Vermisst
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Hallo Gast,
also ich bin anerkannt aber meiner Mein. nach viel zu gering eingestuft.
Insbes. wurden Taten die vorliegen als nicht bewiesen oder son schwachsinn eben nicht anerkannt.
Komisch, denn genau durch das Gutachten, was wohl als Grundlage überhaupt der Taten zu Rate gezogen hat, beschreibt auch andere Straftaten und nur das, was polizeilich verfolgt wurde, wurde anerkannt......wobei die Polizeiakte wohl gar nicht so bedeutend war...
Ich bin im Widerspruchsverfahren, derzeit hat die Mandantschaft der VDK wobei ich nun nicht weis, wie ich da weiter machen muss.
Ich hätte auch einen Anwalt f. Sozialrecht, den ich aber selbst bezahlen müsste, zumindest bis zum erneuten Widerspruch denn dann würde ich PKH beziehen.
Mit PKH würde er den Fall eh übernehmen, aber vorher ist es wie eine außergerichtliche Sache...
Aber das kostet Geld....ich habe bei dem einen kostenlosen Termin
und dann reden wir über die Kosten was das kosten würde....
Ich habe keine Ahnung, was mich das kosten würde?
Vorteil wäre, wenn ich den Fall ihm nun sofort übergeben würde, dann wisse er beim Sozialg. gleich Bescheid, sofern wir dann nochmal in Widerspruch gehen müssen.
Nun bin ich beim 1. Widerspruch, den ich entweder alleine oder mit VDK oder mit Anwalt (selber zahle) machen könnte....
Wer hat Ahnung, wie die Fristen sind?
Ich weis solange der VDK das Mandat hat, ist es nicht so wild, wenn man noch paar Wochen benötigen, aber wie ist es, wenn ich dem VDK das Mandat weg nehme, weil ich schlechte Karten sehe?
Oder soll ich den VDK mal machen lassen und dann landet es eh beim Sozialgericht und dann nehme ich mir einen Anwalt auf PKH?🙁
Ich habe auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen den Widerspruch formlos eingelegt, also diese Frist passt, aber man muss ja innerhalb einer Zeit dann auch die Begründung schreiben.....
also ich bin anerkannt aber meiner Mein. nach viel zu gering eingestuft.
Insbes. wurden Taten die vorliegen als nicht bewiesen oder son schwachsinn eben nicht anerkannt.
Komisch, denn genau durch das Gutachten, was wohl als Grundlage überhaupt der Taten zu Rate gezogen hat, beschreibt auch andere Straftaten und nur das, was polizeilich verfolgt wurde, wurde anerkannt......wobei die Polizeiakte wohl gar nicht so bedeutend war...
Ich bin im Widerspruchsverfahren, derzeit hat die Mandantschaft der VDK wobei ich nun nicht weis, wie ich da weiter machen muss.
Ich hätte auch einen Anwalt f. Sozialrecht, den ich aber selbst bezahlen müsste, zumindest bis zum erneuten Widerspruch denn dann würde ich PKH beziehen.
Mit PKH würde er den Fall eh übernehmen, aber vorher ist es wie eine außergerichtliche Sache...
Aber das kostet Geld....ich habe bei dem einen kostenlosen Termin
und dann reden wir über die Kosten was das kosten würde....
Ich habe keine Ahnung, was mich das kosten würde?
Vorteil wäre, wenn ich den Fall ihm nun sofort übergeben würde, dann wisse er beim Sozialg. gleich Bescheid, sofern wir dann nochmal in Widerspruch gehen müssen.
Nun bin ich beim 1. Widerspruch, den ich entweder alleine oder mit VDK oder mit Anwalt (selber zahle) machen könnte....
Wer hat Ahnung, wie die Fristen sind?
Ich weis solange der VDK das Mandat hat, ist es nicht so wild, wenn man noch paar Wochen benötigen, aber wie ist es, wenn ich dem VDK das Mandat weg nehme, weil ich schlechte Karten sehe?
Oder soll ich den VDK mal machen lassen und dann landet es eh beim Sozialgericht und dann nehme ich mir einen Anwalt auf PKH?🙁
Ich habe auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen den Widerspruch formlos eingelegt, also diese Frist passt, aber man muss ja innerhalb einer Zeit dann auch die Begründung schreiben.....