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Opferentschädigung OEG

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Ja ich gehe immer in Widerspruch!
Die 30 gestehen sie mir zu, aber nur wenn die Taten in der BRD passiert wären...
Da meines in der DDR war, muss ich aber 50 erreichen um annerkannt zu werden! Also die DDR Taten haben, ich nenn es mal, einen Sonderbonus... Im Einigungsvertrag wurde vereinbart das alle Taten die in der DDR geschahen nur annerkannt werden wenn das Opfer eine Schädigung von 50 davon getragen hat...
Die Rente bekomme ich deshalb nicht!
.

Hallo Ayp, hier fehlt die Gleichberechtigung Deutschlands. Da ich schon vieles „durchhabe“ weiss ich, dass es die harte Ungerechtigkeit gibt. Hier sieht man ganz deutlich, wie wir „ein Volk“ sind. Ich würde sagen, es ist ein Verfassungsfehler. Nur wer geht dagegen an ? Die Opfer nicht, denn sie haben nicht die Kraft.
 
Hallo Ayp, hier fehlt die Gleichberechtigung Deutschlands. Da ich schon vieles „durchhabe“ weiss ich, dass es die harte Ungerechtigkeit gibt. Hier sieht man ganz deutlich, wie wir „ein Volk“ sind. Ich würde sagen, es ist ein Verfassungsfehler. Nur wer geht dagegen an ? Die Opfer nicht, denn sie haben nicht die Kraft.
Guten Morgen Eastwind!
Das ist auch was meine Therapeutin sagt! Man muss diesen Einigungsvertrag in Frage stellen!🙁
Ich kann nun nicht auch noch vor das Verfassungsgericht ziehen...
Aber sicher irgend jemand sollte dies machen... Wenn ich mit meinem Widerspruch und einer eventl. Klage dann nicht durch komme, dann werd ich es mir wohl überlegen! :nerv😀enn ich will diese Annerkennung!
Ich will nicht nach GdB annerkannt werden, sondern nach GdS. Ich sehe da einfach einen Unterschied und mir ist er wichtig!
 
Quelle
Kriegsopferrente - Index K - Sozial-Fibel

Ausgleichsrente

Sie wird nur Schwerbeschädigten gezahlt, die einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Die volle Ausgleichsrente ist, wie die Grundrente,nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gestaffelt und beträgt zwischen 396 € (GdS von 50 oder 60) und 646 € (GdS von 100). Alle Einkünfte (mit Ausnahme von Leistungen der Sozialhilfe und ähnlichen nachrangigen Einnahmen) sind unter Beachtung bestimmter Freibeträge anzurechnen. Nur Empfänger einer Pflegezulage erhalten die Ausgleichsrente ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, und zwar bei Pflegezulage in den Stufen I und II mindestens zur Hälfte, in den Stufen III bis VI stets in voller Höhe.
§§ 32, 33 Bundesversorgungsgesetz


Wie würdet ihr diesen Gesetzestext interpretieren ?

 
Quelle
Kriegsopferrente - Index K - Sozial-Fibel

Ausgleichsrente

Sie wird nur Schwerbeschädigten gezahlt, die einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können. Die volle Ausgleichsrente ist, wie die Grundrente,nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gestaffelt und beträgt zwischen 396 € (GdS von 50 oder 60) und 646 € (GdS von 100). Alle Einkünfte (mit Ausnahme von Leistungen der Sozialhilfe und ähnlichen nachrangigen Einnahmen) sind unter Beachtung bestimmter Freibeträge anzurechnen. Nur Empfänger einer Pflegezulage erhalten die Ausgleichsrente ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, und zwar bei Pflegezulage in den Stufen I und II mindestens zur Hälfte, in den Stufen III bis VI stets in voller Höhe.
§§ 32, 33 Bundesversorgungsgesetz


Wie würdet ihr diesen Gesetzestext interpretieren ?

