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Opferentschädigung OEG

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Hallo Gast,
also ich bin anerkannt aber meiner Mein. nach viel zu gering eingestuft.
Insbes. wurden Taten die vorliegen als nicht bewiesen oder son schwachsinn eben nicht anerkannt.
Komisch, denn genau durch das Gutachten, was wohl als Grundlage überhaupt der Taten zu Rate gezogen hat, beschreibt auch andere Straftaten und nur das, was polizeilich verfolgt wurde, wurde anerkannt......wobei die Polizeiakte wohl gar nicht so bedeutend war...
Ich bin im Widerspruchsverfahren, derzeit hat die Mandantschaft der VDK wobei ich nun nicht weis, wie ich da weiter machen muss.
Ich hätte auch einen Anwalt f. Sozialrecht, den ich aber selbst bezahlen müsste, zumindest bis zum erneuten Widerspruch denn dann würde ich PKH beziehen.
Mit PKH würde er den Fall eh übernehmen, aber vorher ist es wie eine außergerichtliche Sache...
Aber das kostet Geld....ich habe bei dem einen kostenlosen Termin
und dann reden wir über die Kosten was das kosten würde....
Ich habe keine Ahnung, was mich das kosten würde?
Vorteil wäre, wenn ich den Fall ihm nun sofort übergeben würde, dann wisse er beim Sozialg. gleich Bescheid, sofern wir dann nochmal in Widerspruch gehen müssen.
Nun bin ich beim 1. Widerspruch, den ich entweder alleine oder mit VDK oder mit Anwalt (selber zahle) machen könnte....
Wer hat Ahnung, wie die Fristen sind?
Ich weis solange der VDK das Mandat hat, ist es nicht so wild, wenn man noch paar Wochen benötigen, aber wie ist es, wenn ich dem VDK das Mandat weg nehme, weil ich schlechte Karten sehe?
Oder soll ich den VDK mal machen lassen und dann landet es eh beim Sozialgericht und dann nehme ich mir einen Anwalt auf PKH?🙁
Ich habe auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen den Widerspruch formlos eingelegt, also diese Frist passt, aber man muss ja innerhalb einer Zeit dann auch die Begründung schreiben.....
 
Oder soll ich den VDK mal machen lassen und dann landet es eh beim Sozialgericht und dann nehme ich mir einen Anwalt auf PKH?🙁
Ich habe auf jeden Fall innerhalb von 4 Wochen den Widerspruch formlos eingelegt, also diese Frist passt, aber man muss ja innerhalb einer Zeit dann auch die Begründung schreiben.....
Hallo Vermisst,
zuerst zum VdK, ich habe gerade gestern von meiner Therapeutin bestättigt bekommen, dass der VdK gern mal "unliebe" Sachen unnötig hinaus zögert! Und zum Widerspruch, ich habe meinen Widerspruch sofort mit Begründung weg geschickt. Allerdings habe ich als Begründung nur angegeben, das ich seit Januar nun bei einem weiterem Arzt in Behandlung bin. Name und Adresse des Arztes dazu und fertig! Denn was soll ich als Begründung schreiben? Soll ich schreiben das mir GdS 100 zusteht? Weil ich in meinem Leben so eingeschränkt bin weil ich nicht auf fremde Toiletten kann?
Ich als Laie kann lediglich meine Beschwerden benennen, aber ich weiß doch nicht in wie weit dies als Grad der Schädigung anerkannt wird...
Bei meinem Mann ging es um Behinderung. Er wurde mit GdB 30 eingestuft. ich legte für ihn Widerspruch ein begründete auch hier mit einem weiterem Arzt und nach dem Wiederspruchsverfahren hatte er nun nicht die 50 die wir ins Auge gefasst hatten, nein er hatte GdB 70 bekommen mit Merkzeichen... weiß ich grad nicht, aber er ist nun von der Rundfunkgebührenpflicht befreit...
Und dies zeigte mir man muss immer Widerspruch einlegen, egal wo!
Und um die Begründung mach ich nie großen Wirbel.
Wenn es vor Sozi-G. geht, dann macht es ja sowieso der Anwalt.
 
Hallo Apy,
danke dir.
Nur was macht man, wenn man keinen Arzt hat, der das ganze Ausmaß kennt, weil man nie zu einem geht?
Nur eben wenn man Arbeit hat, lässt man sich von einem Orthopäden krank schreiben....weil es eben ein Hausarzt nicht macht, da er nicht schuld sein möchte, wenn das an der Rückführung meines Kindes scheitert?
Ich habe eine Therap. die kann nat. schreiben, was sie erlebt aber sie kann weder den GdS noch kann sie einschätzen was mir ansonsten zu stehen würde....aber genau das wollte der VDK!
Psychiater kennt mich noch zu wenig....
Ich werde am Montag mich gleich mal an das ganze dran hängen.....und ich werde dem VDK sagen, ich möchte das lesen, bevor er etwas weg schickt....
 
