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OEG/BVG und Krankenversicherung... immer wieder spannend

Hallo logig,
über die Fahrtkosten bei einer Zuteilung ist bereits entschieden, denn das ist gesetzlich geregelt, dass man keine Fahrtkosten selber tragen muss
.
[FONT=&quot] Da hat weder die Krankenkasse noch das Versorgungsamt das Recht zu entscheiden, ob oder ob nicht. Das ist das wichtige an der Zuteilung. da geht es nicht mehr über die erbringunung von Heilleistung sondern über die erbringung von Sachleistungen. Und das ist wesentlich umfangreicher als eben nur eine normale Krankenversicherung. Das findest du im § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG).[/FONT][FONT=&quot] Der Anspruch umfasst die in § 10 – 24a BVG genannten Leistungen, die gem. § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistung ohne Beteiligung an den Kosten zu erbringen sind. Wenn man so wie ich eine Zuteilung für schädigungsbedingte und nichtschädigungsbedingte Erkrankungen hat, fällt da komplett alles rein, theoretisch könnte ich sogar die Besuche zu meiner Hausärztin mit aufführen, obwohl diese nur 300m entfernt ist und ich zufuß hingehe. Und es ist eigentlich an keine fristen gebunden, ausser dass die KK mir alle Fahrtkosten 4 Jahre rückwirkend erstatten muss. Klar versuchen die sich dagegen zu wehren, doch mittlerweile schreibe ich die Paragrapen und Absätze in jede Fahrtkostenanforderung von mir rein, damit die sich erst gar nicht rausreden können...
Diese Fahrtkostenanforderung muss ich an die AOK schicken.. und anfangs haben die regelmäßig abgelehnt. Seit dem ich mich aber im ersten Absatz nur über die Paragrapen und Absätze auslasse, und dass die vom VA eben über meine Zuteilungen informiert sind, geht es besser. Sie lehnen zwar noch manchmal ab, aber ein Anruf und sie überweisen😛

Wer privat versichert war, bekommt meines Wissens dann auch eine Zuteilung an die AOK. So weit ich weiß, läuft das immer über die AOK, da diese vom VA oder besser von Vater Staat einen Pauschalbetrag bekommt, der diese Kosten abdeckt. Die haben da einen Vertrag.
[/FONT]
 
eine Pauschale Erstattung soll es bei alles Krankenkassen geben, wie das läuft kann ich nicht sagen.

Da ich allerdings keine Zuteilung habe, würde ich generell nur Fahrtkosten für schädigungsbedigte krankenbehanldungen bekommen. Da ich allerdings Schädigungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren kann, bekomme ich über Antrag bei der Krankenkasse alle Fahrten erstattet. Eigentlich sollen ja alle schädigungsbedingten Kosten erstattet werden, da dies allerdings nicht direkt aufgeführt ist, weiß ich nicht ob mir das VA dann ärger machen würde. Ich bekomme Fahrtkosten nur erstattet, wenn der Antrag davor gestellt worden ist und genehmigt worden ist.

Zahlt dann bei dir auch die Krankenversicherung, die Fahrtkosten? Also das gar nicht übers Versorgungsamt läuft?

Dann nutzte es lieber noch, bevor das gesetzt geändert wird. Laut Entwurf, bekommst du dann zwar auch noch Leistungen für Nichtschädigungsfolgen, allerdings steht da nach dem SGB V. Wobei Geschädigte auch Sachleistungen ohne Zuzahlungen erhalten sollen, dann würde dieser Vorteil erhalten bleiben. Es wäre schön, wenn damit alle ab einem GdB von 50 von den Zuzahlungen befreit wären, so dass nur noch bei schädigungsunabhängigen Kosten eines gesetzlich Vesicherten, die Krankenkasse leisten müsste, aber eben nicht die Zuzahlungen. Wobei ich nicht sagen kann, ob wenn den die AOK verpflichtend für dich ist, diese andere Nachteile zu den anderen Gesettzlichen Krankenverischerungen hat. Glaube nach dem Entwurf, hast du auch ein Wahlrecht in welche Krankenkasse du wechseltst.

Es muss abgewartet werden, wie sich die Krankenbehandlung noch ändert, da die Länder angeregt haben, dass es da nur noch ein Kostenträger gibt, was ja um einges leichter wäre. Nur eben noch nicht klar ob Krankenversicherung oder unfallversicherung, denke beide haben ihre Vor- und Nachteile. Wie dann allerdings die ergänzenden Leistungen, Reise- und fahrtkosten laufen sollen, bleibt abzuwarten.
 
