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OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme

Fahrtkosten auch nach §53 SGB XIV werden immer über die Krankenkasse abgerechnet.
Ja habs gesehen und nach Bundesreisekostengesetz. Da gibt es tatsächlich vei triftigem Grund auch Taxikosten. Da sind wir dann wieder beim Thema ob die Versorgungsverwaltungen sich auch an die Gesetze halten oder ihr eigenes Süppchen kochen...
Ich meine das Reisekosten nach § 53 SGB XIV grundsätzlich über die Krankenkasse bezahlt (§57 SGB XIV) wird und diese dann mit dem Versorgungsamt abrechnen.
Das würde aber heißen ich beantrage die bei der Kasse statt beim Versorgungsamt mit Hinweis auf SGB XIV?
Bei meiner Krankenkasse reicht es, wenn ein Arzt BVG ankreuzt bzw. mitteilt, dass Schädigungsbedingt. Für die Fahrtkosten brauchen sie noch eine Bescheinigung das du gefahren bist evtl. auch mit bestätigung das Schädigungsbedingt ist, ggf. bestätigung des Fuhrunternehmens.
Das ist interessant. Also du hast das mal bei der Kasse beantragt quasi formlos? Du sagst Arzt. Gilt das auch für die Therapie oder muss das dann dafür auch ein Arzt (Hausarzt?!) verordnen?

Ich hab halt Angst wieder in dieser Diskussionsrunde mit dem Versorgungsamt zu landen, ob das notwendig und schädigungsbedingt ist.

Problem ist nämlich,dass § 42 schon auf die "anerkannten Schädigungsfolgen" abstellt. Das heißt wenn ich die Therapie zwar wegen einer PTBS primär mache, aber dort eben auch weiterhin eine Depression oder dissoziative Anteile festgestellt werden, dann ist es ja wieder nicht ganz klar.

Aber wenn die Kasse das einfach durchwinkt und das ggf. sogar pauschal mit denen abgegolten wird über die Versorgungsämter, dann wäre das natürlich leichter als erwartet.
 
Da sind wir dann wieder beim Thema ob die Versorgungsverwaltungen sich auch an die Gesetze halten oder ihr eigenes Süppchen kochen...

Ist mehr die Frage ob sich die Krankenkasse daran hält. Teoretisch soll mit dem SGB XIV alles (das du anerkannt bist und womit) aus der Krankenversicherungskarte hervorgehen. Das bekommen die KK allerdings technisch nicht hin. Ergo wird ein Schreiben vom Versorgungsamt benötigt, dass ohne Kosten incl. Fahrtkosten. Dies Schreiben ist meist allerdings kein Problem für die meisten Versorgungsämter.
Das würde aber heißen ich beantrage die bei der Kasse statt beim Versorgungsamt mit Hinweis auf SGB XIV?

Ja. Die Krankenkasse sollte es dir erstatten. Ich reiche dafür jedes Jahr eine Krankentransportverordnung ein und jeweils Bescheinigungen von Ärzten etc. das ich dort war. Ggf. braucht die Krankenkasse noch Bescheinigung das jeweilige Behandlung etc. wegen Schädigungsfolgen. Dafür benötigst du das Schreiben das mit anerkannten Schädigungsfolgen keine Kosten zu tragen hast. Ich hatte damals auch meiner Kasse, dass Schreiben eingereicht. Wobei mit dem SGB XIV, alles eigentlich vom Versorgungsamt an die Kasse übermittelt werden müssste. Ob sie es machen kann ich nicht sagen.
Das ist interessant. Also du hast das mal bei der Kasse beantragt quasi formlos? Du sagst Arzt. Gilt das auch für die Therapie oder muss das dann dafür auch ein Arzt (Hausarzt?!) verordnen?

s.o. Geht für alles was im Zusammenhang mit Krankenbehandlung ist (Heilbehandlung, Therapie, ggf. Hilfsmittel u.ä.).
Problem ist nämlich,dass § 42 schon auf die "anerkannten Schädigungsfolgen" abstellt. Das heißt wenn ich die Therapie zwar wegen einer PTBS primär mache, aber dort eben auch weiterhin eine Depression oder dissoziative Anteile festgestellt werden, dann ist es ja wieder nicht ganz klar.

