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OEG/BVG und Krankenversicherung... immer wieder spannend

Vermisst

Aktives Mitglied
Das ist Wahnsinn wenn man das alles dann vielleicht sich auch noch er streiten muss. Wird denn eine Hilfe im Haushalt auch nur noch rein Schädigung bedingt bezahlt? Derzeit steht in dem Bescheid drin aufgrund Schädigung Folgen.... Aber vielleicht wird einem da auch das Leben schwer gemacht. Seit neuesten soll ich ausfüllen wie viele Minuten ich eine Hilfe brauche am Tag. Sieht aus als wenn sie mir einen Antrag auf Pflege aufdrücken wollen.... Für die Kasse bin ich wahrscheinlich noch zu selbstständig und ich möchte auch solange alles selber schaffen aber ich brauche nun mal Hilfe.
Da schlägt nicht nur die ptbs zu sondern auch mein Rücken etc
 

Silan

Aktives Mitglied
Guten morgen,
mit einem Antrag auf Anerkennung neuer Folgeschäden wie zum Beispiel Diabetes wäre ich vorsichtig. Ich habe da vor Jahren mal mit meinem Sachbearbeiter drüber gesprochen, dem ich sehr vertraue, und der riet mir davon ab. Begründung war, dass man dann wieder in die regelmäßigen begutachtungen rutscht und es zumindest bei mir KV-technisch nicht relevant ist, da ich eh für Schädigungsfolgen und nichtschädigungsfolgen eine Zuteilung habe. Er sagte, vielleicht geht der GDS um 10 Punkte hoch, aber es kann auch passieren, dass ich runtergestuft werde und auf jeden Fall werde ich wieder regelmäßig begutachtet, da ja bei den neuen Sachen wieder Verbesserungen auftreten können.
Ich für meinen Teil habe daraufhin entschieden alles beim alten zu lassen.
 

logig

Mitglied
@ vermisst wenn es jetzt auf Grund von Schädigungsfolgen ist, gehe ich davon aus das es auf Grund deiner anerkannten PTBS ist. Wenn nach dem Entwurf, soziale Teilhabe für eine psychische Beeinträchitgung gegeben wird und diese bei dir auf Grund der aerkannten Schädigungsfolge (PTBS) ist, dann wirds du weiterhin die Haushaltshilfe bekommen. Soweit du allerdings für eine psychische Beeiträchtigung soziale Teilhabe bekommst, die nicht auf Grund der PTBS ist, gibt der neue Entwurf keine klaren Regeln, insbesondere ob es reicht wenn nur die psychische Beeinträchtigung mit auf die PTBS (anerkannte Schädigungsfolge) zurückzuführen ist.

Wegen Antrag auf Pflegegrad scheint es leider immer mehr so zu sein, dass versucht wird Zahlungen auf die Pflege abzuwälzen. Allerdings ist es im neuen BTGH aus meiner Sicht auch geschafft worden, klar zu stellen, dass Eingliederungshilfe und Pflege nebeneinander zu gewähren sind, weil sie verschiedene Zwecke verfolgen. Trotzdem wäre ich da vorsichtig. Soweit du allerdings erklären kannst, dass du die Haushaltshilfe dafür bekommst, um das Ziel zu erreichen, alles wieder selbsständig, wenn auch mit Hilfe, hinzubekommen, dürfte auch wenn bei dir ein Pflegegrad festgestellt wird, die Haushaltshilfe nicht gestrichen werden. Mitlerweile gibt es mit psychischen Problemen viel eher einen Pflegegrad, wo dann gewisse Sachen für dich oder auch mit dir gemacht werden oder du eben Hilfen bekommen sollst, wenn du z.B. Ängste hast. Wenigstens teoretisch, praktisch gibt es kaum Pflegedienstleister die bei PTBS entsprechende Pflege gewähren können. Schon auf Grund der meist geringern Pflegesätze. Mit einem Pflegegrad kannst ud allerdings auch Pflegegeld bekommen und dies frei nach deiner Wahl für die Pflege ausgeben. Hier solltest du nur darauf achten, dass damit eben keine Leistungen geben werden, welche du jetzt von der Haushaltshilfe bekommst. Wie sich alles ab 2020 mit einführung des 2 Teils des BTGH ändert, muss abgewartet werden.