Ich habe noch nie Schädigung unabhängige Medikamente erhalten. Nur bedingte und da dort leider nur ptbs steht werden sogar Schmerzmittel abgelehnt. Obwohl das Folgen der ptbs sind.
Das ist leider ein riesen Problem es würde Jahre kosten dort zu klagen bzw klären dass alles an Krankheiten aufgeführt wird.
Bisher wurde mir jeder Antrag abgelehnt und klagen ist mir einfach zu anstrengend.
Was heißt Zuteilung? Kann mir das jemand erklären?
 
Hallo Vermisst,
eine Zuteilung bedeutet nichts anderes, als dass das VA geklärt hat, ob man für irgendwas ständig die Kosten übernommen bekommt. Das kann nur für Schädigungsfolgen sein oder für schädigungs- und Nichtschädigungsfolgen. Dann sagt das VA der Krankenkasse, dass Patient xy bei denen für z.B Schädigungsfolgen bei denen versichert ist. Es wird also zugeteilt. Daher kommt der Ausdruck "Zuteilung"
 
Müste dann nicht jeder egal ob gesetzlich Versichert oder nicht so eine Zuteilung bekommen? Bei mir steht nur auf den Bescheid das krankenkosten gewährt werden und das eben alles über KK läuft. Zwischen KK und VA gibt es keinen Austausch. Wie gesagt, meine KK hat einfch nur gesagt, dass der Arzt entsprechend abrechnen muss zw. ein Kreuz bei BVG machen muss.

@ vermisst, bekommst du die Schmerzmittel verordnet? Weil dann sollte es doch ähnlich wie bei mir gehen, wenn der Arzt das Kreuz BVG (ist ganz links) dann dürfte die Apotheke auch keine Zuzahlungen nehmen. Kann sein, dass nicht verschreibungspflichtigte Medikamente, übers VA laufen. Sprich du dort die Rechnung einreichen musst. Damit diese sehen, dass es sich um Medikamente für die anerkannte PTBS handelt, würde ich versuchen dass dir dein Arzt ein Privatrezept aufschreibt, wo wiederrum steht, dass es nach dem BVG ist. Ansonsten könte ich mir vorstellen, dass das VA der Meinung ist, das Schmerzmittel nicht wegen PTBS benötigt werden, sondernt wegen somaitische Schmerzen, die eben grade nicht anerkannt sind.

Falls deinem Antrag nicht entsprochen wird, kannst du erstmal selber Widerspruch einlegen. Einfach nur hiermit lege ich Widerpruch gegen ... ein. Begründung: Ich bin nach § 1 OEG mit der PTBS als Schädigungsfolge anerkannt, Aktenzeichen: und soll hierfür auch Heilmittel nach dem § 10 BVG bekomme. Ich benötigte die Schmerzmittel wegen meiner anerkannten PTBS. Dazu würde ich ein Schreiben vom Arzt einreichen. So ähnlich würde ich es schreiben. Den Widerspruch würde ich gleich zum VA schicken, oder weil die sind eh im Widerspruch dafür zuständig, nur die KK weiß es nicht unbedingt. Du müsstest nur die Widerspruchsfrist von einem Monat einhalten. Mit welcher Begründung hat das VA bzw. die KK abgelehnt?
 
Müste dann nicht jeder egal ob gesetzlich Versichert oder nicht so eine Zuteilung bekommen? Bei mir steht nur auf den Bescheid das krankenkosten gewährt werden und das eben alles über KK läuft. Zwischen KK und VA gibt es keinen Austausch. Wie gesagt, meine KK hat einfch nur gesagt, dass der Arzt entsprechend abrechnen muss zw. ein Kreuz bei BVG machen muss.

Leider nicht, denn es gibt Ausschlussgründe und der Hauptausschlussgrund ist eben eine gesetzliche Krankenversicherung. Die haben nun mal in Deutschland die meisten Menschen. Nur wer freiwillig oder privat versichert ist oder auch Familienversichert ist, hat Chancen. Doch auch da können noch weitere Ausschlussgründe zutreffen. Am Ende bleibt ein kliener Rest, der dann eine Zuteilung bekommt.
Nachtrag: Ich würde auf jeden Fall meinen Anspruch auf Zuteilung prüfen lassen. Das kann man beim zuständigen VA bei der OEG-Stelle bei dem zuständigen Sachbearbeiter für Heilbehandlung beantragen. Die prüfen dann alle Ausschlussgründe und entscheiden dann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ic dich verstanden habe, hast du mit der Zuteilung auch eine GKV-Karte bekommen. Frage mic nur grade, wie dies läuft, soweit ab 2024 noch alles über die Unfallversicherung läuft. Kann mir nicht vorstellen, dass es dann auch alles über eine Zuteilung zur Unfallversicherung läuft, weil ja grade im neuen Entwurf gesagt wird, dass nur Bedarfe übernommen werden welche auf Grund einer anerkannten Schädigungsfolge sind.

