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OEG/BVG und Krankenversicherung... immer wieder spannend

Silan

Aktives Mitglied
Hallo ihr lieben,
ich muss mir das mal von der Seele schreiben…
Ich habe eine Zuteilung vom Versorgungsamt an die Krankenkasse, das bedeutet dass ich zwar bei der KK geführt werde, aber im Grunde genommen übers BVG versichert bin. Und zwar für Schädigungsfolgen und ebenfalls für Nichtschädigungsfolgen.
Nun ist es so, dass regelmäßig keiner bei der KK weiß, was das zu bedeuten hat. Und wenn sie dann nach einiger Detektivarbeit mal dahin kommen, wollen sie immer nur die Schädigungsfolgen einbeziehen. Spätestens wenn ein(e) neue(r) Sachbearbeiter(in) auftaucht, geht das Ganze von vorne los.
Erst vorgestern hatte ich einen Termin bei meiner Psychiaterin. Als sie mir dann eine Verordnung ausstellte sah ich, dass mal wieder keine Befreiung von den Zuzahlungen angekreuzt war. Ich machte dann die Damen am Tresen darauf aufmerksam, woraufhin sie mein Befreiungskärtchen sehen wollten. Das habe ich aber nicht. Dafür ist meine Versichertenkarte mit dem Status 6 gekennzeichnet. Ein immer wiederkehrendes Problem, weil viele das nicht zuordnen können. Ich wurde dann um Kontaktdaten bei der Krankenkasse gebeten, um das mal abschließend zu klären. Gut, habe ich gedacht, dann ist zumindest in dieser Praxis das mal wirklich abgeschlossen… weil ich erst im Februar eine Klärung wegen der Ansprüche mit der KK erwirkt hatte, da ich Fahrtkosten abgerechnet hatte. Pustekuchen! Es gab einen Sachbearbeiterwechsel und wieder wusste keiner Bescheid. Die Praxis bekam nach einigem hin und her nur die Auskunft, dass Schädigungsfolgen abgedeckt seien, alles andere nicht. Nun wissen die Vorzimmerdamen ja nicht, warum ich da war (natürlich wegen Schädigungsfolgen) und sagten mir, dass sie das Häkchen so nicht setzen können, weil sie nicht überprüfen können, was Schädigungsfolgen sind und was nicht.
Ich faxte dann ein Schreiben vom VA zur Praxis, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ich wegen Schädigungsfolgen und Nichtschädigungsfolgen eine Zuteilung habe und das gleiche Schreiben schickte ich zum xten mal an die KK, mit der bitte sich dieses Schreiben an den Bildschirm zu pinnen.
Ich empfinde das immer wieder als einen neuen Akt der Gewalt, denn das zwingt mich regelmäßig in aller Öffentlichkeit darzulegen, dass ich unter den Folgen von Gewalt zu leiden habe. Denn solche Gespräche finden immer am Tresen der Praxen statt, wo etliche Leute dann hinter einem stehen und munter zuhören, wie man versucht sich zu erklären.
Gibt es hier noch jemanden, der/die eine Zuteilung vom VA an die KK hat? Kennt ihr diese Probleme auch?

Liebe Grüße
Silan
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich habe das regelmäßig.
Da der Diabetologe auch der Überzeugung ist dass meine Erkrankung ein Folgeschaden ist bin ich dort auch befreit was leider das oeg nicht akzeptiert die Erkrankung.
Schließlich muss man ab 50 gds auch sekundäre Folgeschaden befreien zumindest hat mir das mal einer erklärt.
Für psychiatrische Medikamente bin ich schon immer befreit.
Reine Schmerzmittel leider nicht.
Ich erhalte seit längerer Zeit schon hlu vom va ergo zählt bei der Krankenkasse nur noch die 424 sozialbetrag bei 1 Prozent wegen chronischen Erkrankungen nur noch 50 Euro im Jahr und das restliche Jahr bin ich dann befreit.
Das heißt trotz bsa werden nur 424 Euro als Grundlage genommen.
Sobald aber mein Sohn Einkünfte hätte, fallen wir da raus und dann wird der tatsächliche Beitrag vom bsa berechnet.
Hab mich jetzt befreien lassen.
Damit sind die Diskussionen was und warum befreit sind, erstmal pasee.
Ab 1. Juli werden ja Kindergeld und EM Rente erhöht.
Aber rausfliegen dürfte ich noch nicht.
Hab mich von der ARD und ZDF Rundfunk Gebühr auch befreien lassen. Geht ja 3 Jahre rückwirkend
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,
warum wird denn dein Sohn beim BSA mit angerechnet? Bei mir ist es so, dass mein BSA nicht angetastet wird, obwohl meine Frau als Marktleiterin gut verdient. Wir haben jede unser eigenes Einkommen... und ihre Sachen betreffen weder meinen BSA noch irgend welche Dinge bei der KK.

