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OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme

Hallo Silan,

hast du schon etwas von deiner KK bzgl deines Fahrkostenantrags gehört?

Ich habe Ende 2024 auch noch einen Antrag eingereicht, allerdings hatte ich keine Bescheinigungen meiner Behandler*innen für die Termine mit eingereicht, da ich die Idee spontan von dir übernommen habe, und somit gar nicht über Terminbescheinigungen verfüge. Die Termine habe ich aus meinem Kalender übernommen. Sie müssten sich allerdings mit den Abrechnungen der Ärzt/Therapeut*innen seitens der KK abgleichen lassen.
Ausser einer Eingangsbestätigung habe ich aber noch keine Antwort erhalten.

Ich bin gespannt.

Gruss Höhnchen
Das hatte ich ganz vergessen, da noch ein Update zu geben...

Also bei mir wurden alle Fahrtkosten übernommen, sowohl die von vor 2024 als auch die von nach 2024. Nicht nur wegen Psychotherapie, auch die Fahrtkosten für normale Arztbesuche, andere Facharztbesuche und die Fahrten zu Physiotherapeuten wurden komplett übernommen. Auch nach 2024.
 
Danke @Silan für dein Update.
Meine Krankenkasse hat mir meine Fahrkosten ebenfalls erstattet, aber es war kompliziert.
Als ich ca 2 Monate nach dem Antrag nich nichts von meiner KK gehört habe, habe ich hinterher telefoniert. Und was soll ich sagen, sobald ich sagte es ginge um meinen Antrag auf Fahrkostenerstattung für ambulante Behandlungen, würgte mich mein Gegenüber sofort mit der Begründung ab, die gäbe es um SGB V nicht. Es war unheimlich schwierig mein Anliegen komplett vorzutragen, bis ich dann endlich zu einer SB durchgestellt wurde, die schon mal was von Entschädigungszahlungen gehört hat. Dann habe ich nach ca 4 Monaten mein Geld rückwirkend für vier Jahre erhalten.
Den Namen der SB habe ich mir natürlich notiert, und werde versuchen den nächsten Antrag irgendwie über sie laufen zu lassen, würde mir viel Zeit und Nerven sparen.

Von daher Danke @Silan für den Tipp, ohne diesen hätte ich es nicht gewusst.
 
Huhu, ich frag hier jetzt einfach mal dazwischen. Bei euch wurden die Fahrtkosten zur Thera (über KK) über BVG/SGB XIV bewilligt?

Ich hab aktuell das Problem, dass ich keine erreichbare Therapeutin finde, mangels Mobilität und Plätzen. Hab eine Online gefunden,glaube aber das ist nicht gut, wegen der Nachsorge nach Traumatherapie/Traumaexposition.

Hatte auch ne Thera mit freien Plätzen, zu der mich Taxi/Fahrdienst pro Sitzung aber 150€ kosten würden. Da ich über die KK keine Fahrtkosten bekommen kann mangels Merkzeichen etc., frage ich mich jetzt ob nur die Fahrtkosten übers SGB XIV laufen könnten. Ich hab aber Angst darauf sitzen zu bleiben, weil es wieder heißt "nicht schädigungsbedingt ", obwohl ich ja grade wegen der Schädigung in Behandlung bin.

Da ich schädigungsbedingte PTBS habe aber auch immer eine Depression mitdiagnostiziert wird, die angeblich nicht nachweislich schädigungabedingt sein kann, ist das sehr schwierig im Umgang mit dem Versorgungsamt.
 
Fahrtkosten bekommst du nur erstattet, wenn deine Schädigungen von VA anerkannt sind. Und dann gibts auch nicht 150€ für Fahrdienste, sondern 30 ct. für jeden Kilometer, kürzeste Strecke. Die Strecke wird über irgendeinen Routenplaner ermittelt und entsprechend fällt dann die Rückerstattung aus.
Auch mit Merkzeichen im Schwebi ist es schwer, Fahrtkosten ersetzt zu bekommen. Auch wenn der Arzt die Krankenfahrt verordnet. Dass muss dann vorher schon von der Krankenkasse genehmigt werden. So ist mein Wissensstand.
 
wenn es sich um schädigungsbedingte Krankheitskosten handeln, was bei mir gegeben ist, wenn der Arzt / Therapeut ein Kreuz bei noch BVG macht, bzw. bei Fahrtkosten bescheinigt, dass du wegen der anerkannten Schädigungsfolgen dort warst, bekommst du Fahrtkosten nach § 53 SGB XIV.