Das jeder der GdS von 50 oder 60 z.B. hat die Rente in Höhe von 396 € erhält, aber alle anderweitigen Einkommen die der Geschädigte hat, werden auf diese Rente angerechnet, sprich abgezogen. Aber der Abzug erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge. So würde ich des sehen. Der rest denke ich ist doch ziehmlich klar formuliert.
 
Das jeder der GdS von 50 oder 60 z.B. hat die Rente in Höhe von 396 € erhält, aber alle anderweitigen Einkommen die der Geschädigte hat, werden auf diese Rente angerechnet, sprich abgezogen. Aber der Abzug erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge. So würde ich des sehen. Der rest denke ich ist doch ziehmlich klar formuliert.

Entschuldige mich Apy, ich hätte es klarer formulieren müssen. Ich hätte gern die Interpretation von den blau markierten Schriftsatz.

Ich sehe es so – auch Hartz IV ist von der Anrechnung ausgeschlossen oder ?

Vielen Dank für deine Antwort !
 
meistens gesetztexte so formuliert dass man Sie nicht versteht ,das Versorgungsamt Behörden willkür, die wehren sich gegen die Opfer .

es muss bei der OEG Änderung geben so dass es etwas leichter werden muss , es ist unglaublich schwer für den Opfer ihre rechte durchzusetzen. besonders wenn ein Blöde Sachbearbeiter/in die nur mit dem Geschädigten zankt .
 
Entschuldige mich Apy, ich hätte es klarer formulieren müssen. Ich hätte gern die Interpretation von den blau markierten Schriftsatz.

Ich sehe es so – auch Hartz IV ist von der Anrechnung ausgeschlossen oder ?

Vielen Dank für deine Antwort !
Ja sehe ich auch so!
Hartz IV und Sozi-Hilfe sind ausgeschlossen!
Aber die Frage die sich mir dann stellt ist, Wie ist es andersherum?
Wird diese Einnahme dann auf Hartz IV angerechnet???
 
Ja sehe ich auch so!
Hartz IV und Sozi-Hilfe sind ausgeschlossen!
Aber die Frage die sich mir dann stellt ist, Wie ist es andersherum?
Wird diese Einnahme dann auf Hartz IV angerechnet???

Da bin ich auch überfragt. Bei Gelegenheit müsste ich mal anwaltlichen Rat einholen. Vielleicht lässt sich ja doch noch das ein oder andere zwischenzeitlich im Internet finden. Vielleicht.
 
Mein Arzt würde mich nie wegen psych. Probleme krank schreiben.....
Er sagte zu mir, dass er möchte, dass ich mein Kind wieder zurück
bekomme, denn seiner Meinung nach ist da eine Menge schief gelaufen.
Wenn er mich aber AU schreibt wegen psych. Probl. dann müsste er
sich irgendwann die Frage stellen ob er an meinem Leid schuld wäre, dass ich mein Kind viel. erst in Jahren wieder bekomme...🙁
Ich hatte dann die Möglichk. genutzt, da ich auch orth. Probs hatte, beim Orthopäden dann mich krank schreiben zu lassen....
Hat er so lange gemacht, bis die Kündigungszeit abgelaufen war, müssten ca 6 oder 8 Wochen gewesen sein.
Heute darf ich froh sein, dass mir gekündigt wurde, es war sehr schlimm..
Nun habe ich aber das Problem, dass das OEG sagt, ich hab meinen Beruf wegen Orthop. Probleme aufgegeben und somit wären es keine OEG Folgeschäden..
Wer weis Rat?

o.g Zitat von Vermisst

lieber vermisst bist du nun Annerkant OEG? oder das Versorgungsamt sagt dir es sind zwar beschwerden da aber nicht Folgeschäden ?also nicht zu tat zurückzuführen , wie ist den das bei dir alles bekommstdu schon Leistungen nach dem OEG wenn ja welche? nur Grundrente ? dann kann ich dir helfen vielleicht
 

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