Silan
Aktives Mitglied
Hallo logig,
über die Fahrtkosten bei einer Zuteilung ist bereits entschieden, denn das ist gesetzlich geregelt, dass man keine Fahrtkosten selber tragen muss.[FONT="] Da hat weder die Krankenkasse noch das Versorgungsamt das Recht zu entscheiden, ob oder ob nicht. Das ist das wichtige an der Zuteilung. da geht es nicht mehr über die erbringunung von Heilleistung sondern über die erbringung von Sachleistungen. Und das ist wesentlich umfangreicher als eben nur eine normale Krankenversicherung. Das findest du im § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG).[/FONT][FONT="] Der Anspruch umfasst die in § 10 – 24a BVG genannten Leistungen, die gem. § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistung ohne Beteiligung an den Kosten zu erbringen sind. Wenn man so wie ich eine Zuteilung für schädigungsbedingte und nichtschädigungsbedingte Erkrankungen hat, fällt da komplett alles rein, theoretisch könnte ich sogar die Besuche zu meiner Hausärztin mit aufführen, obwohl diese nur 300m entfernt ist und ich zufuß hingehe. Und es ist eigentlich an keine fristen gebunden, ausser dass die KK mir alle Fahrtkosten 4 Jahre rückwirkend erstatten muss. Klar versuchen die sich dagegen zu wehren, doch mittlerweile schreibe ich die Paragrapen und Absätze in jede Fahrtkostenanforderung von mir rein, damit die sich erst gar nicht rausreden können...
Diese Fahrtkostenanforderung muss ich an die AOK schicken.. und anfangs haben die regelmäßig abgelehnt. Seit dem ich mich aber im ersten Absatz nur über die Paragrapen und Absätze auslasse, und dass die vom VA eben über meine Zuteilungen informiert sind, geht es besser. Sie lehnen zwar noch manchmal ab, aber ein Anruf und sie überweisen😛
Wer privat versichert war, bekommt meines Wissens dann auch eine Zuteilung an die AOK. So weit ich weiß, läuft das immer über die AOK, da diese vom VA oder besser von Vater Staat einen Pauschalbetrag bekommt, der diese Kosten abdeckt. Die haben da einen Vertrag.
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über die Fahrtkosten bei einer Zuteilung ist bereits entschieden, denn das ist gesetzlich geregelt, dass man keine Fahrtkosten selber tragen muss.[FONT="] Da hat weder die Krankenkasse noch das Versorgungsamt das Recht zu entscheiden, ob oder ob nicht. Das ist das wichtige an der Zuteilung. da geht es nicht mehr über die erbringunung von Heilleistung sondern über die erbringung von Sachleistungen. Und das ist wesentlich umfangreicher als eben nur eine normale Krankenversicherung. Das findest du im § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG).[/FONT][FONT="] Der Anspruch umfasst die in § 10 – 24a BVG genannten Leistungen, die gem. § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistung ohne Beteiligung an den Kosten zu erbringen sind. Wenn man so wie ich eine Zuteilung für schädigungsbedingte und nichtschädigungsbedingte Erkrankungen hat, fällt da komplett alles rein, theoretisch könnte ich sogar die Besuche zu meiner Hausärztin mit aufführen, obwohl diese nur 300m entfernt ist und ich zufuß hingehe. Und es ist eigentlich an keine fristen gebunden, ausser dass die KK mir alle Fahrtkosten 4 Jahre rückwirkend erstatten muss. Klar versuchen die sich dagegen zu wehren, doch mittlerweile schreibe ich die Paragrapen und Absätze in jede Fahrtkostenanforderung von mir rein, damit die sich erst gar nicht rausreden können...
Diese Fahrtkostenanforderung muss ich an die AOK schicken.. und anfangs haben die regelmäßig abgelehnt. Seit dem ich mich aber im ersten Absatz nur über die Paragrapen und Absätze auslasse, und dass die vom VA eben über meine Zuteilungen informiert sind, geht es besser. Sie lehnen zwar noch manchmal ab, aber ein Anruf und sie überweisen😛
Wer privat versichert war, bekommt meines Wissens dann auch eine Zuteilung an die AOK. So weit ich weiß, läuft das immer über die AOK, da diese vom VA oder besser von Vater Staat einen Pauschalbetrag bekommt, der diese Kosten abdeckt. Die haben da einen Vertrag.
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