Hiernach die angemessenen Reisekosten, welche nach dem Bundesreisekostengesetz bestimmt werden. Bei einem PKW sind das € 0,20 pro gefahrenden Kilometer (kürzes Strecke z.B. nach Maps).
Somit es nicht zumutbar ist, mit dem PKW zu fahren, müsste nach meiner Sicht, auch ein anderes angemessene Transportmittel bezahlt werden. Bei meiner Krankenkasse, brauche ich jedes Jahr eine Verordnung zu Krankenbeförderung und eine Bescheinigung vom Arzt.
 
sondern 30 ct. für jeden Kilometer, kürzeste Strecke. Die Strecke wird über irgendeinen Routenplaner ermittelt und entsprechend fällt dann die Rückerstattung aus.
Ohje, ja sowas hab ich mir fast gedacht, ist halt nur dumm wenn man nicht selbst fahren kann, aber das ist ja oft egal.
Oder wahlweise auch nur 20 ct pro gefahrenem Kilometer….
Noch "besser" ... Dafür kann man selbst fahren, aber um die Kosten geht es mir nicht, die würd ich liebend gern alleine zahlen wenn es ginge...
Bei meiner Krankenkasse, brauche ich jedes Jahr eine Verordnung zu Krankenbeförderung und eine Bescheinigung vom Arzt.
Und dann läuft das über die KK, aber die rechnet mit Versorgungsamt ab?
 
In der Regel müssen Patienten die Kosten für Fahrten zu ambulanten Terminen selbst tragen.
Außer sie sind aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in der Lage öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder sich selbstständig fortzubewegen.
Menschen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben oft erleichterte Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Bei Fahrten zur Therapien oder Behandlungen gelten strenge Vorgaben für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigen, insbesondere bei schwerer Bewegungseinschränkung oder regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie.
In solchen Fällen ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
Ohne diese Genehmigung erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme.
Zudem ist eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten üblich, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt.
 
Fahrtkosten auch nach §53 SGB XIV werden immer über die Krankenkasse abgerechnet. Soweit ich weiß, werden die über einen Pool abgerechnet, der vom VA dafür bereitgestellt wird. Läuft aber wie gesagt uber die Krankenkasse.
 
Und dann läuft das über die KK, aber die rechnet mit Versorgungsamt ab?

Ich meine das Reisekosten nach § 53 SGB XIV grundsätzlich über die Krankenkasse bezahlt (§57 SGB XIV) wird und diese dann mit dem Versorgungsamt abrechnen. Soweit du zu schädigungsbedingten Krankenbehandlung fährst und es medinisch notwendig ist, sollten auch die Taxi Kosten übernommen werden. Wobei gekuckt wird, was wirtschaftlich am günstigens ist. Ich habe vom Versorgungsamt ein Schreiben bekommen, dass Krankenbehandlungen etc. die wegen der Schädigungsfolgen von den Kosten / Zuzahlungen befreit sind und auch keine Fahrtkosten zu leisten sind.

Bei meiner Krankenkasse reicht es, wenn ein Arzt BVG ankreuzt bzw. mitteilt, dass Schädigungsbedingt. Für die Fahrtkosten brauchen sie noch eine Bescheinigung das du gefahren bist evtl. auch mit bestätigung das Schädigungsbedingt ist, ggf. bestätigung des Fuhrunternehmens.

Nach § 42 SGB XIV ist lediglich geregelt, dass du Krankenbehandlung wegen der anerkannten Schädigungsfolgen bekommst. Eine Regelung, dass ausschließlich anerkannte Schädigungsfolgen bzw. in welchem Grad diese behandelt werden müssen, steht dort nicht.
 
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