Lieber Vermisst, mach dich nicht bitte verrückt, wir Opfer sind allein gelassen erstens weiss ich nicht was Vdk ist? wofür diese abkürzung steht? denke ein Verein ??? ist egal, auch die Können neee helfen OEG ist schwer, aber es gibt doch für aussergerichtliche Widerspruch Beratungshilfeschein die der Zuständige Amtsgericht in dein Wohnort erteilt. für Gericht kommt PKH hast du recht hängt von dein Persönliche und wirtschaftliche und von der Erfiolgsausichten ab. aber du sagst nicht dein GdS höhe?leistungen? ich rate immer widerspruch bitte immer allein machen da hilft nicht der Gute Anwalt nix nix WR keine. erst beim sozialgericht bitte Anwalt einschalten , du hast dein formlosen Einspruch ok danach hast du 3 monate Zeit zu Begründen ich würde aber schnelll wie möglich begründen denn es ist in deinem interrese. je frühe desto besser. Ärzte nennen die dich behandeln Klinik ... bekannte Beweismittel bezeicnen zeugen benennen die dein Krankheit bestätigen können usw. du bei mir geht seit gut über 10 jahre kampf mit dem Versorgungsamt . auch ich bin im Widerspruchverfahren die Sachbearbeiterin hat keine Ahnung vor 3 Tage habve ich höflichst Sachstand gefragt da schimpfte Sie mir am telefon beleidigte Sie mich und legte das tel ab. das Problem ist behörden willkür die haben die macht dem ist egal ob es zu Gericht kommt denn Sie Zahlen nix. es entsteht kein Gerichtkosten für die Sachbearbeiter. ich habe Anwalt aber er macht gar nicht er Antwortet meine Mail nix , ich muss mich als Opfer von allen rechtfertigen , das ist Meine 2.Anwalt keine Versteht das, mein gott was Sie mir alles am Telefon gesagt hat , die Sacharbeiterin vom VA , " jaaa was wollen Sie sie haben so viele widersprüche, Sie haben Anwalt, Sie wollen mehr Gds usw. die wehren Sich mit allen mitteln seit 1 Jahr liegt die Gutachten vor Sie muss berechnen mir mein Bescheid senden macht Sie nix verzögert sie mit absicht. die sind ja auch etwas Sozialneidisch. also ich habe schlechte erfahrung mit Anwälte nur Geld denken die .
machen die Pflicht aufgaben nicht. das problem ist die Begutachtung die halten nicht an den Versorgungsmedzin an, da gibt es richtlinien die der Gutachter beim Feststellung der GdB achten muss machen die aber nicht da muss man richtig Gutachten angreifen muss. punkt zu punk die erstellen meistens zu niedrig und nicht alle Leistungen nur Grundrente fertig, keine macht sicxh für Ausgleichrente ,BSA, Ehegattenzuschlag, Scvhwerstbeschädigtenzulage und und und . ich werde bis zum höchste instanz gehen auch wenn es mir kostet , ich war vor der Tat in meine beruf als VORARBEITER tätig sie hat mich für normale einfacher arbeiter handwerker eingestuft , und gds ist zu wenig deswegen bin ich im widerspruch gegangen Gds ist Erfolglos geblieben sagte Sie mir am telefon ok mit der höhe Stufung der BSA ist unbekannt denke gehe zum Klagen daueert widerrum ca,3 Jahre ich sage an euch allen bitte gibt nicht auf am ende gewinnt ihr, ich habe wenig gehört dass ein Opfer sein recht ohne widerspruch bekommen hat so wenig dadurch spart der Vater Staat-Versorgungsamt Opfer müssen ihre rechte voll bekommen. Frage im OEG verfahren GdS 60+10=70 wegen der berufliche betroffensein ich habe aber im Schwerbehindertenausweis 60 GdB und kein Merkzeichen abwohl im Gutachten ,Atteste überall drin steht Begleitung erforderlich bin nur Ständig Begleitung B muss gewährt werden oder? im übrigen was ist mit der entstandene Fahrtkosten die schädigungsbedingt entstanden sind wird das erstattet?????
 
gemeinsam sind wir STARK !

Wenn ich die ganze Traurigkeit hier lese, dann kommt mir nur noch ein Gedanke.
Wie könnte man den Opfern auf ein Niveau eines öffentlichen Interesse erheben ? Denn erst wenn öffentliches Interesse besteht hat man die Möglichkeit seine Ansprüche und die Schieflage der Gesetze zu ändern.

...........................

etc
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,es ist echt schon erstaunlich wie viel Mitleid häufig auch gerade den Tätern entgegen gebracht wird.Vielleicht beschäfftigt sich die Allgemeinheit lieber mit den Tätern,weil es dann glaubt sich schützen zu können.Aber sich mit dem Opfer zu beschäfftigen bedeutet häufig sich mit seinen eigenen Ängsten zu beschäfftigen.
Ich denke,der Staat zieht alles so lange hin,weil es damit ja auch ein Schuldeingeständnis seitens des Staates ist.Außerdem ist es auch viel Geld.Daran glaube ich leider wird man wenig ändern können,außer Leute darauf aufmerksam machen,dass es so etwas wie Opferentschädigung überhaupt gibt und erklären,wie man am besten rangeht.