@ silan mit dem Entwurf zum neuen Entschädigungsgestzt, sollen alle Leistungen nur noch auf Grund der anerkannten Schädigungsfolge gewährt werden. So wie ich es verstehe, kann allerdings auch nur eine Schädigungsfolge beantragt werden. Damit ist es eben anders als bis jetzt, auch eventuell nicht mehr möglich, dass auch Gesundheitsstörungen die von einer anerkannten Schädigungsfogle verursacht worden sind oder in dieser enthalten sind, Kosten abgesetzt werden. Sprich wenn jetzt "nur" eine PTBS anerkannt worden ist, ein Arzt dir für Ängste etwas verordnet und dies nicht mit der PTBS Diagnostisiert, dann würden die Kosten nicht mehr angesetzt. Ähnlich sieht es mit Schmerzen aus, auch somatoforme Schmerzen sind aus meiner Sicht, bei vielen bei einer PTBS gegeben. Ähnlich sieht es mit einer Diabeties aus, die würde dann auch nur noch zählen wenn sie anerkannt wird, egal ob damit eine Verschlechterung eingetretten ist oder nicht.

Sprich wenn sollte eine Anerkennung klar, nicht als Verschlechterungsantrag gekennzeichnet werden, damit nicht alles wieder geprüft wird. Wobei ich trotzdem die Problematik wie du geschrieben hast, auch bewürchte und schon die Belastung einer weiteren Überprüfung einer Schädigungsfolge, wird für die meisten gar nicht umsetzbar sein.

Soweit also zu erwarten ist, dass alles überprüft wird, würde ich lieber alles nur über die Krankenkasse laufen lasssen. Soweit allerdings, nur eine Prüfung erfolgt ob eine Gesundheitsstörung bereits als schädigungsbedingt gesehen wird, wäre dies ja auch keine Änderung in den bisherigen Tatsachen.

Schmerzen können auf Grund einer PTBS sein. So wird sogar von Ärzten häufig von somatoforme Schmerzstörung auf Grund der PTBS geschrieben. Dies ist auch die wissenschafltiche Meinung. Ich finde es sehr schade das die VA, häufig so uneinsichtig ist.
 

Freund

Neues Mitglied
Hallo, wir müssen ja alle von Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich und einer eventuell vorhandenen Erwerbsminderungsrente die Beiträge zur Krankenkasse, Pflegekasse und den Zusatzbeitrag zahlen. Wie genau wird das bei euch berechnet? Das würde mir sehr helfen. Wird der prozentuale Beitrag von dem ( also noch nicht bereinigten) Vergleichseinkommen berechnet? Davon müssten ja dann die vorab gezahlte EM-Rente abgezogen werden.

verhält es sich. bei euch also so, dass das Vergleichseinkommen quasi wie ein Bruttolohn gesehen wird, von dem die Beiträge berechnet werden? Oder, wie ist das bei euch berechnet worden? Vielen Dank.
 

logig

Mitglied
Hallo,

ich selber bekomme noch keine BSA. Da sich allerdings die Gesetzteslage im Laufe der jahre geändert hat, wäre wichtig zu wissen, seid wann du BSA, Ausgleichsrente bekommst und ob dies nach der Brutto oder Nettomethode berechnet worden ist.

Bei der seid ich glaube 7/2011 Nettomethode, scheint mir, dass vom nicht bereinigten Bruttovergleichseinkommen, nach im Gesetzt bzw. BSA Verordnung pauschale Abzüge vorgenommen werden und dann vom Nettovergleichseinkommen, deine anderen Nettoeinkünfte abgezogen werden. Damit würden keine KV, PV direkt abgeführt werden. Was damit zu erklären sein könnte, dass ja auch alle schädigungsbedingten Krankenkosten vom BVG bezahlt werden. Dies läuft zwar weiter über die KV, diese bekommen Heilbehandlungskosten allerdings erstattet. Sprich es werden keine KV Beiträge für Leistungen die Schädigungsbedingt bezogen werden benötigt. Anders als bei dem EM-Rente, wo ja weiter wenn du nicht schädigungsbedingt erkrankst die KV zahlt.

Allerdings sind die pauschalen Abzüge vom Bruttovergleichseinkommen, analog eines Gehaltsempfängers berechnet worden, nur das die Abzüge so wie ich es glaube, nicht die einzelnen Versicherungen zugute kommen, sondern von der Versorungsbehörde dir weniger ausbezahlt werden.

Soweit du allerdings bereits BSA vor 7/2011 benantrag hast, kann alles auch anders berechnet worden sein.

Wie bereits mitgeteilt, sind dies nur Annahmen von mir, wie ich das Gesetzt deute und es kann in der Praxis auch anders aussehen.
 

