt ?oder KK? ich habe auch ein Verfahren wegen Merkzeichen B und Fartkosten wird das entstandene Fahrkosten bereits erstatet ?
 
hallo Vermisst erst absage dann zusage ? hast du dein Farhtkosten erstatet bekommen ? so schnell ? wie geht den das? von wo hast du es von Versorgungsamt ?oder KK? ich habe auch ein Verfahren wegen Merkzeichen B und Fartkosten wird das entstandene Fahrkosten bereits erstatet ?

Also nochmal von vorne:
Bei mir ist es wegen OEG und Ansprüche da ich Schädigungsfolgen habe aufgrund von "Verbrechen".
Also das läuft ja auch über die Krankenkasse denn die holen es am Jahresende mit einer Pauschale beim Versorgungsamt wieder.
Ich benötige zum erstatten meiner Fahrtkosten nicht mal einen Schwerbehinderten Ausweis, da ich Rente nach dem BVG in der Kategorie Opferentschäd. bekomme.
Selbst wenn ich nur einen Grad der Schädigung von 20 hätte, würden mir diese Dinge zustehen.
Bei Schädigungsfolgen muss die KK alle Kosten tragen, im Endefe. trägt die Kosten das Versorgungsamt und davon ein Teil der Bund und ein Teil die Länder, die Begründung ist, dass die Polizei vor Ort praktisch versagt hat.
Zumindest ist das die offiz. Begründung.
Ich habe einen GdS von 30 dem ich aber widerspreche, da ich dafür gute Gründe habe. Das berufl. Betroffensein ist ein and. Thema, das aber da auch rein spielt. Man wird sehen, ich denke wir sehen uns vor dem Sozi Gericht wieder.:mad:
Ich habe einen Schwerbeh. Ausweis aber der hat hier nix damit zu tun, da ich keine Merkzeichen zuerkannt bekam.
Der hat einen höheren Grad der Behinderung als beim OEG, ist aber logisch, denn der GdB ist rein für den Schaden der aufgrund der Verbrechen passierte.
Verstanden? Hoffe doch.😉
Ich denke du hast irgendwie ein and. Problem, wobei mir nicht ganz schlüssig ist, warum du noch kämpfst?
Du bist doch auch "geschädigt" worden und anerkannt oder??
Warum kämpfst du dann?
Wegen der Begleitung?
Wobei die ja im Behind. Ausweis dann stehen müsste.
Also das B brauchst du dann wohl, oder?
P.S. Zusage kam von der KK heute telefonisch und eine Entschuldigung, dass die sich vertan haben...
Der MA der KK hatte falsche Infos erhalten und mir eine Absage per Brief erteilt.
Ich machte deutlich, wenn ich die Kosten nicht bekomme, dann werde ich Widerspruch einlegen und notfalls wird es dann viel teurer für die....
 
Lieber Vermisst um was für eine Fahrkosten hendelt es ? fahren zum Therapie? Ärzte? dies bekommste wenn dann beim Bersorgungsamt im Schwerbehindertenbereich falls du SBA hast und Merkzeiche "B" Ständiger Begleitung dafür bin ich jetzt im Widerspruchverfahren beim VA .

mal sehen ob die mir mein entstandene Fahrkosdten erstatten

hast du ein SB ausweis? wenn nicht wie hoxch ist deinGdS ? stell Antrag beim VA

lieber Grüsse

Also im Schwerbehinderten Auweis nennt man die Grad der Behinderung da habe ich derzeit 60 wobei der schon alt ist.
Ich habe auch einen GdS 3o bekommen, wegen Opferentschädigung.
Das sind aber völlig 2 Paar Schuhe...
Für meine Fahrtkosten ist das letztere wichtig.
Wenn ich mal nicht mehr ohne Begleitung gehen könnte, dann bräuchte ich tats. denke ich das B im Schwerbeh. Ausweis.
Wobei das ich nicht genau weis, ob das im BVG nicht anders bei den Opfern von Gewalttaten ist.
Denn jede Folge von den anerkannten Schädigungen muss vom BVG bezahlt werden. Aber nur die Folgen der anerkannten Schädigungen.
Man hat ja auch Fahrtkosten zu normalen Ärzten und Medikamente....die werden nat. nicht erstattet!
 