Liebe Grüße Leila
 
Nur was macht man, wenn man keinen Arzt hat, der das ganze Ausmaß kennt, weil man nie zu einem geht?
Nur eben wenn man Arbeit hat, lässt man sich von einem Orthopäden krank schreiben....weil es eben ein Hausarzt nicht macht, da er nicht schuld sein möchte, wenn das an der Rückführung meines Kindes scheitert?
Ich habe eine Therap. die kann nat. schreiben, was sie erlebt aber sie kann weder den GdS noch kann sie einschätzen was mir ansonsten zu stehen würde....aber genau das wollte der VDK!
Psychiater kennt mich noch zu wenig....
Ich werde am Montag mich gleich mal an das ganze dran hängen.....und ich werde dem VDK sagen, ich möchte das lesen, bevor er etwas weg schickt....
Hallo Vermisst,
mein Psychiater hat mich jetzt gerade 2 mal gesehen und trotzdem ist er davon überzeugt für mich die GdS 50 zu erkämpfen. Leider muss man ja erkämpfen schreiben, denn ein Beantragen ist es beim Versorgungsamt leider nicht...
Was ihm geholfen hat mich einzuschätzen ist ganz viel Papierkram!
Ich habe geschrieben Inzwischen 150 Gedichte in 15 Monaten, dann einen Zettel mit allem was mich persönlich, so als Persönlichkeit darstellt. ich habe im I-net ein Persönlichkeitsgutachten erstellen lassen für knapp 30 euro. Was mich in der Analyse total von den Socken gehauen hat! Alles was da drin stand stimmte...
Obwohl ich keinerlei Angaben zu meinen Fam. Verhältnissen und meiner kindheit gemacht habe. So stand da eben drin das ich vermutlich ein jüngstes Kind der familie bin und dass ich Probleme in Beziehungen habe und das diese Probleme aus meiner Kindheit stammen... Und wie ich in der Arbeit bin/war, es war gigantisch diese 104 Seiten zu lesen!
Naja und mit dem ganzen Kram versucht nun der Psychiater im Widerspruchsverfahren das Ruder für mich rum zu reißen.
Ich geh auch nicht gern zu Ärzten und schon gar nicht gern zum Psychiater! Den Psychiater, hatte ich bei der Antragsstellung noch nicht. Ich bin nur hin weil ich mit der Ablehnung rechnete. So hab ich ihn mir als "AS" im Ärmel aufgehoben und nun im Widerspruchsverfahren ausgespielt. Ob es was bringen wird weiß ich nicht, aber ich hoffe! und wenn nicht dann ziehe ich vors Sozi-Gericht und wenn ich da auch nicht weiter komme, dann lege ich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Da braucht man keinen Anwalt für und kostet nichts! So krieg ich dann wenigstens noch die 30 die sie mir ja zu gestehen würden, wären es BRD Taten...
 
Hallo, ich habe
von meiner Krankenkasse eine Absage wegen der Fahrtkosten zur
Therapie bekommen.
Dort heißt es, es wird nur gezahlt, wenn man Merkzeichen hat etc...
Ich weis aber, dass das Versorgungsamt sagte, ich bekäme alle Fahrtkosten sogar ohne Abzug von Einmaligen Pauschalen, wie es sonst ist....
Was kann ich tun?
Man kann bei der KK keine 4 Wochen Widerspruch einlegen, denn der Brief ist mit keiner Widerspruchsmögl.keit versehen.
Ich habe dort angerufen und gesagt, ich werde in Widerspruch gehen, da das alles wegen Schädigungsfolgen OEG geht und ich Rente beziehe und deshalb laut dem BVG Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten habe. Oder habe ich da etwas falsches verstanden und ich habe doch kein Anspruch auf Fahrtkosten?:mad:
 
Da du keine Merkzeichen hast, zahlt die Krankenversicherung auch nicht die Fahrten.

Sie gehen davon aus, daß du körperlich fit bist. Ich habe gelesen, daß du berufstätig

bist. Warum kommst du nicht zu den Therapien ? Was ist der Grund, schliesslich gehst

du ja arbeiten.

Abschließend möchte ich sagen, daß das OEG für deine Fahrten aufkommen muß, da

es Folgen deiner Kindheit sind. Was für folgen sind es denn ?
 
Lieber Vermisst um was für eine Fahrkosten hendelt es ? fahren zum Therapie? Ärzte? dies bekommste wenn dann beim Bersorgungsamt im Schwerbehindertenbereich falls du SBA hast und Merkzeiche "B" Ständiger Begleitung dafür bin ich jetzt im Widerspruchverfahren beim VA .

mal sehen ob die mir mein entstandene Fahrkosdten erstatten

hast du ein SB ausweis? wenn nicht wie hoxch ist deinGdS ? stell Antrag beim VA

lieber Grüsse
 

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