Es steht ja nur, dass du wegen anerkannten Schädigungsfolgen behandelt wirst. Dieser Teil ist von den kosten befreit. Da müsste sich ggf. die Krankenkasse mit dem Versorgungsamt streiten.
Aber wenn die Kasse das einfach durchwinkt und das ggf. sogar pauschal mit denen abgegolten wird über die Versorgungsämter, dann wäre das natürlich leichter als erwartet.

Ja, ist weit leichter.
 
Teoretisch soll mit dem SGB XIV alles (das du anerkannt bist und womit) aus der Krankenversicherungskarte hervorgehen.
Ich hab da zufällig gestern in der Mitglieds/Versicherungsbescheinigung gesehen, dass ich da zum einen als Rentnerin aber auch als SER geführt. Werde. Das wusste ich gar nicht. Hab bisher auch alle Zuzahlungen für Psychopharmaka und Co bezahlt. Muss ich dann echt mal beim Versorgungsamt erbitten, dass mir das noch bescheinigt wird.

Und ja, ich denke solange es "mitbehandelt" wird, was anerkannt ist. Irgendwie hab ich das Gefühl bei Heilbehandlung denkt man immer es könne ja nur eine Krankheit behandelt werden, dabei steht auf gefühlt jeder zweiten AU-Bescheinigung mehr als eine Sache. Grad bei psychischen Sachen.

Danke für die Info 🙂
 
Bei schädigungsbedingten Heilbehandlungen hat sich keiner überlegt, dass häufiger mehrere Sachen behandelt werden, schon weil sie ineinander übergreifen oder eben von anerkannten Schädigungsfolgen verursacht wurden. Mit dem SGB XIV, war der Gesetzgeber der Ansicht, dass jede kleine Gesundheitsstörung immer erst über ein Gutachten anerkannt werden soll. Was i.d.R. unmöglich ist, insbesondere bei psychischen Erkrankungen bei dehnen vieles enthalten ist.
ch hab da zufällig gestern in der Mitglieds/Versicherungsbescheinigung gesehen, dass ich da zum einen als Rentnerin aber auch als SER geführt.

Bei mir ist es nicht enthalten und die KK meint, dass dies noch auch nicht möglich ist. Auch die Ärzte sagen, dass sie es aus der Krankenversicherungskarte nicht sehen können. Da scheint es von KK zu KK abweichungen zu geben, fragt sich nur, warum es einige KK hinbekommen und andere nicht.
 
Teoretisch soll mit dem SGB XIV alles (das du anerkannt bist und womit) aus der Krankenversicherungskarte hervorgehen.
Theoretisch stimmt das, praktisch gesehen geht das anscheinend mit der Umstellung ins SER nicht mehr. Ich habe jetzt ein neues Versichertenkärtchen bekommen, aus dem nix mehr hervor geht. Demnach bin ich einfach nur familienversichert. Aber ich habe solch ein Schreiben bekommen:
Ergo wird ein Schreiben vom Versorgungsamt benötigt, dass ohne Kosten incl. Fahrtkosten.
Allerdings von der Krankenkasse, nicht vom VA...
Sieht so aus...2026-02-19_Zuzahlungsbefreiung 2026.jpg
Ich hab da zufällig gestern in der Mitglieds/Versicherungsbescheinigung gesehen, dass ich da zum einen als Rentnerin aber auch als SER geführt.
Bei uns war das bis zum Dez. 25 auch alles auf der Karte hinterlegt. Und die Kreuzchen auf den Verordnungen wurden automatisch gesetzt. Allerdings hatten wir auch eine Zuteilung für Schädigungsfolgen und auch für Nichtschädigungsfolgen. Jetzt ist keine Info mehr drauf...
Bei mir ist es nicht enthalten und die KK meint, dass dies noch auch nicht möglich ist. Auch die Ärzte sagen, dass sie es aus der Krankenversicherungskarte nicht sehen können.
Naja, bei meiner Kk wars ja vorher möglich... jetzt anscheinend nicht mehr...
Die Ärzte bei mir stehen jetzt vor einem großen Dilemma. Das VA und die KK sagen, ich solle das Schreiben vorlegen, dann kreuzen die Ärzte BVG und von Zuzahlungen befreit an. Die Ärzte sagen: '' Die sind ja lustig, woher sollen wir wissen, ob genau diese Beschwerde jetzt aus den Schädigungsfolgen resultiert oder nicht...''
Kk und VA sagen: Da müssen sie ihren Bescheid vorlegen...''
In meinem Bescheid steht drin, Dissoziative Identitätsstörung mit komorbiden Störungen...
... Joa, sagen meine Ärzte, das könnten sie nicht entscheiden, denn sie hätten kein Jura studiert sondern Medizin und das kann alles oder nichts bedeuten...