Hallo Vermisst,
mein Psychiater hat mich jetzt gerade 2 mal gesehen und trotzdem ist er davon überzeugt für mich die GdS 50 zu erkämpfen. Leider muss man ja erkämpfen schreiben, denn ein Beantragen ist es beim Versorgungsamt leider nicht...
Du meinst Grad der Behinderung von 50?
Das ist beim Schwerbehinderten Ausweis völlig okay.
Beim Antrag auf OEG da sind 50 GdS schon viel.😉
Merkst du den Unterschied?
Viele vermischen das ganze, aber auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist egal, ob man einen Ausweis hat oder nicht, denk ich mal.😉
Ich denke, da ist nur der Gesundheitszustand und ob er wieder hergestellt werden kann?
Wobei ein Ausweis ein für und wider hat....das dafür, wenn man einen Arbeitsplatz hat, denn dann kann man nicht so schnell gekündigt werden und man hat 1 Woche mehr Urlaubsanspruch.
Wenn man keinen Job hat, ist er eher hinderlich, denn ein AG stellt selten jemand ein, der einen Ausweis hat.:wein:
 
Hallo VERMISST,

einst verstehe ich nicht. Kannst du mir bitte mal schreiben, warum du zu den Ärzten gefahren werden musst, wobei du doch arbeiten gehen kannst ?

Das ist ein Widerspruch.

Peer
 
Gibt es hier Opfer die Tipps für einen erfolgreichen Start bei der Umsatzung von Opferentschädigung haben, auch teilen wollen ? Worauf muss man eigentlich achten ?
Ich habe gehört auch gelesen, daß es den Opfern vom Landschaftsverband schwer gemacht wird.
 
Hallo VERMISST,

einst verstehe ich nicht. Kannst du mir bitte mal schreiben, warum du zu den Ärzten gefahren werden musst, wobei du doch arbeiten gehen kannst ?

Das ist ein Widerspruch.

Peer

Peer ist kein Widerspruch denn ich fahre derzeit noch selber zur Therapie.....es geht nur um Erstattung der Fahrtkosten da Momo schon richtig schrieb, es sind Folgen einer Gewalttat....
und NEIN ich arbeite derzeit nicht!
 
Du meinst Grad der Behinderung von 50?
Das ist beim Schwerbehinderten Ausweis völlig okay.
Beim Antrag auf OEG da sind 50 GdS schon viel.😉
Merkst du den Unterschied?
Viele vermischen das ganze, aber auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist egal, ob man einen Ausweis hat oder nicht, denk ich mal.😉
Ich denke, da ist nur der Gesundheitszustand und ob er wieder hergestellt werden kann?
Wobei ein Ausweis ein für und wider hat....das dafür, wenn man einen Arbeitsplatz hat, denn dann kann man nicht so schnell gekündigt werden und man hat 1 Woche mehr Urlaubsanspruch.
Wenn man keinen Job hat, ist er eher hinderlich, denn ein AG stellt selten jemand ein, der einen Ausweis hat.:wein:
Hallo Vermisst, nein ich rede vom GdS!
GdS und GdB werden gleich eingestuft bei gleicher Behinderung...
Ob ich`s jetzt richtig ausgedrückt habe..
Also wenn man z.B. eine sagen wir mal Persönlichkeitsstörung hat.
Diese auf Grund von einer Schädigung eingetreten ist, würde man einen GdS von 50-60 bekommen je nach ausgeprägtheit.
Hat man diese PS nicht durch eine Schädigung von außen bekommen, würde man einen GdB von 50-60 bekommen!
Bei den Einstufungen wird kein Unterschied mehr gemacht! Das war früher mal, aber jetzt nicht mehr!
Und sicher ist des mit dem Ausweis zweiseitig, aber was im Leben hat keine 2 Seiten???
 

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