Meine KK-Story geht in die nächste Runde. Nachdem ich denen am Montag alle entsprechenden Unterlagen gemailt habe hatte ich heute ein Befreiungskärtchen in der Post. Jawoll, geht doch, hab ich gedacht... bis ich dann den Satz auf dem Kärtchen entdeckte: "Die Befreiung von Zuzahlungen gilt nur für Schädigungsleiden.":kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand::kopfgegenwand:

Ich hab dann da angerufen und die Dame am Telefon gefragt, ob sie mir bitte erklären könne, warum die das da nicht geregelt bekommen, auch die Nichtschädigungsfolgen mit reinzunehmen... joa, wusste sie auch nicht, ich müse das verstehen, das wäre ja nicht alltäglich und die Frau XXX die das bearbeitet habe wäre nicht im Haus. Sie würde morgen früh mit ihr sprechen, damit sie mich dann anrufe. Nee, hab ich gesagt, sie braucht mich nicht anrufen, nur so ein Schreiben fertig machen, dass ich für Schädigungsfolgen als auch für Nichtschädigungsfolgen von den Zuzahlungen befreit bin. Ist doch nicht soooo schwer, oder :schulterzucken:
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo silan ich erhalte hlu für meinen sohn deshalb wird alles natürlich eingerechnet hat nix mit bsa zu tun.
Würde mein Sohn Geld verdienen bekäme ich eben den bsa und nicht zusätzlich hlu.
Beim hiesigen sozi amt würden wir nix erhalten insofern sieht man schon welche Vorteile es hat bsa und beim va zu sein.
 
Hallo,Silan,

Wie ist die Situation jetzt?

Ich würde die Kasse bitten, mit dem Versorgungsamt telefonisch das Ganze zu besprechen. Das VA wird dir helfen, das haben Asien bei mir auch gemacht, als es um die Befeiung ging. Schriftlich würde ich die Kasse dum eine Stellungnahme bitten, warum immer wieder dieser Fehler gemacht wird, obwohl sie schriftlich haben, dass sie für alles aufkommen müssen. Und was das mit dir macht, und dein Leid mit den ständigen Wechseln des Personals. Sie sind juristisch falsch zentriert, gehen von einer falschen Annahme aus. Korrigiere ihreSichtweise.

UND:

Ausserdem würde ich mich beim BMAS beschweren, UND bei der Aufsichtsbehoerde für die Kasse dass es So etwas gibt, habe ich gerade heraus gefunden. Gut zu wissen.


https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Weltenbummler,
in einem guten Moment habe ich tatsächlich ein Schreiben der AOK erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich für Schädigungsfolgen sowie für Nichtschädigungsfolgen befreit bin. Dieses Schreiben lege ich jetzt jedem neuen Arzt zum kopieren vor, damit die das schwarz auf weiß in ihren Unterlagen haben. Das Problem ist ja, wenn das bei den Abrechnungen nicht berücksichtigt wird, werden meine Therapien wie Ergo oder Physio auf das Budget der entsprechenden Ärzte angerechnet, obwohl die aus der Budgetierung raus sind. Hat also nicht nur für mich Auswirkungen sondern auch für den Arzt selber...
Nun ja, dachte, jetzt ist mal ruhe und ich kann mich zurücklegen... flatterte promt ein Schreiben der AOK ins Haus, dass sie meine Zuteilung überprüfen wollen. Auf Anfrage beim VA ist mir gesagt worden, dass sie diese Vorgehensweise so zwar nicht kennen, dass die Überprüfung eigentlich beim VA liegt, ich aber des lieben Friedens willen das Formular ausfüllen und zurücksenden solle, da ich ja keine Geheimnisse mitteilen würde. Ich habe das dann getan, weil ich Ruhe haben wollte, aber gut geht es mir damit nicht. Denn ich musste viele Dinge offenlegen, von denen ich im Nachhinein denke, dass die das da nichts angeht und die diese Dinge auch nicht erfahren, wenn die einfach die Zuteilung vom VA bekommen würden.
Na ja, jetzt ist es so wie es ist
 

logig

Mitglied
Da ich normal in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und bin, kommt bei mir die Befreiung von Nichtschädigungsfolgen nicht in Frage, oder irre ich da?