Es ist so zermürbend...
 
Bei schädigungsbedingten Heilbehandlungen hat sich keiner überlegt, dass häufiger mehrere Sachen behandelt werden, schon weil sie ineinander übergreifen oder eben von anerkannten Schädigungsfolgen verursacht wurden
Ja vor allem bei der Pflege z.B. wurde ja wenigstens angepasst, dass wenn die Schädigungsfolge mit Nichtdchädigungsfolge zusammenwirkt oder diese verschlechtert und dadurch Bedürftigkeit entsteht auch Pflege erbracht wird... bei der Heilbehandlung gibt es das nicht, wo ich nur denke "Hä? Grade da kann das wie du ja auch sagst erst recht der Fall sein.".

Also dass ne Depression auflebt, wenn man länger aufgrund PTBS völlig verzweifelt ist oder nicht schläft oder was auch immer ist ja normal und selbst für Laien nachvollziehbar. Wenn es überhaupt einzeln zu diagnostizieren wäre...das Thema hatten wir ja auch schon, ob das überhaupt sinnig ist, oder es nicht sinniger wäre wie bei @Silan von Komorbiditäten zu sprechen, was dann aber ja auch wieder Auslegungssache ist.

Was ich auch einfach net raffe...es gibt in diesem Recht extrem wenig interne Überprüfungen, weil es kaum Prüfer deutschlandweit gibt und es ja Bundesrecht ist. Eigentlich könnten die Verwaltungen relativ frei und zugunsten der Geschädigten handeln und eigtl wurde ihnen dieser Spielraum auch gegeben mit dem Gesetz. Aber keiner tuts. Jedes mal wenn ich beim BMAS mal was nachgefragt habe, hatte ich mit meiner "opferfreundlichen" Meinung recht, wurde mir bestätigt von denen. Ich versteh es echt nicht.
Auch die Ärzte sagen, dass sie es aus der Krankenversicherungskarte nicht sehen können.
Ich hab Montag Arzttermin. Werde da auch mal nachfragen.
Oh interessant, danke für die Info. Werde mal bei der KK nachfragen. Eigtl könnte es ja so laufen, dass da direkt mit draufsteht für was, wenn der KK der Bescheid vorliegt vom Versorgungsamt.
Die Ärzte sagen: '' Die sind ja lustig, woher sollen wir wissen, ob genau diese Beschwerde jetzt aus den Schädigungsfolgen resultiert oder nicht...''
Das wiederspricht auch komplett der ganzen sozialmedizinischen Überbegutachtung die in diesem System herrscht,weil immer behauptet wird normale Ärzte können Kausalitäten nicht bewerten. Hier wird es dann aber so gehandhabt,dass der Arzt es bewerten soll. Der hat dann aber natürlich Schiss,dass Nachfragen durch KK oder VA kommen.

Es ist wirklich ein leidiges Thema. Ich finde bei Leistungen die IRGENDJEMAND zahlt ist es noch ok, aber bei selbst vorzulegenden wie Fahrtgeldern etc. ist das echt unzumutbar.

Ich hab grad z.B. mal eben für Diagnostik und probatorische Sitzungen bei einer Kostenerstattung 700 € vorlegen müssen. Also Rentnerin auf Sozialhilfeniveau echt kaum machbar.

Deswegen scheue ich mich vor Fahrtkosten/Taxikosten von ~ 600 € im Monat, die ich am Ende eventuell nicht wiederbekomme oder wieder nur nach Kämpfen.

Ich verstehe deinen Frust da absolut.
 
Naja, bei meiner Kk wars ja vorher möglich... jetzt anscheinend nicht mehr...