Freund

Neues Mitglied
Hallo Login, vielen Dank fùr deine Antwort. Ich wünsche dir viel Glück für deine Angelegenheit.

Die Sachlage ist aber einfach, ich bin gesetzlich versichert, und muss von BErufschadensausgleich und Ausgleichsrente Krankenkassenbeitrag, Pflegebeitrag und Zusatzbeitrag bezahlen, .Ob schädigungsabgangig oder nicht, das spielt für meinen Beitrag keine Rolle.

Es wird ja aus dem Vergleichseinkommen der reale BSA berechnet, die erste Zahl ist das Vergleichseinkommen, nach Abzügen entsteht der Berufsschadensausgleich, der ausbezahlt wird.

Ich möchte auch nur wissen, wie genau diese Beiträge für Kasse und Pflege von denen, die bereits BSA beziehen, berechnet werden: nimmt die Krankenkasse bei euch das Vergleichseinkommen als Berechnungsgrundlage, oder den realen BSA, der vom Vergleichseinkommen berechnet wird. Es wäre eine große Hilfe, wenn ihr mir helfen könntet.

Den Vergleichseinkommen (VE) von der Kasse als Berechnungsgrundlage zu nehmen, macht m. E. Keinen Sinn. Es gibt zwar die Netto-Berechnung des Berufsschadensausgleichs, so daß man denken könnte, das das VE einem gedachten Bruttolohn entspricht, der nach den Abzügen zu einem Netto-Lohn, dem ausgezahlten auch exakt im Bescheid so genannten Netto-BSA wird, aber:

es gibt auch die Brutto-Berechnung des Berufsschadensausgleichs, und dieser ebenfalls exakt so bezeichnete Brutto-BSA, der vom selben Vergleichseinkommen berechnet wird, da könnte die Kasse sagen, wir können nicht das Vergleichseinkommen, aus dem der Brutto-BSA berechnet wird, als Grundlage der Berechnung für die Beitrage werden,weil aus dem Vergleichseinkommen wird ja ein Brutto ( Brutto-BSA) noch nach Abzügen ausgerechnet.


Und dass gibt mir das Gefühl, dass ein Vergleichseinkommen vom Gesetzgeber nicht als gedachter, als ein vorgestellter, fiktiver Brutto-Lohn konzipiert worden ist. Es ergibt für mich keinen Sinn, vom Vergleichseinkommen als Brutto auszugehen.

Die Kassen ziehen aber den Beitrag von irgendeinem Brutto ein!
Ich konnte nirgendwo in Erfahrung bringen, wie der Gesetzgeber sich das vorstellt, also von was genau bei einem BSA der Beitrag für die Kassen zu ermitteln ist.

Deswegen würde ich Sehr gerne wissen, wie das bei euch ist, auch gerne per private Nachricht, das bereitet mir Sorgen, und ich würde mich sehr um eine Information freuen. Danke schön.
 

logig

Mitglied
Hallo,

nach Gesetzeslage ab 7/2011 wird vom Bruttogehalt ausgegangen, welches sich aus der Beamtenbeoldungstabelle ergibt. In der BSA-Verordnung steht, je nach dem was bei dir als angenomme Leistungsklasse angenommen wurde (also ohne Ausbildung, mit Ausbildung, Meister, Fachhochschulabschluß oder Hochschulabschluß) wie hoch dieses ist. Da die Beamtenbsoldungstabelle, wie üblcih beim Gehalt, vom Brutto sprich, hat der Gesetzgeber einfach pauschal gesagt, was für ABzüge abgezogen wird. Wenn jetzt allerdings an die KV / PV auch vom BSA abgeführt werden soll, besteht die Problematik, dass für den Betrag der dir abgezogen wird, vom Netto-Vergleicheinkommen deine anderen Einkünfte abgezogen werden. Damit kann nicht mehr gesagt werden, wieviel du eigentlich aus wie hoch eigentlich dein Brutto-BSA ist, von diesem sollte allerdings wenn BSA wie Gehalt gesehen wird, die KV/PV abgeführt werden.

Wobei warum werden von BSA überhaupt KV/PV abgeführt werden, weil KV/PV doch nur besteht wenn ich dafür bei Krankheit auch etwas bekommen kann, dieses liegt für den BSA, der ja Schädigungsbedingt ist, nicht vor, da wenigstens schädigungsbedingte Krankheitskosten gar nicht zu lasten der KV anfallen. Bei der PV ist es bis jetzt ncoh anders.

