Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Neuregelung OEG - Leistungen nach Schwerbehinderung

Tyros5

Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin in 2019 nach dem OEG anerkannt worden. (30% GdS) Jetzt habe ich folgendes gelesen:

"Die Leistungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden zusammengefasst und deutlich erhöht. So erhalten Geschädigte mit einem Grad der Behinderung (GdS) von 30 oder 40 monatliche Zahlungen in Höhe von 400 Euro. Bei einem GdS von 50 oder 60 beträgt die monatliche Zahlung sogar 800 Euro. Für Schwerstbehinderte erhöht sich der Betrag um weitere 20 Prozent."

Bei mir ist es so, dass eine Schwerbehinderung GdB 70% vorliegt, die jedoch nicht als Gewaltfolge anerkannt wurde. Man kann es schlecht nachweisen.
Bei mir ist es der psychische Schaden

Wenn ich jetzt davon ausgehe stehe, dass die Schwerbehinderung von Geburt an ist und nicht in Verbindung mit der Gewalt in der Vergangenheit in Zusammenhang steht, habe ich auch keinen Anspruch auf die 20% Erhöhung, oder?

Würde mich freuen wenn ihr dazu vielleicht einen Rat für mich habt.

Ich wünsche euch allen noch schöne Weihnachten.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Tyros,
ich gehe mal davon aus, dass sich ''nur'' deine Grundrente erhöhen wird. Oder bekommst du auch einen Berufsschadensausgleich?

Die 20% Zulage für Schwerstbehinderte bezieht sich im Zusammenhang von OEG immer auf den GDS, nicht auf den GDB.
Außerdem ist es ein Unterschied ob von Schwerstbehinderung oder von Schwerbehinderung die Rede ist.
Schwerbehindert ist jemand ab einem GDS odee GDB ab 50 .
Schwerstbehindert ist man ab einem GDS oder GDB von 100.

Aber das neue BSG XIV bezieht sich nur auf deine Ansprüche gegenüber dem OEG, soweit ich weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
Bei mir ist es so, dass eine Schwerbehinderung GdB 70% vorliegt, die jedoch nicht als Gewaltfolge anerkannt wurde. Man kann es schlecht nachweisen.
Bei mir ist es der psychische Schaden

Wenn ich jetzt davon ausgehe stehe, dass die Schwerbehinderung von Geburt an ist und nicht in Verbindung mit der Gewalt in der Vergangenheit in Zusammenhang steht, habe ich auch keinen Anspruch auf die 20% Erhöhung, oder?
Hallo Tyrus5,

du verwechselst etwas miteinander, was miteinander wenig zu tun hat: GdB und GdS.

Der GdB ist der Grad der Behinderung und hat mit dem OEG nicht zu tun. In diesem sind all deine Beeinträchtigungen zusammengefasst.
Der GdS, auf dem du hier abzielst, ist der Grad der Schädigung, also die Einstufung deines Schadens vom Versorgungsamt, die sich auf deine erlebte Gewalttat(en) bezieht.

Das was du oben beschrieben hast bezieht sich ausschließlich auf den GdS. Ab einem GdS von 50 bist du schwerbeschädigt (nicht schwerbehindert) und kannst Anspruch auf eine Erhöhung haben.

Mit deinem GdB von 30 wirst du ab 01/2024 aber nach SGB XIV 400 € bekommen, wenn du nur die Grundrente bekommst.

Allen einen guten Rutsch.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ab einem GdS von 50 bist du schwerbeschädigt (nicht schwerbehindert)
Das ist so nicht ganz korrekt. Klar ist man mit dem GdS 50 schwerbeschädigt, aber da der Grad des GdS gleich dem Grad des GdB+zusäzliche Behinderung ist, ist man ab GdS 50 gleichzeitig schwerbehindert. Also der GdS ist dann mindestens der GdB, weitere Beeinträchtigungen werden hinzuaddiert.
Als ich damals meinen Schwebi beantragt habe, wollten die mir nur einen GdB von 40 zuerkennen. Als ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich alleine einen GdS von 60 habe, erhöhten sie auf einen GdB von 90.
Das alles ist ziemlich schwer durchschaubar...

Ich wünsche euch auch allen einen guten Rutsch in 2024.
 