Kann allerdings auch nicht sagen, wie es bei Leuten läuft, die einen Unfall hatten und jetzt schon über die ÜV abrechnen.

Bin allerdings auch skeptisch, wie es laufen kann wenn alles nur noch über die GKV läuft. Was ich bis jetzt gehört habe und meine Erfahrung ist, dass die KK jetzt schon null Ahnung haben wie es beim BVG läuft. Sollte die Entscheidung beim Arzt sein, muss auch sichergestellt werden, dass dieser über die Schädigungsfolgen informiert wird. Es kann nicht sein, dass die berechtigten erstmal den Arzt aufklären müssen, wie es bis jetzt ist.

Zumal es bei den Heilbehandlungs- und Krankenkosten keinen Bestandsschutz gibt.

Momentan, habe ich immer Sorge, wie geprüft wird wenn mein Arzt der Meinung ist , dass es Schädigungsbedingt ist und dann alles erstmal ans VA geht und die nach Prüfung einer anderen Ansicht sind. Würde es nicht schädigungsbedingt sein, würde die wahrscheinlichkeit gross sein, dass mir z.B. Fahrtkosten weiter von der Kk übernommen werden. Wenn allerdings erst das VA prüft, bwürchte ich dass dann sich auch die KK anschließt und ggf. alles insgesamt abgelehnt wird. Soweit KK weiter genehmigt und dann mit VA klärt ob diese Übernehmen und dann im Zweifel doch als nicht schädigugnsbedingt zählt, sehe es anders aus. Da mangelt es einfach an klaren Auskünften.

Weißt du zufällig, wer bei dir prüft, ob kosten genehmigt werden, wo es eben von gewissen Kriterien abhängig ist, wie z.B. PT.
 
Hallo also ich habe das Problem dass bei der ptbs nur psycho pharma anerkannt werden als Schädigung Folge.
Ergo alles andere muss ich selber bezahlen obwohl ich in einem Krankenhaus mit schmerzabteilung einiges an ganz normalen Schmerz Mittel verschrieben bekam und eben keine Krankenhaus Zuzahlungen leisten musste. Wurde leider nachträglich erst anerkannt dass meine PTBS die Haupt Ursache des Aufenthalts war. Leider widerspricht sich da das System selbst. Sollte ich nochmal stationär deswegen gehen, muss ich ein Schreiben zeigen dass ich bei ptbs keine Zuzahlungen leisten muss. Leider wurde seitens des VA nix weiteres anerkannt. Der Diabetologe hat meine Erkrankung sogar als Schädig. Bedingt akzeptiert von sich aus und befreit mich seit Jahren. Ich befürchte nur wenn das die Kasse nicht akzeptiert, muss er das aus eigener Tasche zahlen

Wer weiß eigentlich warum auf einem Behinderten Ausweis EB und VB vorne drauf steht, wenn nan doch keinerlei Anwendung dafür hat?

Wer weiß ob sich nach dem neuen Gesetz da irgendwas ändern wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Mit welcher Begründung hat das VA bzw. die KK abgelehnt?

Hallo logig
Ich bekam zur Begründung, dass nach Überprüfung quasi nur eine ptbs als Schädigung anerkannt werden kann.
Dass es aber Folge Schäden gibt das kennen die wohl nicht.
Wenn sogar der Diabetes vom Facharzt als Folge anerkannt wird bzw er sieht das so, dann verstehe ich das erst Recht nicht dass Schmerz nicht anerkannt wird.
Auch somatoforme Schmerzen sind doch Folge Schäden oder nicht?
Seit Jahren wird alles auf die Psyche geschoben und nicht weiter geschaut. Leider hatte ich einiges an körperlichen bzw Orthopädischen Probleme was niemanden aufgefallen ist.
Ich habe seit Jahren eine Keilbein Höhlen Entzündung die jetzt eher durch Zufall über ein CT festgestellt wurde, weil ich auf einem Ohr fast nix mehr höre und massiven Unterdruck habe.
Warum muss alles erst messbar sein damit ich ernst genommen werde?
 