Bin allerdings analog vom gehalt immer davon ausgegangen, dass diese direkt vom AG (in diesem Fall Versorgungsamt) wenn von nöten, abgeführt werden. Wie läuft dies den bis jetzt bei dir ab, weil dann müsste ja auch Arbeitslosenversicherung (kann bei BSA kann nicht passieren) und Rentenversicherung abgeführt werden, auch hier glaube ich das die Rente durch BSA nicht höher wird. Wie läuft es den bis jetzt bei dir ab?

Sollst du jetzt direkt an die KV/PV zahlen?

Oder wird bis jetzt dir nur mitgeteilt, dass X viel KV/PV auf Brutto Y abgezogen wird und wie sich dies Brutto ergibt ist dir nicht nachvollziehbar?

Von meiner Logig würde ich dann sagen, dafür müsste vom Brutto-Vergleichseinkommen, dann deine Brutto Einkünfte abgezogen werden, dies gibt allerdings das Problem bei EM-Rente, dass bei dieser nur noch KV/PV entspricht und somit nicht mit einem Brutte-Gehalt, welches allerdings abgezogen werden müsste gleichgestellt werden kann. Sprich hier müsste Fiktiv auf eine Brutto Gehalt die EM-Rente berechnet werden und dann diese abgezogen werden. Sprich dein Brutto-Vergelcihseinkommen (was nachzulesen sein sollte) abzüglich des fiktives Gehaltes, welches du bei einer Brutto EM-Rente bekommen würde. Ich kenne keine bErechnungsgrundlagen die hier vom Gesetzgeber vorgesehen sind.

Bekommst du BSA vor 7/2011 (Antragsstellung des BSA bzw. OEG Antragsstellung ist entscheidend) oder erst danach.

Hoffe dir kann noch jemand auskünfte geben, wie alles bei ihr/ihm berechnet wird.

VG logig
 

logig

Mitglied
Hallo,

grade noch mal überlegt, es könnte auch sein, dass vom Brutto-Vergleichseinkommen die KV / PV berechnet werden und dann einfach die KV / PV Beiträge die du aus den anderen Einkünften hast abgezogen werden.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo zusammen bei der EM Rente sieht man ja deutlich was man an die Krankenkasse leisten muss. Beim BSA wird einfach ein Betrag abgezogen der meiner Meinung nach echt hoch ist.
Denn man muss bedenken du musst 1 Prozent deines Brutto Einkommen für zuzahlung Leistungen ausgeben bzw wird da raus gerechnet.
Das ist echt viel wenn das so gemacht wird denn auch die EM Rente musst auch dazu nehmen.
Momentan trifft es mich noch nicht weil ich HLU noch bekomme.
Aber sobald das wegfällt kannst davon ausgehen, dass ich hohe Zuzahlungen leisten muss.
Vor allem weil das VA die Diagnose Diabetes als Folge Erkrankung abgelehnt hat. Hatte keine Energie dagegen vorzugehen.
Werde ich aber irgendwann tun.
 

ulrike999

Neues Mitglied
Hallo Vermisst,
warum wird denn dein Sohn beim BSA mit angerechnet? Bei mir ist es so, dass mein BSA nicht angetastet wird, obwohl meine Frau als Marktleiterin gut verdient. Wir haben jede unser eigenes Einkommen... und ihre Sachen betreffen weder meinen BSA noch irgend welche Dinge bei der KK.

Meine KK-Story geht in die nächste Runde. Nachdem ich denen am Montag alle entsprechenden Unterlagen gemailt habe hatte ich heute ein Befreiungskärtchen in der Post. Jawoll, geht doch, hab ich gedacht... bis ich dann den Satz auf dem Kärtchen entdeckte: "Die Befreiung von Zuzahlungen gilt nur für Schädigungsleiden.":kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand:

Ich hab dann da angerufen und die Dame am Telefon gefragt, ob sie mir bitte erklären könne, warum die das da nicht geregelt bekommen, auch die Nichtschädigungsfolgen mit reinzunehmen... joa, wusste sie auch nicht, ich müse das verstehen, das wäre ja nicht alltäglich und die Frau XXX die das bearbeitet habe wäre nicht im Haus. Sie würde morgen früh mit ihr sprechen, damit sie mich dann anrufe. Nee, hab ich gesagt, sie braucht mich nicht anrufen, nur so ein Schreiben fertig machen, dass ich für Schädigungsfolgen als auch für Nichtschädigungsfolgen von den Zuzahlungen befreit bin. Ist doch nicht soooo schwer, oder :schulterzucken:
 

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