--gefallen--

Neues Mitglied
Hallo silan, ich habe gerade deinen beitrag gelesen.
Mein GDB ist 50 und mein GDS liegt bei 60. Könntest du mir das besser erläutern??? Wie du dein 90 bekommen hast.
Viele Grüße und Frohes Neues
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo gefallen, dann haben die beim VA deinen GDS nicht berücksichtigt. Die wissen das nicht automatisch sondern du musst denen mitteilen, dass du einen GDS von 60 hast. Am besten den Bescheid vorlegen. Dann hast du Anspruch auf einen GDB von mindestens 60. Weniger dürfen die dir nicht geben, weil die 60 sind fix.
Wenn die 50 GDB unabhängig vom GDS sind, also andere Beeinträchtigungen beinhalten, müssen die oben auf gerechnet werden. Also wenn noch Schwerhörigkeit oder eine Gehbehinderung oder sonstwas zusätzlich bei dir vorliegt alsdas was deinen GDS ausmacht.
Da brauchst du nicht einmal einen Widerspruch, weil das gesetzlich geregelt ist. Hab den Paragraphen nicht im Kopf, aber vielleicht habe ich den irgendwo. Ich schau mal.
Liebe Grüße und ein gutes neues Jahr wünsche ich dir
...und natürlich allen anderen
 

--gefallen--

Neues Mitglied
Hallo gefallen, dann haben die beim VA deinen GDS nicht berücksichtigt. Die wissen das nicht automatisch sondern du musst denen mitteilen, dass du einen GDS von 60 hast. Am besten den Bescheid vorlegen. Dann hast du Anspruch auf einen GDB von mindestens 60. Weniger dürfen die dir nicht geben, weil die 60 sind fix.
Wenn die 50 GDB unabhängig vom GDS sind, also andere Beeinträchtigungen beinhalten, müssen die oben auf gerechnet werden. Also wenn noch Schwerhörigkeit oder eine Gehbehinderung oder sonstwas zusätzlich bei dir vorliegt alsdas was deinen GDS ausmacht.
Da brauchst du nicht einmal einen Widerspruch, weil das gesetzlich geregelt ist. Hab den Paragraphen nicht im Kopf, aber vielleicht habe ich den irgendwo. Ich schau mal.
Liebe Grüße und ein gutes neues Jahr wünsche ich dir
...und natürlich allen anderen
Danke, silan
Dann werde ich mich sofort darum kümmern.

Tatsächlich habe ich das dort mal angeben,aber die haben es ignoriert. Habe dann auch nicht mehr nach gefragt und war mir sehr unsicher. Weil ich die 60 durch die besondere berufliche Betroffenheit bekommen habe.

Viele Grüße
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo gefallen,
da bin ich ehrlich gesagt auch gerade überfragt, ob die besondere berufliche Betroffenheit da mit rein genommen wird. Ich habe die bislang nicht anerkannt bekommen. Von daher kann es schon sein, dass die nur den tatsächlichen GDS berücksichtigen müssen, ohne bbB. Aber ich würde auf jeden Fall fragen.
Ich habe noch ein besonderes Merkzeichen im Schwebi. Ich schau morgen mal, wie genau das heißt. Das hat was damit zu tun, dass ich Versorgungsberechtigt bin. Ich glaube da steht VB, aber sicher bin ich mir gerade nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Hallo gefallen,
ich hab jetzt noch einmal durch meine Akten gekuckt. Den Paragraphen habe ich mir damals nicht aufgeschrieben, der besagt, dass GDS mindestens = GDB ist. Sorry, aber vielleicht weiß jemand von den anderen hier was dazu?
Ich hab auch noch einmal auf meinen Schwerbehindertenausweis gesehen. Dieses ''besondere'' Merkzeichen dass ich habe ist tatsächlich ''VB'' . Es steht nicht in dem Balken auf der Rückseite des Schwebi sondern direkt darunter, also direkt unterhalb wo der GDB eingetragen ist. Ob, und wenn ja, welche Vorteile dieses Merkzeichen hat, weiß ich nicht.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo gefallen,
ich hab jetzt noch einmal durch meine Akten gekuckt. Den Paragraphen habe ich mir damals nicht aufgeschrieben, der besagt, dass GDS mindestens = GDB ist. Sorry, aber vielleicht weiß jemand von den anderen hier was dazu?
Ich hab auch noch einmal auf meinen Schwerbehindertenausweis gesehen. Dieses ''besondere'' Merkzeichen dass ich habe ist tatsächlich ''VB'' . Es steht nicht in dem Balken auf der Rückseite des Schwebi sondern direkt darunter, also direkt unterhalb wo der GDB eingetragen ist. Ob, und wenn ja, welche Vorteile dieses Merkzeichen hat, weiß ich nicht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Antrag auf Oeg jetzt oder nach 2024 Gewalt 9
H OEG Neufassung Gewalt 255
E OEG Verfahren Gutachten Gerichtsverfahren Gewalt 17

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben