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OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme

Ja vor allem bei der Pflege z.B. wurde ja wenigstens angepasst, dass wenn die Schädigungsfolge mit Nichtdchädigungsfolge zusammenwirkt oder diese verschlechtert und dadurch Bedürftigkeit entsteht auch Pflege erbracht wird... bei der Heilbehandlung gibt es das nicht, wo ich nur denke "Hä? Grade da kann das wie du ja auch sagst erst recht der Fall sein.".

Bei BVG war es wenigstens noch so, dass dort stand, dass Gesundheitsstörungen welche von Schädigungsfolgen verursacht wurden, auch gewährt werden. Beim SGB XIV steht nur noch für anerkannte Schädigungsfolgen. Wobei ich denke, dass es ähnlich wie nach dem BVG umgesetzt wird.
Zumal es häufig ist, dass bei der anerkennung nur die wesentlichen Schädigungsfolgen genannt werden. Da ist meist gar keine Zeit jede Gesundheitsstörung zu prüfen welche dadurch verursacht wurde bzw. verursacht wird. Es wäre für alle leichter, wenn es eine Regelung ähnlich wie nach § 92 SGB XIV gäben würde, dass es Schädigungsbedingt ist ggf. ab GdS von 50, wenn nicht das Gegenteil offenkundig oder nachgewiesen ist. Es ist stets anzunehmen bei einem GdS von 100 oder bei Leistungen zur Pflegebedürftigkeit. Gleichzeitig noch eine Regelung, wonach es reicht, wenn Schädigungsfolgen mit behandelt werden bzw. Gesundheitsstörung welche durch Schädigungsfolgen mitverursacht wurden.
Der hat dann aber natürlich Schiss,dass Nachfragen durch KK oder VA kommen.

Bei mir hatte die KK gesagt, wenn es nicht hinkommt, dann müssten sich KK und VA streiten. Ich meine es ist im SGB V geregelt, dass der Arzt mitteilen muss, wenn es mit einem Versorgungsleiden zusammen hängt oder hängen kann. Weiß gerade nicht wo und wie es genau geregelt ist. Sprich wenn ein Arzt, nicht das Kreuz macht und es vorliegt, wäre es auch verkehrt. Wenn er allerdings mit dem Kreuz der Arzt nur sagt, dass es vorliegen kann, läge es an KK bzw. VA zu überprüfen ob es auch vorliegt. Eine Überprüfung steht allerdings meist nicht im Verhältniss. Was mich wundert, dass hier die Ärzte teilweise sehr unsicher sind, allerdings wenn sie einen Bericht schreiben, keine Probleme damit haben, wenn im Gutachten bzw. vom Amt etwas anders festgestellt wird.
Deswegen scheue ich mich vor Fahrtkosten/Taxikosten von ~ 600 € im Monat, die ich am Ende eventuell nicht wiederbekomme oder wieder nur nach Kämpfen.

Auch um Sicherheit zu haben, die Kosten erstattet zu bekommen, lasse ich jedes Jahr im Vorwege die Krankenbeförderungsverordnung genehmigen. Egal ob es genehmigt werden müsste. Ich denke was genau benötigt wird, ist von Kasse zu Kasse verschieden.
 

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