Hallo zusammen,
ich bin in 2019 nach dem OEG anerkannt worden. (30% GdS) Jetzt habe ich folgendes gelesen:
"Die Leistungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden zusammengefasst und deutlich erhöht. So erhalten Geschädigte mit einem Grad der Behinderung (GdS) von 30 oder 40 monatliche Zahlungen in Höhe von 400 Euro. Bei einem GdS von 50 oder 60 beträgt die monatliche Zahlung sogar 800 Euro. Für Schwerstbehinderte erhöht sich der Betrag um weitere 20 Prozent."
Bei mir ist es so, dass eine Schwerbehinderung GdB 70% vorliegt, die jedoch nicht als Gewaltfolge anerkannt wurde. Man kann es schlecht nachweisen.
Bei mir ist es der psychische Schaden
Wenn ich jetzt davon ausgehe stehe, dass die Schwerbehinderung von Geburt an ist und nicht in Verbindung mit der Gewalt in der Vergangenheit in Zusammenhang steht, habe ich auch keinen Anspruch auf die 20% Erhöhung, oder?
Würde mich freuen wenn ihr dazu vielleicht einen Rat für mich habt.
Ich wünsche euch allen noch schöne Weihnachten.
ich bin in 2019 nach dem OEG anerkannt worden. (30% GdS) Jetzt habe ich folgendes gelesen:
"Die Leistungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden zusammengefasst und deutlich erhöht. So erhalten Geschädigte mit einem Grad der Behinderung (GdS) von 30 oder 40 monatliche Zahlungen in Höhe von 400 Euro. Bei einem GdS von 50 oder 60 beträgt die monatliche Zahlung sogar 800 Euro. Für Schwerstbehinderte erhöht sich der Betrag um weitere 20 Prozent."
Bei mir ist es so, dass eine Schwerbehinderung GdB 70% vorliegt, die jedoch nicht als Gewaltfolge anerkannt wurde. Man kann es schlecht nachweisen.
Bei mir ist es der psychische Schaden
Wenn ich jetzt davon ausgehe stehe, dass die Schwerbehinderung von Geburt an ist und nicht in Verbindung mit der Gewalt in der Vergangenheit in Zusammenhang steht, habe ich auch keinen Anspruch auf die 20% Erhöhung, oder?
Würde mich freuen wenn ihr dazu vielleicht einen Rat für mich habt.
Ich wünsche euch allen noch schöne Weihnachten.