Bei mir hat die KK nach langen hin und her mitgeteilt, dass dies immer der Arzt entscheiden muss und wenn dieser ein Kreuz bei BVG macht, auch keine Zuzahlungen anfallen.

Da es allerdings vom Arzt häufig nicht eindeutig ist, ob jetzt alles für die anerkannte Schädigungsfolge, kommt hier das die Entscheidung vom Versorgungsamt getroffen werden muss. Oder mir wird gesagt, wenn er dort ein Kreuz macht, wird alles erst ans Versorungsamt abgegeben und ich bekomme dann eventuell nicht die Leistung.

Deshalb habe ich lieber den jährlichen Zuzahlungssatz bezahlt und bin für den rest für alles Befreit.

Da ich allerdings auch immer wegen Budget Probleme bekomme, habe ich mir ein Schreiben vom Versorgungsamt geben lassen, wo drauf steht, dass bei Schädigungsfolgen oder Gesundheitstörungen die davon verursacht worden sind, die Heilmittel nicht ins Budget fallen und ich von der Zuzahlung befreit bin. Ob das auch so klappt, und mir nicht im Nachherein das Versorungsamt noch ärger macht, weiß ich nocht nicht.

Meine Krankenkasse sagt, das merkmal 6 kann noch gar nicht gesetzt werden. Sprich ich muss, teoretisch jeden Arzt erst meine Schädigung erst mitteilen, was ich massiv belastend finde. Ein Austausch zwischen Krankenkasse und Versorungsamt besteht nicht. Bei allen anderen Abrechnungen, z.B. Anträgen auf PT, soll es gar kein Kreuz für BVG geben, sprich damit ist es meiner KK egal. Ich kann dehnen tausendmal sagen, dass ich anerkannt bin.

Es war schon schwer genug überhaupt rauszubekommen, wie es ohne Zuzahlung möglich ist und wegen Budget war über die KK gar ncihts raus zu bekommen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo logig, da ich nur wenig Zeit habe, antworte ich mal in deinem beitrag:
Da ich normal in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und bin, kommt bei mir die Befreiung von Nichtschädigungsfolgen nicht in Frage, oder irre ich da?

wenn man schon gesetzlich versichert war oder noch ist, hat man - wenn ich das richtig verstanden habe - keine chance eine Zuteilung an die KK bekommen. Nur wenn man privat oder freiwillig versichert ist, und einen GDS von 50 oder mehr hat, kann man eine Zuteilung bekommen. Warum das so ist weiß ich nicht, aber dieser Umstand sorgt wohl dafür, dass es so wenige Zuteilungen gibt.

Bei mir hat die KK nach langen hin und her mitgeteilt, dass dies immer der Arzt entscheiden muss und wenn dieser ein Kreuz bei BVG macht, auch keine Zuzahlungen anfallen.

ja, das ist der normale Weg, wenn man keine Zuteilung hat.


Da es allerdings vom Arzt häufig nicht eindeutig ist, ob jetzt alles für die anerkannte Schädigungsfolge, kommt hier das die Entscheidung vom Versorgungsamt getroffen werden muss. Oder mir wird gesagt, wenn er dort ein Kreuz macht, wird alles erst ans Versorungsamt abgegeben und ich bekomme dann eventuell nicht die Leistung.

das habe ich so noch nicht gehört. Aber es kann durchaus stimmen


Deshalb habe ich lieber den jährlichen Zuzahlungssatz bezahlt und bin für den rest für alles Befreit.

Der Knackpunkt ist, dass es ja nicht nur um die Befreiung geht, sondern - und das ist bei mir z.b. ein ziemlich wichtiger punkt - um Fahrtkostenrückerstattung. Und die ist nicht gering, da kommt bei mir jährlich oft ein 4-stelliger Betrag bei raus. Ausserdem sind viele Medikamente raus aus der Zuzahlung oder es muss weniger zugezahlt werden, die nicht unter die normale Befreiung fallen, wie z.b.einige Grippemittel oder bestimmte Abführmittel und sowas. Ausserdem hat man ja anspruch auf Brille, Hörgeräte, Zahnersatz und Hilfsmittel, die befreit sind. Da zahlt man sonst trotz Befreiung ja mächtig für.