Bei meiner KK war es auch vorher nicht möglich. Dort wird nur der Vermerk gemacht, dass Rentnerin bin. Es gibt da verschiedene Nummer und eine ist zwar wenn BVG o.ä., allerdings glaube ich wird bzw. wurde diese nur vergeben, wenn über Zuteilung lief. Ich denke da mit dem SGB XIV, zwar noch die Heilbehandlungskosten bei Zuteilung und GdS von mind. 50 übers SGB XIV laufen, allerdings für diese die Zuzahlung zu leisten sind, könnte deine KK es geändert haben.
Kk und VA sagen: Da müssen sie ihren Bescheid vorlegen...''

Bei mir steht in dem Schreiben von Versorgungsamt auch die Schädigungsfolgen.
 
... Joa, sagen meine Ärzte, das könnten sie nicht entscheiden, denn sie hätten kein Jura studiert sondern Medizin und das kann alles oder nichts bedeuten...

Bei mir hat die KK gesagt, wenn der Arzt das Kreuz macht, dann müssten ggf. die Krankenkasse sich mit dem Versorgungsamt streiten, wenn die es anders sehen. Da die Abrechnung die meisten Jahre (wie es momentan läuft, da ja erstmal gesehen werden muss, welche Kosten nach dem SGB XIV anfallen) über Pauschale erstattet wird, ist es vielleicht nicht so schlimm, wenn mal ein Kreuz versehendlich verkehrt gemacht wird.
Ich denke ein Mediziner sollte eher sagen können, welche Beschwerden von DIS mit kompinierten Störung verursacht wurden sein könnten, als ein Jurist.
 
Ja, das hab ich auch gedacht. Aber ich kann ihre Vorsicht da auch verstehen.
Aber heute sind die beiden Gutachten gekommen, in denen alles genau aufgelistet ist, welches neben der DIS die komorbiden Störungen sind. Ich hab sie vorhin mal durchgezählt... es sind 26 unterschiedliche Dinge, von kPTBS über diverse dissoziative Störungen, Depersonalisierung, Depressionen, Essstörungen, Adipositas permagna, Bewegungsstörungen etc.pp. Und da vieles davon behandelt wird aber nicht ganz so offensichtlich einer DIS zuzuordnen ist, wenn man sich damit nicht auskennt, ist es selbst für meine Psychiaterin schwierig.
Aber so sollte es gehen...
 
es sind 26 unterschiedliche Dinge, von kPTBS über diverse dissoziative Störungen, Depersonalisierung, Depressionen, Essstörungen, Adipositas permagna, Bewegungsstörungen etc.pp.

Gut, dass sie alles so genau aufgelistet haben. Wobei ich denke, vieles unserer Beschwerden mit der Schädigung zu tun hat bzw. durch die Schädigungsfolgen mehr Auswirkungen sind. Dadurch wird vieles verstärkt und hat aus meiner Sicht auch etwas mit den Schädigungsfolgen zu tun. Dazu kommt, dass es, insbesondere bei dir (durch die Zuteilung, auch für Nichtschädigungsfolgen) ja nur um die Zuzahlung geht. Es wäre weit leichter gewesen, wenn grundsätzlich bei allen mit einem höheren GdS von 50 auch bei Nichtschädigungsfolgen die Zuzahlungen frei wären. Soweit mit Zuteilung vom Versorgungsamt getragen und ggf. wenn nicht von den Krankenkassen getragen. So das es dann zwischen den Amt und der Krankenkasse geregelt werden müsste, wer was trägt. Soweit ich gehört habe, müssen die Ärzte eh ihre Behandlungen über die Diagnosen abrechnen. Es sollte also auch möglich sein, entsprechend ggf. anteilig abzurechnen. Im SGB XIV steht, dass alles aus der Krankenversicherungskarte hervorgehen soll, damit die Betroffenen nicht damit belastet werden. Ggf. der Krankenkasse mitteilen, dass es so schon schwer ist Ärzte zu finden und wenn dann noch die Problematiken dazu kommen, sich immer erst zu erklären, würden diese keine Zeit mehr haben um zu behandeln bzw. gar nicht erst nehmen. Den Kassen und Ämter sollte auch mal klar gemacht werden, dass sie nicht einfach alles auf die Betroffenen abwälzen. Manche Sachbearbeiter können es verstehen und versuchen, es wenigstens hinzubekommen.
 

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