Nach dem BVG sollen Krankenbehandlung für anerkannte Gesundheitsstörungen, bei dir also PTBS und Gesundheitsstörungen welche von einer anerkannten Schädigungsfolge verursacht sind, genehmigt werden.

Entweder müsten die Schmerzmittel aus meiner Sicht also anerkannt werden, weil sie auf Grund der PTBS notwendig sind oder weil die Schmerzen von der PTBS verursacht worden sind. Hier solltest du dir von einem Arzt geben lassen, dass die Schmerzmittel auf Grund der Schmerzen sind, welche durch die PTBS verursacht werden. Wenn allerdings, der Gutachter beim Versorgungsamt weiter der Meinung ist, dass bei dir auf Grund der PTBS keine Schmerzen möglich sind, sondernt Schmerzen per se eine Somatische Verursachung haben müssen, kannst du versuchen mit wissenschaftlichen Meinungen zu begründen, dass bei einer PTBS eben Schemrzen sind. Dies geht auch aus der AWMF Leitlinie für PTBS S3 hervor, wo verwandte Störungsbilder u.a. somatoforme Schmerzstörungen sind.

Insoweit kann auch ein Facharzt sagen, dass die Diabätis von der PTBS verursacht worden ist. Wobei ich eben nicht weiß, ob dies überhaupt vom VA überprüft worden ist. Da die KK die Verantwortung auf die Ärzte abgibt, sollte es wenn dass VA einer anderren Meinung sein, die Kosten von der KK wiederholen. Soweit du ansonsten auch gesetzlich KV bist, sollte allerdings außer den Zuzahlung kein grosser Unterschied sein, da die Kassen ja eh nur eine Pauschale bekommen. Da allerdings das VA für Krankbehandlung für die meisten Sachen die KK beauftragt hat, sollte sie auch derren Entscheidung annehmen. Ansonsten sollten sie sicherstellen, wie es anders entsprechend laufen kann, dass eine mediziinsche Versorgung auf Grund der Schädigungsfolgen gewärhleistet werden kann und zwar unverzüglich.

Leider werden nach dem Entwurf zum neuen Gesetz nur noch Krankenbehandlung auf Grund von anerkannten Schädigungsfolgen anerkannt. Allerdings kannst du jede Schädigungsfolge anerkennen lassen, weil das VA hat sonst nichts zu tun und mit ständigen Begutachten wir leichtfertig durch die Belastungen eine Gesundheitliche Verschlechterung in Kauf genommen. Oder ist es nicht, dass Ziel einen GdS von 100 zu erreichen?

Auch ein Punkt wo es zu Verschlechterungen nach dem BVG kommen. Wobei ich denke, dass die Gesetzgebung sich eben nicht vorstellen kann wie viele Gesundheitsstörungen in z.B. einer PTBS enthalten sein können oder daraus verursacht werden können.

Es wäre anzuraten, wenn solche Punkte auch den Politikern noch vorher mitgeteilt werden. Z.B. über die Postkarte, welche Weltenbummler verlinkt hat.

Wobei die Länder anraten, dass die Krankenbeahnldungen nur entweder von den KK oder der UV festgesetzt werden und zur UV raten, wo alles was mit geeignet mitteln möglich ist, gewährt werden soll. Kenne mich allerdings nicht in der UV aus. Dies wird allerdings wahrscheinlich keine Änderungen wegen nur Krankenbehandlungen wegen anerkannten Schädigungsfolgen (bei dir also PTBS) mit sich bringen.

ich stelle mir jetzt schon vor, mit dem neuen Gesetzt einen Antrag stellen zu müssen, wonach alle Gesundheitsstörungen die in einer PTBS sind bzw. verursacht worden, auch anzuerkennen. Klar gleich mit den Zusatz, dass dies kein Verschlechterungsantrag ist, sondernt nur von nöten ist um auch die Bedarfe entsprechend zu bkeommen. Mit dem Entwurf sollen fast alle Bedarfe, nur noch auf Grund von anerkannten Schädigungsfolgen gewährt werden. Nach dem BVG werden Bedarfe gewährt die im Zusammenhang mit der Schädigung stehen.

Bleibt abzuwarten, ob es so im Gesetzt bleibt und wie es umgesetzt wird.
 

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