Da ich allerdings auch immer wegen Budget Probleme bekomme, habe ich mir ein Schreiben vom Versorgungsamt geben lassen, wo drauf steht, dass bei Schädigungsfolgen oder Gesundheitstörungen die davon verursacht worden sind, die Heilmittel nicht ins Budget fallen und ich von der Zuzahlung befreit bin. Ob das auch so klappt, und mir nicht im Nachherein das Versorungsamt noch ärger macht, weiß ich nocht nicht.

Ja, solch ein Schreiben habe ich mittlerweile auch.

Meine Krankenkasse sagt, das merkmal 6 kann noch gar nicht gesetzt werden. Sprich ich muss, teoretisch jeden Arzt erst meine Schädigung erst mitteilen, was ich massiv belastend finde. Ein Austausch zwischen Krankenkasse und Versorungsamt besteht nicht. Bei allen anderen Abrechnungen, z.B. Anträgen auf PT, soll es gar kein Kreuz für BVG geben, sprich damit ist es meiner KK egal. Ich kann dehnen tausendmal sagen, dass ich anerkannt bin.

Den Status 6 hatte ich schon bevor ich die Zuteilung vom VA überhaupt schriftlich hatte schon ein paar Jahre auf meiner Versicherungskarte... die wissen einfach überhaupt nicht um die wirkliche Bedeutung dieser kleinen Zahl...

Es war schon schwer genug überhaupt rauszubekommen, wie es ohne Zuzahlung möglich ist und wegen Budget war über die KK gar ncihts raus zu bekommen.
Ja, die kennen ihre eigenen Gesetze nicht - hat mir mal ein Sachbearbeiter vom VA gesagt...

Wenn ich mir meine Versichertenkarte ansehe, steht da wirklich nicht viel drauf...Von vorne sieht die ganz normal aus, aber von hinten unterscheidet die sich stark von einer normalen versichertenkarte. Da stehen ausser bei der Kartenkennnummer nur xxxxxxxe drauf, weder name noch geburtsdatum und auch keine persöniche kennummer. UNd wenn die eingelesen wird, haben die Damen am Tresen ebenfalls keinen Zugriff auf meine Daten. Auch sie sehen nur xxxxe. Nur der Arzt selber kann meine Daten sehen, weiß nicht, ob es da eine bestimmte software für gibt, aber manchmal beschweren sich die Damen am Tresen, dass sie nichts lesen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Mitglied
Fahrtkostenerstattung bekomme ich von der Krankenkasse über Antrag nach § 60 SGB V, damit für alle Fahrten wo ich Behandelt werden muss. Eigentlich da ich schädigungsbedingt, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzten kann. Da allerdings mein Arzt meinte, wenn er das Kreuz bei BVG macht, wird alles erst ans Versrogungsamt abgegeben und ob und wann es dann genehmigt wird, steht damit in den Sternen. Die KK muss ja innerhalb von 3 Wochen ablehnen, sonst zählt es als Genehmigung. Diese Fristen hat das Versorgungsamt nicht. Da weiß ich nicht, wie es dann läuft und wie bei dir sind die Fahrtkosten eben nicht gering und ich drigend darauf angewiesen.

Dazu kommt, dass ich schädigungsbedingt eben auch Fahrtkosten für nicht schädigugnsbedingte Arztbehandlungen benötige. Allerdings so weit ich weiß eben nur für schädigungsbedingte krankenkosten bezahlt wird. Weiß ncicht ob schädigungsbedingte Fahrtkosten allgemein dazu gehören.

Wenn dies dann übers Versorgungsamt läuft, wie sollen die mir dann Fahrtkosten erstatten, welche ich zu allgemeinen Arztfahrten haben?

Wer entscheidet bei dir über die Fahrtkostenerstattung? Oder läuft dies auch alles über die krankenkasse, also dass diese dir dann auch erstattet?

Weil würde dies auch über das Versorgungsamt von den Zuzahlungen befreit sein, müsste ich kaum Zuzahlungen zahlen, da dann nur ausnahmsweise mal was ncith schädigungsunabhängig ist.

Müsste nicht ein privat Versicherter, der eine Zuteilung bekommt unten den gleichen Bedingungen wie ein geseztlich Versicherter laufen? Aber wäre ja schön wenn es da auch Zuzahlungsbefreiung für alle Leistungen gib
 

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