Ja habs gesehen und nach Bundesreisekostengesetz. Da gibt es tatsächlich vei triftigem Grund auch Taxikosten. Da sind wir dann wieder beim Thema ob die Versorgungsverwaltungen sich auch an die Gesetze halten oder ihr eigenes Süppchen kochen...Fahrtkosten auch nach §53 SGB XIV werden immer über die Krankenkasse abgerechnet.
Das würde aber heißen ich beantrage die bei der Kasse statt beim Versorgungsamt mit Hinweis auf SGB XIV?Ich meine das Reisekosten nach § 53 SGB XIV grundsätzlich über die Krankenkasse bezahlt (§57 SGB XIV) wird und diese dann mit dem Versorgungsamt abrechnen.
Das ist interessant. Also du hast das mal bei der Kasse beantragt quasi formlos? Du sagst Arzt. Gilt das auch für die Therapie oder muss das dann dafür auch ein Arzt (Hausarzt?!) verordnen?Bei meiner Krankenkasse reicht es, wenn ein Arzt BVG ankreuzt bzw. mitteilt, dass Schädigungsbedingt. Für die Fahrtkosten brauchen sie noch eine Bescheinigung das du gefahren bist evtl. auch mit bestätigung das Schädigungsbedingt ist, ggf. bestätigung des Fuhrunternehmens.
Ich hab halt Angst wieder in dieser Diskussionsrunde mit dem Versorgungsamt zu landen, ob das notwendig und schädigungsbedingt ist.
Problem ist nämlich,dass § 42 schon auf die "anerkannten Schädigungsfolgen" abstellt. Das heißt wenn ich die Therapie zwar wegen einer PTBS primär mache, aber dort eben auch weiterhin eine Depression oder dissoziative Anteile festgestellt werden, dann ist es ja wieder nicht ganz klar.
Aber wenn die Kasse das einfach durchwinkt und das ggf. sogar pauschal mit denen abgegolten wird über die Versorgungsämter, dann wäre das natürlich leichter als erwartet.
