@ vermisst wenn es jetzt auf Grund von Schädigungsfolgen ist, gehe ich davon aus das es auf Grund deiner anerkannten PTBS ist. Wenn nach dem Entwurf, soziale Teilhabe für eine psychische Beeinträchitgung gegeben wird und diese bei dir auf Grund der aerkannten Schädigungsfolge (PTBS) ist, dann wirds du weiterhin die Haushaltshilfe bekommen. Soweit du allerdings für eine psychische Beeiträchtigung soziale Teilhabe bekommst, die nicht auf Grund der PTBS ist, gibt der neue Entwurf keine klaren Regeln, insbesondere ob es reicht wenn nur die psychische Beeinträchtigung mit auf die PTBS (anerkannte Schädigungsfolge) zurückzuführen ist.
Wegen Antrag auf Pflegegrad scheint es leider immer mehr so zu sein, dass versucht wird Zahlungen auf die Pflege abzuwälzen. Allerdings ist es im neuen BTGH aus meiner Sicht auch geschafft worden, klar zu stellen, dass Eingliederungshilfe und Pflege nebeneinander zu gewähren sind, weil sie verschiedene Zwecke verfolgen. Trotzdem wäre ich da vorsichtig. Soweit du allerdings erklären kannst, dass du die Haushaltshilfe dafür bekommst, um das Ziel zu erreichen, alles wieder selbsständig, wenn auch mit Hilfe, hinzubekommen, dürfte auch wenn bei dir ein Pflegegrad festgestellt wird, die Haushaltshilfe nicht gestrichen werden. Mitlerweile gibt es mit psychischen Problemen viel eher einen Pflegegrad, wo dann gewisse Sachen für dich oder auch mit dir gemacht werden oder du eben Hilfen bekommen sollst, wenn du z.B. Ängste hast. Wenigstens teoretisch, praktisch gibt es kaum Pflegedienstleister die bei PTBS entsprechende Pflege gewähren können. Schon auf Grund der meist geringern Pflegesätze. Mit einem Pflegegrad kannst ud allerdings auch Pflegegeld bekommen und dies frei nach deiner Wahl für die Pflege ausgeben. Hier solltest du nur darauf achten, dass damit eben keine Leistungen geben werden, welche du jetzt von der Haushaltshilfe bekommst. Wie sich alles ab 2020 mit einführung des 2 Teils des BTGH ändert, muss abgewartet werden.
@ silan mit dem Entwurf zum neuen Entschädigungsgestzt, sollen alle Leistungen nur noch auf Grund der anerkannten Schädigungsfolge gewährt werden. So wie ich es verstehe, kann allerdings auch nur eine Schädigungsfolge beantragt werden. Damit ist es eben anders als bis jetzt, auch eventuell nicht mehr möglich, dass auch Gesundheitsstörungen die von einer anerkannten Schädigungsfogle verursacht worden sind oder in dieser enthalten sind, Kosten abgesetzt werden. Sprich wenn jetzt "nur" eine PTBS anerkannt worden ist, ein Arzt dir für Ängste etwas verordnet und dies nicht mit der PTBS Diagnostisiert, dann würden die Kosten nicht mehr angesetzt. Ähnlich sieht es mit Schmerzen aus, auch somatoforme Schmerzen sind aus meiner Sicht, bei vielen bei einer PTBS gegeben. Ähnlich sieht es mit einer Diabeties aus, die würde dann auch nur noch zählen wenn sie anerkannt wird, egal ob damit eine Verschlechterung eingetretten ist oder nicht.
Sprich wenn sollte eine Anerkennung klar, nicht als Verschlechterungsantrag gekennzeichnet werden, damit nicht alles wieder geprüft wird. Wobei ich trotzdem die Problematik wie du geschrieben hast, auch bewürchte und schon die Belastung einer weiteren Überprüfung einer Schädigungsfolge, wird für die meisten gar nicht umsetzbar sein.
Soweit also zu erwarten ist, dass alles überprüft wird, würde ich lieber alles nur über die Krankenkasse laufen lasssen. Soweit allerdings, nur eine Prüfung erfolgt ob eine Gesundheitsstörung bereits als schädigungsbedingt gesehen wird, wäre dies ja auch keine Änderung in den bisherigen Tatsachen.
Schmerzen können auf Grund einer PTBS sein. So wird sogar von Ärzten häufig von somatoforme Schmerzstörung auf Grund der PTBS geschrieben. Dies ist auch die wissenschafltiche Meinung. Ich finde es sehr schade das die VA, häufig so uneinsichtig ist.